Frei-fahrten in Bus und Bahn
Manche Menschen mit einer schweren Behinderung
müssen im Bus und in der Bahn kein Geld bezahlen.
Sie fahren im Nah-Verkehr umsonst.
Aber nur in der 2. Klasse.
Das gilt überall in Deutschland.
Das brauchen Sie dafür:
- 1 Schwer-Behinderten-Ausweis.
Der Ausweis hat die Farben grün und orange. - 1 bestimmtes Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Zum Beispiel:- G = Geh-Behinderung
- aG = außer-gewöhnliche Geh-Behinderung
- Gl = Gehörlos
- Bl = Blind
- H = Hilflos
Das ist noch wichtig:
- Sie müssen ihren Schwer-Behinderten-Ausweis dabei haben.
- Und Sie müssen Ihre Wert-Marke dabei haben.
Die Wert-Marke gibt es beim Versorgungs-Amt.
Oder bei einem anderen Amt
in Ihrer Stadt.
Sie kostet für 1 Jahr 80 Euro.
Für ein halbes Jahr kostet sie 40 Euro.
Wenn Sie die Wert-Marke nicht mehr brauchen:
Dann können Sie die Wert-Marke
beim Versorgungs-Amt wieder abgeben.
Und Sie bekommen Geld zurück:
Wenn Ihre Wert-Marke noch gültig ist.
Manche Menschen müssen die Wert-Marke nicht bezahlen.
Zum Beispiel:
- Menschen mit dem Merk-Zeichen Bl für Blind.
- Menschen mit dem Merk-Zeichen H für Hilflos.
- Menschen, die Sozial-Hilfe bekommen.
Begleit-Person und Hund
Wenn Sie in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen B haben:
- Dann darf eine Begleit-Person mitfahren.
- Oder Sie dürfen Ihren Hund mitnehmen.
Dafür müssen Sie kein Geld bezahlen.
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen Bl steht:
Dann darf Ihr Blinden-Hund mitfahren.
Dafür müssen sie kein Geld bezahlen.
Noch mehr Informationen
Hier können Sie mehr Informationen dazu lesen:
ÖPNV-Info
ÖPNV ist die Abkürzung für: Öffentlicher Personen-Nah-Verkehr
Informationen für Menschen mit Behinderung,
die mit Bus und Bahn reisen.
zuletzt aktualisiert: