Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Frei-fahrten in Bus und Bahn

Manche Menschen mit einer schweren Behinderung
müssen im Bus und in der Bahn kein Geld bezahlen.
Sie fahren im Nah-Verkehr umsonst.
Aber nur in der 2. Klasse.
Das gilt überall in Deutschland.

Das brauchen Sie dafür:

Das ist noch wichtig:

Die Wert-Marke gibt es beim Versorgungs-Amt.
Oder bei einem anderen Amt
in Ihrer Stadt.
Sie kostet für 1 Jahr 80 Euro.
Für ein halbes Jahr kostet sie 40 Euro.

Wenn Sie die Wert-Marke nicht mehr brauchen:

Dann können Sie die Wert-Marke
beim Versorgungs-Amt wieder abgeben.
Und Sie bekommen Geld zurück:
Wenn Ihre Wert-Marke noch gültig ist.
Manche Menschen müssen die Wert-Marke nicht bezahlen.
Zum Beispiel:

Begleit-Person und Hund

Wenn Sie in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen B haben:

  • Dann darf eine Begleit-Person mitfahren.
  • Oder Sie dürfen Ihren Hund mitnehmen.

Dafür müssen Sie kein Geld bezahlen.
 
Wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
das Merk-Zeichen Bl steht:
Dann darf Ihr Blinden-Hund mitfahren.
Dafür müssen sie kein Geld bezahlen.

Noch mehr Informationen

Hier können Sie mehr Informationen dazu lesen:
ÖPNV-Info
ÖPNV ist die Abkürzung für: Öffentlicher Personen-Nah-Verkehr
Informationen für Menschen mit Behinderung,
die mit Bus und Bahn reisen.

zuletzt aktualisiert:

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/schwerbehinderung/nachteilsausgleiche/freifahrten-bus-und-bahn.php

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