Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Parkausweis und Behindertenparkplatz

Menschen mit Schwer-Behinderung
bekommen einen Park-Ausweis.
Damit haben sie verschiedene Vorteile.
Zum Beispiel:

  • Sie können im Halte-Verbot parken.
  • Und Sie können auf besonderen Park-Plätzen parken.
    Der Name von den besonderen Park-Plätzen
    ist Behinderten-Park-Platz.
    Da steht ein Verkehrs-Schild.
    Auf dem Schild ist ein Rollstuhl.

Behinderten-Park-Plätze gibt es an vielen Stellen.
Zum Beispiel an diesen Stellen:

  • vor dem Bürger-Büro
  • vor dem Bahnhof
  • vor dem Super-Markt
  • vor dem Kranken-Haus

Es gibt 2 verschiedene Park-Ausweise
für Menschen mit Schwer-Behinderung:

  • den blauen Park-Ausweis
  • den orangen Park-Ausweis

Der blaue Park-Ausweis

Den blauen Park-Auswies bekommen Sie
beim Straßen-Verkehrs-Amt.
Der Ausweis gilt in vielen Ländern von Europa.
Zum Beispiel:

  • In Frankreich,
  • in Deutschland,
  • in England
  • und in der Schweiz.

Dann bekommen Sie den blauen Park-Ausweis

Wo Sie mit dem blauen Park-Ausweis parken dürfen:
Zum Beispiel dürfen Sie hier parken:

Andere Autos dürfen da nicht parken.

Der orange Park-Ausweis

Den orangen Park-Auswies bekommen Sie
beim Straßen-Verkehrs-Amt.
Der Park-Ausweis gilt nur in Deutschland.

Mit dem orangen Park-Ausweis
dürfen Sie an vielen Stellen parken.
Sie dürfen da parken,
wo Sie auch mit dem blauen Park-Ausweis parken dürfen.
Aber Sie dürfen nicht
auf einem Behinderten-Park-Platz parken.
Das dürfen Sie nur mit dem blauen Park-Ausweis.

Dann bekommen Sie den orangen Park-Ausweis

Mehr Informationen können Sie hier lesen

Informationen vom Land Schleswig-Holstein

  • Wer den Park-Ausweis bekommt.
  • Wo Sie mit dem Ausweis parken dürfen.

Die Informationen sind in schwerer Sprache.

zuletzt aktualisiert:

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/schwerbehinderung/nachteilsausgleiche/behindertenparkplatz_parkausweis.php

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