Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
Wer hat Anspruch auf die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?
Ob Sie den Pauschbetrag bekommen, hängt ab von Ihrem Grad der Behinderung (GdB) und den Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis.
Sie bekommen die Fahrtkostenpauschale mit einem von:
- 80 und höher, oder
- 70 und einer Gehbehinderung (Merkzeichen G).
oder, wenn Sie eines dieser Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben:
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
- H = Hilflos
- Bl = Blind
- TBl = Taubblind
Auch Menschen mit den Pflegegraden 4 oder 5 haben auf die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung.
Mehr zum Thema Pflegegrad lesen Sie im Familienratgeber-Text Pflegegrad beantragen.
Die gesetzliche Grundlage ist das Einkommensteuergesetz, Paragraf 33, Absatz 2a.
Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung?
Es gibt zwei verschiedene Pauschalbeträge:
- Den Pauschbetrag von 900 Euro pro Jahr.
- Den Pauschbetrag von 4.500 Euro pro Jahr.
Welchen Pauschbetrag Sie bekommen können, sehen Sie hier in der Tabelle:
Tabelle behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale bei Behinderung? | Höhe Pauschbetrag in Euro |
---|---|
GdB mindestens 80 | 900 |
GdB mindestens 70 und Merkzeichen G | 900 |
Merkzeichen aG | 4.500 |
Merkzeichen H | 4.500 |
Merkzeichen Bl | 4.500 |
Merkzeichen TBl | 4.500 |
Menschen mit dem Pflegegrad 4 oder 5 | 4.500 |
Sie können nur einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen, auch wenn mehrere Voraussetzungen auf Sie zutreffen!