Behindertenpauschbetrag

Wer kann den Behindertenpauschbetrag bekommen?

Den Behindertenpauschbetrag können Sie bekommen, wenn Sie:

  • einen () von 20 und höher haben, oder
  • das Merkzeichen H („hilflos“) oder Bl (blind) oder TBl (taubblind) im Schwerbehindertenausweis haben, oder
  • sind und den Pflegegrad 4 oder 5 haben.

Wo steht es im Gesetz?

Die gesetzliche Grundlage für den Behindertenpauschbetrag ist das Einkommensteuergesetz, Paragraf 33b (EstG, § 33b). Dort steht:
„Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, (…) können Menschen mit Behinderungen (…) einen Pauschbetrag (…) geltend machen (Behinderten-Pauschbetrag).“

Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag?

Wie hoch der Pauschbetrag ist, hängt ab vom Grad der Behinderung, dem Pflegegrad oder den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Für die Einkommenssteuer gelten diese Pauschalbeträge:

Tabelle Behindertenpauschbetrag für die Jahre 2024 und 2025

 

Grad der BehinderungPauschbetrag in Euro
20384 
30620 
40860 
501.140
601.440 
701.780 
802.120 
902.460 
1002.840 
Merkzeichen H, Bl, TBl im Schwerbehindertenausweis7.400 
Menschen mit dem Pflegegrad 4 oder 57.400

 

Grad der BehinderungPauschbetrag in Euro
20384
30620
40860
501.140
601.440
701.780
802.120
902.460
1002.840
Merkzeichen H, Bl, TBl im Schwerbehindertenausweis7.400
Menschen mit Pflegegrad 4 oder 57.400

 

Mehr Informationen zum Grad der Behinderung (GdB) lesen Sie im Familienratgeber-Text Grad der Behinderung (GdB).

Mehr zu den Merkzeichen und zu den Pflegegraden lesen Sie in den Familienratgeber-Texten Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad beantragen.
 

Wie bekomme ich den Behindertenpauschbetrag?

Steuererklärung Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“

Sie füllen bei der Steuererklärung die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ aus.
Um den Pauschbetrag zu erhalten, müssen Sie Ihre Behinderung nachweisen. Fügen Sie dazu der Steuererklärung die einer der folgenden Unterlagen bei:

  • Schwerbehindertenausweis, oder
  • des Versorgungsamtes, oder
  • Bescheinigung von der Pflegekasse, oder
  • Rentenbescheid.

Das Finanzamt speichert diese Information. Sie können den Pauschbetrag dann einfach in der nächsten Steuererklärung nutzen. Dadurch müssen Sie schon im laufenden Jahr weniger bezahlen.

Steuerfreibetrag für Ihr Kind mit Behinderung

Eltern können den für ihr Kind mit Behinderung auf sich übertragen lassen. Die Voraussetzung hierfür ist:

  • Sie erhalten für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag.
  • Das Kind arbeitet selbst nicht und nimmt den Freibetrag nicht selbst in .

Den Freibetrag tragen Sie in Ihrer Steuererklärung in der „Anlage Kind“ ein. Die Übertragung gilt nur für ein Jahr. Deshalb müssen Sie diese Angaben jedes Jahr in Ihrer Steuererklärung machen.

Vom Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. (bvkm) gibt es ein Steuermerkblatt für Eltern von Kindern mit Behinderung. Darin finden Sie die Steuervorteile für Eltern von Kindern mit Behinderung bei der Einkommenssteuer-Erklärung. Das Steuermerkblatt erscheint jedes Jahr neu.

Tipp: Pauschbetrag rückwirkend beantragen

Wird eine Behinderung rückwirkend festgestellt, dann können Sie den Pauschbetrag auch rückwirkend bekommen. Zum Beispiel: Im Herbst 2024 hatten Sie einen Arbeitsunfall, der zu einer Behinderung geführt hat. Im Sommer 2025 lassen Sie Ihre Behinderung feststellen. Die Behinderung besteht aber bereits seit dem Unfall. Dann können Sie den Steuerfreibetrag auch schon für das Jahr 2024 bekommen. Das Finanzamt muss dann zu viel gezahlte Steuern zurückbezahlen.

Wie lasse ich eine Behinderung feststellen?

Das Versorgungsamt bescheinigt Ihnen, wann die Behinderung eingetreten ist. Dafür stellen Sie einen schriftlichen auf Feststellung einer BehinderungWie das geht, lesen Sie im Familienratgeber-Text Grad der Behinderung. Beim Versorgungsamt können Sie auch einen Schwerbehindertenausweis und die Merkzeichen beantragen. 

Behindertenpauschbetrag oder tatsächliche Kosten - was ist besser?

Es gibt zwei Möglichkeiten, um Steuern zu sparen:

  1. Sie tragen den Behindertenpauschbetrag in Ihrer Steuererklärung ein. 
    oder
  2. Sie geben die tatsächlich entstandenen Kosten beim Finanzamt an.

Die tatsächlichen Kosten anzugeben ist komplizierter. Sie müssen diese durch Quittungen und Belege nachweisen. Von den gesamten Kosten zieht das Finanzamt die „zumutbare Belastung“ ab. Die Höhe der „zumutbaren Belastung“ hängt davon ab:

  • wie viel sie ,
  • ob sie ledig oder verheiratet sind und
  • wie viele Kinder Sie haben.

Die zumutbare Belastung liegt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Eine Tabelle zur Höhe der zumutbaren Belastung steht im Einkommensteuergesetz, Paragraf 33, Absatz 3.

Deswegen sollten Sie die tatsächlichen Kosten nur dann angeben, wenn sie höher sind als der Pauschbetrag.
Denn den Pauschbetrag bekommen Sie in voller Höhe. Die zumutbare Belastung spielt dabei keine Rolle.

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