Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Widerspruch einlegen

Wenn Sie bestimmte Sachen
von öffentlichen Stellen bekommen wollen:
Dann müssen Sie dafür einen Antrag schreiben.
Zum Beispiel:

Die öffentlichen Stellen schreiben dann
einen Brief an Sie zurück.
Dieser Brief heißt: Bescheid.
Darin steht vielleicht:
Ihr Antrag wurde bewilligt.
Das bedeutet:
Die öffentliche Stelle hat zu Ihrem Antrag ja gesagt.
Dann ist alles in Ordnung.

Manchmal ist mit einem Bescheid etwas nicht in Ordnung

Manchmal steht in dem Bescheid etwas Anderes.
Dann ist vielleicht etwas nicht in Ordnung.
Zum Beispiel:

Sie können etwas gegen den Bescheid machen
 
Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind:
Dann können Sie etwas dagegen machen.
In schwerer Sprache heißt das:
Sie können Widerspruch einlegen.
Die öffentliche Stelle muss dann noch einmal prüfen:
Ob sie alles richtig gemacht hat.

So können Sie Widerspruch einlegen

Es gibt 2 Möglichkeiten:
Wie Sie den Widerspruch einlegen können.
 
1. Der schriftliche Widerspruch
Das bedeutet:
Sie schreiben einen Brief an die öffentliche Stelle.
In diesen Brief schreiben Sie verschiedene Sachen.
Zum Beispiel:
Sie sind nicht mit dem Bescheid einverstanden.

Achtung!
Wenn Sie den Bescheid mit der Post bekommen haben:
Dann müssen Sie Ihren Widerspruch
auch mit der Post zurück-schicken.
Es reicht nicht:
Wenn Sie nur eine E-Mail schreiben.

2. Der mündliche Widerspruch
Das bedeutet:
Sie gehen zu der öffentlichen Stelle hin.
Dafür brauchen Sie keinen Termin.
In der öffentlichen Stelle sagen Sie:

  • Ich will Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen.
  • Und ich will mit einem Mitarbeiter darüber sprechen.
    Ein bestimmter Mitarbeiter muss sich dann
    um Ihren Widerspruch kümmern.
    Das heißt:
    Er muss Ihnen zuhören.
  • Und er muss genau auf ein Papier schreiben,
    warum Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind.Dieses Papier heißt auch: Protokoll.

Sagen Sie zu dem Mitarbeiter:
Er soll Ihnen eine Kopie von dem Protokoll geben.
 
Die meisten Menschen machen keinen mündlichen Widerspruch.
Sie machen lieber den schriftlichen Widerspruch.

Sie müssen den Widerspruch früh genug abschicken

Achten Sie darauf:
Sie haben eine bestimmte Frist für den Widerspruch.
Das bedeutet:
Sie haben nur eine bestimmte Zeit,
bis Sie den Widerspruch abschicken dürfen.
Das ist sehr wichtig!
Sonst achtet die öffentliche Stelle nicht mehr auf Ihren Widerspruch.

So können Sie die Frist für Ihren Widerspruch heraus-finden
 
Es gibt 2 Möglichkeiten:
 
1. Meistens gibt es im Bescheid einen bestimmten Text-Teil.
Er heißt in schwerer Sprache: Rechts-Behelfs-Belehrung.
Dort ist auf-geschrieben:
Bis wann Sie einen Widerspruch einlegen können.

Ein Beispiel:
Sie bekommen am 1. März einen Bescheid von einem Amt.
Ein Teil von dem Bescheid ist die Rechts-Behelfs-Belehrung.
Dort ist auf-geschrieben:
Die Frist für den Widerspruch ist 1 Monat.
Das bedeutet:
Wenn Sie einen Widerspruch einlegen wollen,
dann haben Sie dafür Zeit bis zum 1. April.
Bis dann muss Ihr Widerspruch beim Amt angekommen sein.
Das heißt:
Sie müssen den Widerspruch
schon einige Tage vor dem 1. April abschicken.

2. Manchmal gibt es in einem Bescheid
keine Rechts-Behelfs-Belehrung.
Dann gilt die Regel:
Sie haben 1 Jahr Zeit für Ihren Widerspruch.

Was Sie in den Widerspruch schreiben müssen

In Ihrem Widerspruch müssen Sie einige bestimmte Sachen
auf jeden Fall auf-schreiben.
Das sind diese Sachen:

Ein Beispiel:
Das Amt hat Ihnen einen Schwerbehinderten-Ausweis gegeben.
Aber Sie sind nicht mit dem Grad der Behinderung einverstanden.
Sie schreiben also in Ihren Widerspruch in schwerer Sprache:
Ich bin nicht damit einverstanden,
welchen Grad der Behinderung ich von Ihnen bekommen habe.

  • Vielleicht wollen Sie noch eine Begründung schreiben.
    Das ist ein besonderes Papier.
    Darin können Sie aufschreiben:
    Warum Sie Widerspruch einlegen.
    Aber vielleicht brauchen Sie
    noch etwas mehr Zeit für die Begründung.
    Dann schreiben Sie in den Widerspruch:
    Sie schicken später noch eine Begründung nach.
    Vielleicht haben Sie aber auch schon eine Begründung geschrieben.
    Dann können Sie die Begründung gleich mit-schicken.
  • Am Ende müssen Sie den Widerspruch unterschreiben.
  • Sie können noch andere wichtige Papiere mit-schicken.
    Das können zum Beispiel wichtige Papiere von Ihrem Arzt sein.

Ob Sie Geld für Ihren Widerspruch bezahlen müssen

Vielleicht wollen Sie einen Widerspruch schreiben:

  • Weil Sie eine Sozial-Leistung nicht bekommen haben.
  • Weil Sie die falsche Sozial-Leistung bekommen haben.
  • Oder weil Sie zu wenig Sozial-Leistungen bekommen haben.

Wenn es um Sozial-Leistungen geht:
Dann ist der Widerspruch immer kostenlos.
Das bedeutet: Sie müssen dafür kein Geld bezahlen.
Das steht so im Paragrafen § 64 vom Sozial-Gesetz-Buch 10.

Aber manchmal müssen Sie Geld für einen Widerspruch bezahlen.
Zum Beispiel:
Sie sind vielleicht zu schnell mit dem Auto gefahren.
Dann bekommen Sie einen Bescheid vom Amt.
Darin steht:
Sie müssen zur Strafe Geld bezahlen.
Sie können dann Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Aber wenn das Amt zu diesem Widerspruch nein sagt:

  • Dann müssen Sie die Strafe bezahlen.
  • Und Sie müssen noch etwas Geld
    für den Widerspruch dazu-bezahlen.

Wer Ihnen bei Ihrem Widerspruch helfen kann

Vielleicht brauchen Sie Hilfe:

Dann können Sie zur EUTB gehen.
EUTB ist das kurze Wort für:
Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Die Mitarbeiter von der EUTB können Ihnen sagen:
Wo Sie eine gute Hilfe bekommen können.

Wenn Sie eine Beratung von der EUTB bekommen:
Dann müssen Sie dafür kein Geld bezahlen.
Hier können Sie mehr darüber lesen:
Familienratgeber: EUTB

Vielleicht können Sie auch Hilfe bekommen:

Sie müssen den Widerspruch nicht selbst schreiben

Vielleicht wollen Sie nicht selbst den Widerspruch schreiben.
Dann kann das ein anderer Mensch für Sie machen.
Zum Beispiel:

Wenn ein anderer Mensch den Widerspruch für Sie schreibt:
Dann müssen Sie meistens etwas Geld dafür bezahlen.

Was nach dem Widerspruch passiert

Wenn Sie den Widerspruch an die öffentliche Stelle geschickt haben:
Dann fängt das Widerspruchs-Verfahren an.
Das bedeutet:

Vielleicht sagt die öffentliche Stelle dann:
Ihr Widerspruch ist richtig.
In schwerer Sprache heißt das:
Die öffentliche Stelle gibt Ihrem Widerspruch Recht.

Der alte Bescheid gilt dann nicht mehr.
Und Sie bekommen einen neuen Bescheid
von der öffentlichen Stelle.
Dieser Bescheid heißt: Abhilfe-Bescheid.

Wenn die öffentliche Stelle den alten Bescheid nicht ändert

Vielleicht bestimmt die öffentliche Stelle:
Der alte Bescheid war richtig.
Das bedeutet:
Die öffentliche Stelle macht nicht das,
was im Widerspruch aufgeschrieben ist.

Dann passiert das:

werden noch ein letztes Mal geprüft.
Danach wird bestimmt:
Ob Ihr Widerspruch richtig ist.
Dabei können diese Sachen heraus-kommen:

Wenn die öffentliche Stelle Ihren Widerspruch abgelehnt hat

Im Widerspruchs-Bescheid ist auf-geschrieben:
Warum die öffentliche Stelle Ihren Widerspruch abgelehnt hat.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind:
Dann können Sie beim Sozial-Gericht klagen.
Das Sozial-Gericht prüft dann:

Die Klage beim Sozial-Gericht ist kostenlos.
Das bedeutet:
Sie müssen dafür kein Geld bezahlen.

zuletzt aktualisiert:

Netzwerk der Regionalpartner

Über 150 regionale Netzwerke sind bereits für den Familienratgeber aktiv. Informieren Sie sich jetzt.

Zur Karte

Regionalpartner-Anmeldung

Partner werden

Damit das Angebot des Familienratgebers mit Hilfe eines regionalen Netzwerks kontinuierlich verbessert und ausgebaut werden kann, suchen wir ständig nach weiteren Regionalpartnern.

Jetzt bewerben!

Adressen vor Ort

Sie suchen passende Beratungsstellen für Ihr Anliegen? Finden Sie hier Einrichtungen in Ihrer Nähe, die Sie im Hinblick auf Ihre persönlichen Bedürfnisse professionell beraten.

Jetzt suchen

Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/rechte/widerspruch.php

Zur Aktion Mensch