Rechtliche Betreuung
Was ist gesetzliche Betreuung?
Manche Menschen sind schwer krank.
Oder sie haben eine schwere Behinderung.
Dann können sie vielleicht
viele Sachen nicht mehr selbst bestimmen.
Zum Beispiel diese Sachen:
- Sie können nicht mehr um ihre Gesundheit kümmern.
- Oder sie können sich nicht mehr
um ihre Geld-Sachen kümmern.
Zum Beispiel:
- Sie können ihre Rechnungen nicht mehr selbst bezahlen.
Dann bestimmt ein Gericht,
dass sie eine Betreuung brauchen.
Die Betreuung dauert manchmal nur eine bestimmte Zeit.
Manchmal dauert sie aber auch ein Leben lang.
Wie kommt es zu einer Betreuung
Jeder Mensch kann einen Antrag für Betreuung schreiben.
Oder andere Menschen
können einen Antrag für Betreuung schreiben.
Zum Beispiel:
- Der Partner oder die Partnerin,
- Mutter oder Vater
- oder die eigenen Kinder.
Das dürfen sie aber nur dann machen:
- Wenn der betroffene Mensch
den Antrag nicht selbst schreiben kann.
Zum Beispiel:
- Weil er eine sehr schwere Behinderung hat.
- Oder weil er nicht gut schreiben kann.
- Oder wenn er nicht mehr selbst darüber bestimmen kann.
Der Antrag muss an das Betreuungs-Gericht geschickt werden.
Hilfe zum Antrag für eine Betreuung gibt es hier:
- Beim Sozialen Dienst
- Bei den Betreuungs-Behörden
Das sind zum Beispiel:
- Das Jugend-Amt,
- das Sozial-Amt
- oder das Gesundheits-Amt.
- Bei Betreuungs-Vereinen.
Zum Beispiel bei der Caritas
- Oder bei bestimmten Anwälten.
Die Betreuung wird für 6 Monat bestimmt.
Danach prüft das Betreuungs-Gericht:
Ob die Betreuung noch weiter gemacht werden soll.
Soll die Betreuung für längere Zeit sein.
Dann prüft das Betreuungs-Gericht
nach 7 Jahren die Betreuung wieder.
Der betreute Mensch
kann sich beim Betreuungs-Gericht beschweren.
Wenn er mit der Betreuung nicht einverstanden ist.
Wenn der betreute Mensch seine Sachen wieder selbst machen kann.
Oder der Betreuer denkt:
Das der Menschen seine Sachen wieder selber machen kann.
Dann kann das Betreuungs-Gericht bestimmen,
dass die Betreuung zu Ende ist.
Wer wird Betreuer
Der betroffen Mensch kann selbst bestimmen:
- Wer sein Betreuer werden soll.
- Oder wer auf keinen Fall sein Betreuer werden soll.
Diese Menschen können Betreuer werden:
- Familien-Angehörige.
- Mitarbeiter von Betreuungs-Behörden.
- Mitglieder von Betreuungs-Vereinen.
- Rechts-Anwälte.
- Berufs-Betreuer.
Sie haben den Beruf Betreuer.
Bei den meisten Menschen werden Familien-Mitglieder die Betreuer.
Das darf der Betreuer machen
Auch wenn ein Mensch einen Betreuer bekommt,
darf der Mensch Sachen noch selbst machen.
Zum Beispiel.
- Er darf Verträge abschließen.
Wenn der betreute Mensch das nicht mehr machen darf.
Weil er sich mit dem Vertrag selbst schadet.
Dann muss das Gericht eine Geschäfts-Unfähigkeit feststellen.
Das Gericht sagt dann:
Dass der betreute Mensch keine Verträge mehr machen darf.
Zum Beispiel:
- Einen Telefon-Vertrag
- oder einen Miet-Vertrag.
Für den Betreuer ist das wichtig:
Er muss genau wissen,
welche Aufgaben er hat.
Das bestimmt das Gericht.
Im Betreuer-Ausweis steht genau,
was der Betreuer machen darf.
Der Betreuer kann verschiedene Sachen machen.
Zum Beispiel:
- Er kann den betreuten Menschen beim Gericht vertreten.
Das bedeutet: Er spricht mit dem Richter.
- Er kann ihn bei persönlichen Sachen vertreten.
Das bedeutet:
- Er bestimmt über die Behandlungen beim Arzt.
- Und er sagt ob der betreute Mensch
in ein Heim gehen soll.
- Er kann den Betreuten bei Geld-Fragen vertreten.
Das bedeutet:
Er spricht mit der Bank.
Das Gericht bekommt von dem Betreuer jedes Jahr einen Bericht.
In dem Bericht ist auf-geschrieben:
Was der Betreuer gemacht hat.
Die Betreuer werden vom Betreuungs-Gericht kontrolliert
Familien-Mitglieder
können sich beim Betreuungs-Gericht beschweren.
Wenn sie zum Beispiel denken:
Der Betreuer macht keine gute Arbeit.
Das Gericht muss alle Sachen prüfen.
Der betreute Mensch und seine Familie
können sich auch Hilfe suchen.
Zum Beispiel:
- bei Anwälten,
- beim Betreuungs-Verein,
- beim Betreuungs-Amt.
Mehr Informationen
Hier können Sie noch mehr Informationen lesen:
1. Die rechtliche Betreuung. Hilfen für Erwachsene bei wichtigen Entscheidungen
2. Rechtliche Betreuung auf der Internet-Seite der Lebenshilfe e.V.
zuletzt aktualisiert: 07.01.2019