Patienten-Verfügung
Die Patienten-Verfügung ist für jeden Menschen wichtig.
Denn in einer Patienten-Verfügung steht:
Was die Ärzte machen dürfen.
Zum Beispiel:
Wenn ein Mensch einen schlimmen Unfall hatte.
Und er nicht mehr selbst sagen kann:
Welche Behandlungen die Ärzte machen dürfen.
Und welche Behandlungen nicht mehr gemacht werden sollen.
Wie Sie Ihre Patienten-Verfügung schreiben
Sie müssen in der Patienten-Verfügung genau auf-schreiben:
Welche Behandlungen die Ärzte noch machen sollen.
Zum Beispiel:
Sie hatten einen Auto-Unfall.
Jetzt liegen Sie im Koma.
Dann können Sie zum Beispiel auf-schreiben:
Wenn mein Gehirn verletzt ist,
Dann sollen 2 Ärzte prüfen:
- Ob mein Gehirn wieder gesund werden kann.
- Oder ob es nie wieder richtig gesund wird.
Und ich deshalb nie mehr über viele Sachen
selbst entscheiden kann.
Wenn das so ist:
Dann möchte ich nicht künstlich ernährt werden.
Das Bundes-Ministerium für Justiz und Verbraucher-Schutz
hat ein Info-Heft geschrieben.
Darin gibt es viele Beispiele dazu:
Wie Sie eine gute Patienten-Verfügung schreiben können.
Hier können Sie sich das Info-Heft angucken.
Das Info-Heft ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Was passiert, wenn Sie keine Patienten-Verfügung haben
Wenn Sie keine Patienten-Verfügung haben.
Und Sie über wichtige Sachen
nicht mehr selbst entscheiden können.
Zum Beispiel:
Weil sie im Koma liegen.
Dann bekommen Sie einen Betreuer.
Ein Gericht bestimmt:
Wer der Betreuer ist.
Mehr Informationen dazu können Sie
in dem Info-Text Rechtliche Betreuung vom Familien-Ratgeber lesen.
Wenn Sie eine Vorsorge-Vollmacht haben:
Dann bestimmt der Bevollmächtigte.
Zum Beispiel:
Welche Behandlungen die Ärzte machen dürfen.
Mehr Informationen dazu können Sie
in dem Info-Text Vorsorge-Vollmacht vom Familien-Ratgeber lesen.
Regeln für Ihre Patienten-Verfügung
Diese Regeln müssen Sie be-achten:
Damit Ihre Patienten-Verfügung gültig ist.
- Sie müssen 18 Jahre alt sein:
Wenn Sie ihre Patienten-Verfügung schreiben. - Sie müssen verstehen können:
Was bei einer Behandlung passieren kann.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie operiert werden müssen.
Und Sie danach vielleicht nicht mehr richtig laufen können. - Wenn gefährliche Untersuchung gemacht werden müssen.
Und Sie danach vielleicht sehr krank werden. - Oder wenn Sie Medikamente nehmen müssen.
Und es Ihnen danach vielleicht
für eine bestimmte Zeit schlecht geht.
Für alle diese Regeln gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Bürgerliches Gesetzbuch
Die Abkürzung dafür ist: BGB.
Wo Sie Ihre Patienten-Verfügung auf-bewahren
Am besten legen Sie Ihre Patienten-Verfügung dort hin:
Wo andere Menschen sie schnell finden können.
Außerdem können Sie Kopien von Ihrer Patienten-Verfügung machen.
Diese Kopien geben Sie dann zum Beispiel:
- Ihrem Arzt
- dem Bevollmächtigten
- einem Familien-Mitglied
- oder einem Freund.
Das bedeutet:
Sie geben die Kopien an Menschen,
denen Sie vertrauen.
Das Vorsorge-Register
Sie können Ihre Patienten-Verfügung
auch bei dem Vorsorge-Register eintragen lassen.
Das können Sie im Internet machen.
Das Vorsorge-Register ist eine Liste.
Dort wird auf-geschrieben:
Dass Sie eine Patienten-Verfügung haben.
Die Patienten-Verfügung müssen Sie dann zu Hause aufbewahren.
Die Ärzte im Krankenhaus
fragen dann bei dem Vorsorge-Register nach:
Ob sie eine Patienten-Verfügung haben.
Zum Beispiel:
Wenn Sie einen Auto-Unfall hatten.
Und nicht mehr selbst über wichtige Behandlungen
entscheiden können.
Hier kommen Sie zum Vorsorge-Register.
Die Notfall-Karte
Sie können aber auch auf-schreiben:
Dass Sie eine Patienten-Verfügung haben.
Dafür gibt es besondere Notfall-Karten.
So eine Notfall-Karte stecken Sie in Ihren Geld-Beutel.
Dann findet der Arzt sie besonders schnell.
Hier können Sie sich die Notfall-Karte anschauen.
Dann ist die Patienten-Verfügung wichtig
Zum Beispiel:
Sie hatten einen schlimmen Auto-Unfall.
Jetzt liegen Sie in einem Krankenhaus.
Sie sind sehr schwer verletzt.
Sie liegen im Koma.
Deshalb können Sie über wichtige Behandlungen
nicht mehr selbst entscheiden.
Diese Sachen werden jetzt gemacht:
1. Ein Mensch muss jetzt mit dem Betreuungs-Gericht sprechen.
Das kann:
Der Mensch muss das Betreuungs-Gericht fragen:
Was er jetzt tun kann.
2. Das Betreuungs-Gericht fragt jetzt beim Vorsorge-Register:
3. Dann sagt das Betreuungs-Gericht
zum Beispiel im Krankenhaus Bescheid:
4. Dann holt zum Beispiel der Arzt die Patienten-Verfügung.
5. Dann versuchen:
- Die Ärzte,
- die Betreuer,
- die Bevollmächtigten
- und die Familien-Mitglieder
alles so zu machen:
Wie Sie es in der Patienten-Verfügung auf-geschrieben haben.
Mehr Informationen
Hier können Sie noch mehr Informationen in Leichter Sprache
zur Patienten-Verfügung lesen:
Die Informationen hat der Der SKM Freiburg e.V. geschrieben.
Das ist ein katholischer Verein für soziale Dienste.
Und hier lesen Sie in Leichter Sprache vom:
Ministerium für Soziales, Gesundheit Frauen und Familie
im Saarland.
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