Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Eingliederungs-Hilfe

Wenn Menschen eine Behinderung haben:
Dann können sie vielleicht bei vielen Sachen
nicht so gut mit-machen.
Zum Beispiel:
Ein Mann kann nicht mehr so gut hören.
Er versteht oft nicht:
Was andere Menschen zu ihm sagen.
Deshalb kann er seine Arbeit nicht mehr gut machen:
Weil er da mit vielen Menschen sprechen muss.

Ein anderes Beispiel.
Eine Frau bekommt viele Briefe:

  • Von Freunden
  • oder vom Amt.

Aber die Frau hat Lern-Schwierigkeiten.
Deshalb versteht sie nicht immer alles:
Was in den Briefen auf-geschrieben ist.

Hilfe für Menschen mit einer Behinderung

Viele Menschen mit einer Behinderung brauchen Hilfe:

  • Damit sie bei allen Sachen besser mit-machen können.
  • Damit sie selber über ihr Leben bestimmen können.
  • Damit die Behinderung nicht mehr so schlimm für sie ist.
  • Oder damit die Behinderung wieder ganz weg-geht.

Dafür gibt es die Eingliederungs-Hilfe.
In diesem Text können Sie viele wichtige Informationen
über die Eingliederungs-Hilfe lesen.

Was gehört zur Eingliederungs-Hilfe dazu?

Zur Eingliederungs-Hilfe
können ganz verschiedene Leistungen dazu-gehören:


Sach-Leistungen
Das bedeutet:
Menschen bekommen bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:

  • Ein Mann mit Hör-Behinderung
    bekommt Hör-Geräte:
    Damit er wieder gut hören kann.
    Und damit er seine Arbeit wieder machen kann.
  • Oder eine Frau bekommt eine Assistenz.
    Die Assistenz hilft ihr dabei:
    Die Briefe zu lesen.
    So kann die Frau verstehen:
    Was in den Briefen auf-geschrieben ist.

Geld-Leistungen
Das bedeutet:
Ein Mensch bekommt Geld.
Damit kann der Mensch dann die Hilfe selbst bezahlen.

Dienst-Leistungen
Dazu gehört zum Beispiel eine Beratung.
Da lernen die Menschen:
Wie sie den Antrag für die Eingliederungs-Hilfe schreiben.
Damit sie die Eingliederungs-Hilfe auch bekommen.

Für welche Sachen gibt es Eingliederungs-Hilfe?

Im Sozial-Gesetz-Buch 9 ist auf-geschrieben:
Bei welchen Sachen die Eingliederungs-Hilfe Ihnen helfen kann.
Es sind 4 verschiedene Sachen:

1. Medizinische Reha

Im Sozial-Gesetz-Buch 9 sind viele Regeln dazu auf-geschrieben.
Sie finden diese Regeln bei Paragraf § 109 und § 110.


Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragraf ist: §

Zur medizinischen Reha gehören zum Beispiel diese Sachen dazu:

Wenn Sie mehr über die medizinische Reha wissen wollen:
Dann lesen Sie weiter bei Reha und Therapie.

2. Teilhabe bei der Arbeit

Auch dazu sind im Sozial-Gesetz-Buch 9
verschiedene Regeln auf-geschrieben.
Sie finden die Regeln bei Paragraf § 111.
Zur Teilhabe bei der Arbeit
gehören zum Beispiel diese Sachen:

3. Teilhabe bei Bildung

Im Sozial-Gesetz-Buch 9 sind die Regeln dafür
bei Paragraf § 112 auf-geschrieben.
Zur Teilhabe bei Bildung gehören zum Beispiel:

Neue Regeln für die Eingliederungs-Hilfe ab dem Jahr 2020

Seit dem Jahr 2020 gibt es einige neue Regeln
für die Eingliederungs-Hilfe.
Diese neuen Regeln sollen viele Sachen besser machen.
Menschen mit Behinderungen können dann
zum Beispiel besser mit-bestimmen:
Welche Leistungen sie bekommen.


Aber die Regeln sind noch sehr neu.
Es weiß noch kein Mensch:
Ob die Regeln gut genug sind.

Das sind die 5 neuen Regeln:

1. Die Eingliederungs-Hilfe
gehört jetzt nicht mehr zur Sozial-Hilfe dazu.
Das sind jetzt 2 verschiedene Sachen.
Für die Menschen mit Behinderung ist das gut:
Weil sie jetzt immer ein Recht auf Eingliederungs-Hilfe haben.
Das bedeutet:
Sie dürfen die Eingliederungs-Hilfe auch dann bekommen.
Wenn sie keine Sozial-Hilfe bekommen.

Das bedeutet aber auch:
Die Menschen müssen jetzt 2 verschiedene Anträge schreiben.



Achtung:
Diese neue Regel gibt es aber nicht:
Wenn die Menschen mit Behinderung
noch nicht 18 Jahre alt sind.
Das bedeutet:
Die Eingliederungs-Hilfe gehört für sie immer noch
zur Sozial-Hilfe dazu.
Und sie müssen dafür nur 1 Antrag schreiben.

2. Für die Eingliederungs-Hilfe gibt es eine Beratung.
Wenn ein Mensch mit einer Behinderung
zu der Beratung gehen soll:
Dann darf er noch 1 anderen Menschen mit-nehmen.
Dann fühlt der Mensch mit Behinderung sich besser.
Der andere Mensch kann zum Beispiel:

  • Ein Freund oder eine Freundin,
  • der Vater
  • oder die Nachbarin sein.

3. Die Beratung für die Eingliederungs-Hilfe muss so gemacht sein:
Dass die Menschen mit Behinderungen dabei alles verstehen können.
Das bedeutet zum Beispiel:

Nur so können die Menschen alles bei der Beratung verstehen.

4. Bis zum Jahr 2020 haben viele Menschen mit Behinderung
keine Eingliederungs-Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:

viel Geld haben.
Dann hat das Amt gesagt:
Der Mensch mit der Behinderung braucht keine Eingliederungs-Hilfe.
 
Aber seit dem Jahr 2020 ist das anders.
Ab jetzt ist es egal:

  • Wie viel Geld die Eltern haben.
  • Oder wie viel Geld der Partner oder die Partnerin hat.

Der Mensch mit der Behinderung darf trotzdem immer
die Eingliederungs-Hilfe bekommen.
 
Achtung:
Wenn der Mensch mit der Behinderung unter 18 Jahre alt ist:
Dann gibt es diese Regel nicht.
Dann ist es doch wichtig:
Wie viel Geld die Eltern von dem Menschen haben.

5. Der Mensch mit der Behinderung ist wichtig.
Deshalb soll der Mensch mit der Behinderung
selbst mit-bestimmen:
Welche Leistung er bekommt.
Deshalb gibt es jetzt
das Wunsch-Recht und das Wahl-Recht.

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