Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Die Pflege-Versicherung

In diesem Text können Sie viele Informationen darüber lesen:

Alle Menschen in Deutschland
müssen eine Pflege-Versicherung haben.
Die Pflege-Versicherung
gehört immer zu der Kranken-Versicherung dazu.
Das bedeutet:
Alle Menschen sind da pflege-versichert,
wo sie auch kranken-versichert sind.

Pflege in der eigenen Wohnung

Wenn Menschen Pflege brauchen:
Wollen sie die Pflege oft in der eigenen Wohnung bekommen.
 
1 Mensch kann Pflege von seinen Familien-Angehörigen bekommen.
Oder er kann die Pflege von Freunden bekommen.
Und 1 Mensch kann Pflege von einem Pflege-Dienst bekommen.

Die Pflege-Versicherung gibt für diese Sachen Geld

Sie können verschiedene Sachen von der
Pflege-Versicherung bekommen.
Zum Beispiel:

  • Pflege-Leistungen
    Das ist die Hilfe von einem Pflege-Dienst.
  • Pflege-Geld
    Damit können die Menschen eine Pflege-Person bezahlen.
    Zum Beispiel:
    Wenn ein Freund die Pflege macht.
  • Und Hilfs-Mittel für die Pflege.
    Das sind zum Beispiel:
    • 1 Pflege-Bett
    • oder Schutz-Handschuhe.

 Die Menschen können diese Sachen auch gleichzeitig bekommen:

Zum Beispiel:
Paula bekommt Pflege in ihrer Wohnung.

  • 1 Mitarbeiterin vom Pflege-Dienst kommt jeden Tag vorbei.
    Sie hilft Paula beim Waschen.
    Und sie hilft Paula beim Anziehen.
    Das sind die Pflege-Leistungen.

 

  • 1 anderer Mensch kommt 2 Mal in der Woche vorbei.
    Er hilft Paula beim Einkaufen.
    Und er hilft Paula beim Putzen.
    Paula bezahlt den Menschen mit ihrem Pflege-Geld.

Wenn Menschen zusammen wohnen, können sie Geld sparen

Wenn pflege-bedürftige Menschen
in 1 Wohn-Gemeinschaft wohnen.
Oder wenn ein Ehe-Paar Pflege braucht:
Dann können sie zusammen Pflege von 1 Pflege-Dienst bekommen.
Zum Beispiel:
Eva und Paul wohnen zusammen in 1 Wohnung.
Der Pflege-Dienst hilft Eva und Paul oft.
Weil sie zusammen wohnen:
muss der Pflege-Dienst immer nur 1 Mal kommen.
Deshalb müssen Eva und Paul nicht so viel Geld bezahlen.
Und sie haben mehr Geld für andere Sachen.

Tages-Pflege und Nacht-Pflege

Das bedeutet:

  • 1 Mensch ist am Tag in einem Pflege-Heim.
    Weil sich seine Familien am Tag nicht um ihn kümmern kann.
  • Oder der Mensch ist in der Nacht in einem Pflege-Heim.
    Weil er in der Nacht viel Pflege braucht.

Menschen können 1 Mal in der Woche
in einem Pflege-Heim sein.
Oder sie können auch öfter in der Woche dort sein.
 
Die Pflege-Versicherung gibt Geld:

  • Für die Tages-Pflege und Nacht-Pflege.

Verhinderungs-Pflege

Manche Menschen bekommen Pflege
von einem Familien-Angehörigen.
Zum Beispiel:

  • Die Kinder pflegen ihre Eltern.
  • Oder die Eltern pflegen ihr krankes Kind.

Ein Beispiel:
Die Tochter pflegt ihren kranken Vater.
Aber manchmal kann die Tochter
den kranken Vater nicht pflegen.
Zum Beispiel:

  • Weil die Tochter selber krank ist.
  • Oder weil die Tochter Urlaub machen möchte.

Dann kann der kranke Vater
von anderen Menschen Pflege bekommen.
Zum Beispiel:

Das heißt dann: Verhinderungs-Pflege.
 
 
Menschen mit dem Pflege-Grad:

  • 2
  • bis 5

können Verhinderungs-Pflege bekommen.

Das Geld für die Verhinderungs-Pflege
gibt die Pflege-Versicherung für 48 Tage im Jahr.
Damit die Menschen das Geld bekommen:
Müssen sie einen Antrag schreiben.

Kurz-Zeit-Pflege

Das bedeutet:
Die Menschen bekommen für eine kurze Zeit Pflege
in einem Pflege-Heim.
Zum Beispiel:

  • Wenn die Familien-Angehörigen die Pflege nicht machen können.
  • Oder weil die Menschen für eine kurze Zeit mehr Pflege brauchen.

Das Geld für die Kurz-Zeit-Pflege
gibt die Pflege-Versicherung für 8 Wochen im Jahr.
 
Das ist wichtig:
Damit die Menschen das Geld bekommen,
müssen sie einen Antrag schreiben.
Das müssen sie machen,
bevor die Kurz-Zeit-Pflege anfängt.

Mehr Informationen zu der Kurzzeit-Pflege
können Sie im Familien-Ratgeber bekommen.
Dort gibt es den Text:
Kurzzeit-Pflege

Pflege und Beruf

Arbeit-Nehmer können 10 Tage nicht zur Arbeit gehen.
Wenn ein Familien-Angehöriger schnell Pflege braucht.

Arbeit-Nehmer haben Anspruch auf Pflege-Zeit.
Das bedeutet:
Die Arbeit-Nehmer können
1 halbes Jahr von dem Betrieb frei bekommen.
Wenn ein Familien-Angehöriger für längere Zeit Pflege braucht.
Die Arbeit-Nehmer können wählen:

  • Ob sie gar nicht zur Arbeit gehen wollen.
  • Oder ob sie für wenige Stunden zur Arbeit gehen.

Das geht aber nur:
Wenn in dem Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter arbeiten.

Die Sozial-Versicherung für Pflege-Personen

Pflege-Personen pflegen Menschen zu Hause.
Zum Beispiel:
Tom pflegt seine Mutter in ihrer Wohnung.
Tom ist die Pflege-Person von seiner Mutter.
 
Und die Menschen sind Pflege-Personen, wenn sie:

  • Mindestens 10 Stunden
    in der Woche für die Pflege arbeiten.
  • Und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche
    eine andere Arbeit machen.

Für Pflege-Personen bezahlt die Pflege-Versicherung Geld für:

Damit die Pflege-Personen genug Geld zum Leben haben.
Außerdem ist die Pflege-Person
in der Unfall-Versicherung versichert.

Pflege in einem Pflege-Heim

Pflege in einem Pflege-Heim
oder in einem Wohn-Heim für Menschen mit Behinderung
 
Die Pflege-Versicherung gibt auch Geld:
• Wenn 1 Mensch in einem Pflege-Heim wohnt.
• Oder wenn 1 Mensch in einem Wohn-Heim
für Menschen mit Behinderung lebt.
Der Pflege-Grad von dem Menschen bestimmt:
Wie viel Geld die Pflege-Versicherung gibt.

Beratung zur Pflege

  • Menschen die Pflege brauchen
  • und ihre Familien-Angehörigen

haben ein Recht auf eine Beratung zur Pflege.

Beratung bekommen die Menschen zum Beispiel:

Das sind besondere Beratungs-Stellen.
Dort können die Menschen Beratung zum Thema Pflege bekommen.

Beratung vom Familien-Ministerium

Das Familien-Ministerium macht auch Beratungen.
Die beratung ist kostenlos.
Die Menschen können dort mit dem Telefon anrufen:

  • Immer von Montag bis Donnerstag.
  • Von 9 Uhr bis 18 Uhr.

Oder die Menschen können eine E-Mail schreiben.
 
Telefon: 030 20 17 91 31
E-Mail: info@wege-zur-pflege.de

Beratung von der AWO Die AWO ist ein Wohlfahrts-Verband.
Die Menschen können dort anrufen.
Wenn sie eine Beratung haben möchten.
Oder die Menschen können eine E-Mail schreiben.

Telefon: 0800 60 70 11 0
E-Mail: info@awo.org

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/kranken-pflegeversicherung/pflegeversicherung.php

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