Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Kurzzeitpflege

Manchmal braucht ein Mensch Pflege.
Die Pflege bekommt der Mensch zum Beispiel

Aber manchmal können die Familien-Angehörigen
den Menschen für einige Zeit nicht pflegen.
Zum Beispiel:

  • Weil die Familien-Angehörigen keine Zeit haben.
  • Oder weil sie eine Pause brauchen.

Dann kann der Mensch eine Kurzzeit-Pflege bekommen.

In diesem Text können Sie viele Sachen
über die Kurzzeit-Pflege heraus-finden.
Zum Beispiel:

Diese Menschen können eine Kurzzeit-Pflege bekommen
Menschen können eine Kurzzeit-Pflege bekommen:
Wenn die Menschen pflege-bedürftig sind.
Dafür müssen die Menschen einen bestimmten Pflege-Grad haben.
Zum Beispiel:

Manchmal haben Menschen einen Unfall.
Oder die Menschen bekommen eine schlimme Krankheit.
Dann brauchen die Menschen vielleicht sehr schnell Pflege.
Aber die Menschen haben noch keinen Pflege-Grad.
Auch diese Menschen können eine Kurzzeit-Pflege bekommen.

Und manchmal müssen Menschen
für lange Zeit im Kranken-Haus bleiben.
Danach brauchen die Menschen vielleicht Pflege.
Auch diese Menschen können dann eine Kurzzeit-Pflege bekommen.

Für die Kurzzeit-Pflege gibt es Gesetze

Gesetze sind in Gesetz-Büchern auf-geschrieben.
Jedes Gesetz-Buch hat verschiedene kleine Teile.
Diese kleinen Teile heißen: Paragrafen.
Das Zeichen für Paragraf sieht so aus: §
Auch für die Kurzzeit-Pflege gibt es Gesetze.
Die Gesetze sind im Sozial-Gesetz-Buch 11.
Dort gibt es den Paragraf: § 42.
Da sind die Gesetze
für die Kurzzeit-Pflege auf-geschrieben.

So lange können Sie eine Kurzzeit-Pflege bekommen

Wenn ein Mensch pflege-bedürftig ist:
Dann kann der Mensch in jedem Jahr
für 8 Wochen eine Kurzzeit-Pflege bekommen.
Die Pflege-Kasse bezahlt Geld für die Kurzzeit-Pflege.

Das Geld bezahlt die Pflege-Kasse zum Beispiel:

den Menschen nicht pflegen können.
Weil die Pflege zu schwierig ist.

So bekommen Sie vielleicht noch mehr Geld für die Kurzzeit-Pflege

Manchmal kostet die Kurzzeit-Pflege vielleicht mehr Geld.
Das bedeutet:
Vielleicht bezahlt die Pflege-Kasse nicht das ganze Geld
für die Kurzzeit-Pflege.
Dann können Sie aber verschiedene Sachen machen:
Damit Sie noch mehr Geld für die Kurzzeit-Pflege bekommen.
 
So können Sie mehr Geld für die Kurzzeit-Pflege bekommen:
Die Pflege-Kasse gibt auch Geld für die Verhinderungs-Pflege.
Aber wenn Sie keine Verhinderungs-Pflege brauchen:
Dann können Sie das Geld trotzdem bekommen.
Und Sie können das Geld für die Kurzzeit-Pflege benutzen.
So haben Sie dann mehr Geld für die Kurzzeit-Pflege.

Sie können auch besonderes Geld
von Ihrer Pflege-Kasse bekommen.
Das besondere Geld heißt in schwerer Sprache: Entlastungs-Betrag.
Sie können den Entlastungs-Betrag bekommen:
Wenn Sie einen Pflege-Grad haben.

Der Antrag für die Kurzzeit-Pflege

Das ist wichtig:
Sie müssen einen Antrag an die Pflege-Kasse schreiben.
Nur dann können Sie das Geld für die Kurzzeit-Pflege bekommen.
Sie müssen den Antrag schreiben:
Bevor die Kurzzeit-Pflege anfängt.

Sie bekommen den Antrag zum Beispiel:

Oder Sie können den Antrag aus dem Internet bekommen.
Zum Beispiel auf der Internet-Seite von Ihrer Pflege-Kasse.

Wenn Sie den Antrag haben:
Dann müssen Sie viele Sachen in den Antrag rein-schreiben.
Dafür brauchen Sie vielleicht Hilfe.
Die Hilfe können sie hier bekommen:
Bei der Kranken-Kasse,

Sie können im Internet nach Pflege-Beratungs-Stellen suchen.
Dafür gibt es eine besondere Internet-Seite.
Die Internet-Seite ist aber in schwerer Sprache.
Hier finden Sie die Internet-Seite: Zur Suche

Wenn Sie den Antrag geschrieben haben:
Dann geben Sie den Antrag bei ihrer Pflege-Kasse ab.
Die Pflege-Kasse prüft dann den Antrag.
Und dann bestimmt die Pflege-Kasse:
Ob Sie das Geld für die Kurzzeit-Pflege bekommen.

Wo Sie die Kurzzeit-Pflege bekommen

Bei der Kurzzeit-Pflege wohnen Sie in einem Pflege-Heim.
Sie müssen also ein Pflege-Heim suchen.
Dabei können Sie Hilfe bekommen:

Sie können auch Hilfe von den Wohlfahrts-Verbänden bekommen.
Das sind zum Beispiel:

Mehr Informationen

Auf einigen Internet-Seiten können sie noch mehr Informationen lesen.
Die Internet-Seiten sind aber in schwerer Sprache.
Das sind die Internet-Seiten:

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/kranken-pflegeversicherung/kurzzeitpflege.php

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