Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Unterschiede zwischen der Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung

Kranken-Versicherung

In Deutschland muss jeder Mensch bei einer:

Diese 2 Versicherungen haben unterschiedliche Aufgaben.

Die Abkürzung für Kranken-Versicherung ist: KV.
Die Aufgaben von der KV sind:

  • Dass die Menschen gesund bleiben.
  • Dass die Menschen wieder gesund werden.
  • Oder dass es den Menschen wieder besser geht.

Dafür bezahlt die KV zum Beispiel:

  • Die Behandlung beim Arzt,
  • die Behandlung im Krankenhaus
  • oder Tabletten.

Pflege-Versicherung

Die Abkürzung für Pflege-Versicherung ist: PV.
Die PV gibt Geld:
Wenn ein Mensch Pflege braucht.

Damit 1 Mensch Geld von der PV bekommen kann:
Muss er einen Pflege-Grad haben.
Um den Pflege-Grad zu bekommen:
Muss der Mensch einen Antrag schreiben.
Dann prüft ein Mitarbeiter vom Medizinischen Dienst:

  • Ob der Mensch Pflege braucht.
  • Und welchen Pflege-Grad der Mensch hat.

Manche Sachen können von beiden Versicherungen bezahlt werden

Manche Sachen können:

  • Die KV
  • und die PV bezahlen.

Zum Beispiel:
Ein Mensch braucht bei vielen Sachen Hilfe:

  • Beim Anziehen,
  • beim Duschen
  • und beim Essen.

Die KV bezahlt dem Menschen Geld,
wenn er die Hilfe nur für kurze Zeit braucht.
Die PV bezahlt dem Menschen Geld,
wenn er die Hilfe für mindestens 6 Monate braucht.

Das ist wichtig:
Es gibt immer nur 1 Versicherung Geld für die Pflege.
Sie können nicht von beiden Versicherungen
gleichzeitig Geld für die Pflege bekommen.
Wenn die PV Geld für die Pflege gibt:
Dann bezahlt die KV nur die medizinische Versorgung.
Zum Beispiel:

  • Eine Behandlung beim Arzt.
  • Wenn die Pfleger den Verband wechseln.
  • Oder wenn die Pfleger Tabletten geben.

Welche Versicherung bezahlt die Hilfs-Mittel?

Viele Menschen brauchen Hilfs-Mittel.
Die PV bezahlt zum Beispiel:

Und die KV bezahlt zum Beispiel:

  • Rollstühle,
  • Hör-Geräte,
  • Brillen,
  • oder Prothesen.

Die Gesetze für die Versicherungen sind auf-geschrieben

Gesetze sind in Gesetz-Büchern auf-geschrieben.
Jedes Gesetz-Buch hat verschiedene Teile.
Diese Teile heißen: Kapitel.
In den Kapiteln gibt es viele kleine Teile.
Die kleinen Teile heißen Paragrafen.
Das Zeichen für Paragraf sieht so aus: §

Die Gesetze für die KV
stehen im Sozial-Gesetz-Buch 5.
Dort sind sie im Kapitel 3.
Das sind die Paragrafen: 11 bis 57.
Da steht zum Beispiel:

  • Die Kranken-Pflege zu Hause muss von der KV bezahlt werden.
  • Reha-Leistungen müssen von der KV bezahlt werden.
  • Einige Hilfs-Mittel müssen von der KV bezahlt werden.

Die Gesetze für die PV
stehen im Sozial-Gesetz-Buch 11.
Dort sind sie im Kapitel 4.
Das sind die Paragrafen: 28 bis 45.
Da steht zum Beispiel:

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/rechte-leistungen/kranken-pflegeversicherung/gkv-pv.php

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