Unterstützung in der Schule für Kinder mit Behinderung: Schulbegleitung
Immer mehr Kinder mit Behinderung
gehen in eine Regel-Schule.
Das bedeutet: Auch in den Schulen wird Inklusion wahr.
Aber es gibt auch viele Kinder mit Behinderung,
die noch in eine Förder-Schule gehen.
Kinder mit Behinderung können Hilfen bekommen.
Zum Beispiel:
- Hilfen für den Schulweg
- oder Hilfen beim Lernen.
Egal, in welche Schule sie gehen.
Schule und Lernen ist die Aufgaben von den Bundes-Ländern
Alle Kinder und Jugendliche müssen in die Schule gehen.
- Egal, ob sie eine Behinderung haben.
- Oder ob sie keine Behinderung haben.
Wie der Unterricht in den Schulen ist:
Bestimmen die Bundes-Länder
Jedes Bundes-Land hat eigene Regeln für die Schule.
Das Kultus-Ministerium bestimmt die Regeln.
Hilfen für Kinder mit Behinderung
Der Staat kümmert sich darum:
Dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung
in die Schule gehen können.
Deshalb muss das Sozial-Amt Geld für Hilfen geben.
Eltern müssen einen Antrag schreiben.
Wenn Kinder und Jugendliche mit Behinderung
besondere Hilfen für die Schule brauchen.
Das Sozial-Amt gibt dann zum Beispiel Geld für:
- Persönliche Assistenz,
- eine Begleitung in die Schule
- und eine Einzel-Betreuung in der Schule.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetzbuch 12.
Mehr Informationen
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