Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Unterstützter Beschäftigung

Im Sozial-Gesetz-Buch 9 steht zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung haben das Recht
auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Das bedeutet:
Sie können Hilfen und Unterstützung bekommen,
wenn sie einen Arbeits-Platz suchen.
Oder wenn sie eine Berufs-Ausbildung machen wollen.
Das bedeutet:
Sie wollen einen Beruf lernen.

Das können zum Beispiel
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben sein:

Wenn ein Arbeit-Geber einen Arbeits-Platz
für Menschen mit Behinderung hat:
Dann kann er Geld vom Arbeits-Amt bekommen.

Das ist das Ziel:

Menschen mit Behinderung
sollen auf dem 1. Arbeits-Markt arbeiten.
Und sie sollen nur in Werkstätten arbeiten:
Wenn sie auf dem 1. Arbeits-Markt
keinen Arbeits-Platz bekommen.

Berufs-Beratung

Alle Schüler sollen auf das Berufs-Leben vor-bereitet werden.
Das bedeutet:
Die Schüler sollen lernen,
wie sie gut arbeiten können.
Das lernen sie in der letzten Schul-Klasse.
Das Arbeits-Amt unterstützt die Schulen dabei.

Die Mitarbeiter vom Arbeits-Amt beraten die Schüler.
Und sie informieren die Schüler
über die verschiedenen Berufe.
Zum Beispiel:

  • Welche Berufe es gibt.
  • Wo die Schüler vielleicht arbeiten können.
  • Welche Sachen sie dafür können müssen.

Infos über Berufe

Beim Arbeits-Amt gibt es verschiedene Dienste.
Sie helfen den Menschen dabei:
Einen Beruf zu finden.
Zum Beispiel:
Das Berufs-Informations-Zentrum.
Die Abkürzung dafür ist BiZ.
Ein BiZ gibt es in jedem Arbeits-Amt.

Dort können sich die Schüler informieren.
Zum Beispiel:

  • Welche Berufe es gibt.
  • Welche Berufe sie lernen können.

Dafür gibt es:

  • Broschüren,
  • Sprach-Beschreibungen
  • und kurze Filme.

Eine Liste mit BIZ-Adressen finden Sie hier.

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/lebensphasen/bildung-arbeit/unterstuetzte-beschaeftigung.php

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