Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Unterstützter Beschäftigung
Im Sozial-Gesetz-Buch 9 steht zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung haben das Recht
auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Das bedeutet:
Sie können Hilfen und Unterstützung bekommen,
wenn sie einen Arbeits-Platz suchen.
Oder wenn sie eine Berufs-Ausbildung machen wollen.
Das bedeutet:
Sie wollen einen Beruf lernen.
Das können zum Beispiel
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben sein:
- Weiter-Bildungen im Beruf,
- Berufs-Vorbereitungen
- oder Geld für den Arbeit-Geber.
Wenn ein Arbeit-Geber einen Arbeits-Platz
für Menschen mit Behinderung hat:
Dann kann er Geld vom Arbeits-Amt bekommen.
Das ist das Ziel:
Menschen mit Behinderung
sollen auf dem 1. Arbeits-Markt arbeiten.
Und sie sollen nur in Werkstätten arbeiten:
Wenn sie auf dem 1. Arbeits-Markt
keinen Arbeits-Platz bekommen.
Berufs-Beratung
Alle Schüler sollen auf das Berufs-Leben vor-bereitet werden.
Das bedeutet:
Die Schüler sollen lernen,
wie sie gut arbeiten können.
Das lernen sie in der letzten Schul-Klasse.
Das Arbeits-Amt unterstützt die Schulen dabei.
Die Mitarbeiter vom Arbeits-Amt beraten die Schüler.
Und sie informieren die Schüler
über die verschiedenen Berufe.
Zum Beispiel:
- Welche Berufe es gibt.
- Wo die Schüler vielleicht arbeiten können.
- Welche Sachen sie dafür können müssen.
Infos über Berufe
Beim Arbeits-Amt gibt es verschiedene Dienste.
Sie helfen den Menschen dabei:
Einen Beruf zu finden.
Zum Beispiel:
Das Berufs-Informations-Zentrum.
Die Abkürzung dafür ist BiZ.
Ein BiZ gibt es in jedem Arbeits-Amt.
Dort können sich die Schüler informieren.
Zum Beispiel:
- Welche Berufe es gibt.
- Welche Berufe sie lernen können.
Dafür gibt es:
- Broschüren,
- Sprach-Beschreibungen
- und kurze Filme.
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