Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Antrag auf Gleich-Stellung

Menschen mit Behinderung
können ganz verschiedene Behinderungen haben.
 
Manche Menschen haben eine schwere Behinderung.
Dann haben sie zum Beispiel
einen Grad der Behinderung von 50 bis 100.
Die Abkürzung für Grad der Behinderung ist: GdB.
 
Manche Menschen haben nur eine leichte Behinderung.
Dann haben sie zum Beispiel
einen GdB von 20 bis 40.

Der Antrag auf Gleich-Stellung

Sie können zum Beispiel Gleich-Stellung bei Ihrer Arbeit bekommen.
Dafür können Sie einen Antrag auf Gleich-Stellung schreiben:
Wenn Sie eine leichte Behinderung haben.
Dafür brauchen Sie aber mindestens einen GdB von 30.

Den Antrag müssen Sie beim Arbeits-Amt abgeben.
Das Arbeits-Amt bewilligt dann vielleicht den Antrag.
Das bedeutet:
Sie bekommen einen Brief vom Arbeits-Amt.
In dem Brief steht:
Sie bekommen die Gleich-Stellung.

Der Antrag wird vom Arbeits-Amt bewilligt:

  • Wenn Sie keinen Arbeits-Platz bekommen,
    weil Sie eine Behinderung haben.
  • Oder wenn Sie Ihren Arbeits-Platz verlieren können,
    weil Sie eine Behinderung bekommen haben.
  • Und wenn Sie mehr als 18 Stunden in der Woche
    im Betrieb arbeiten.

Das bedeutet Gleich-Stellung bei der Arbeit

Gleich-Stellung bei der Arbeit bedeutet:
Sie können die gleiche Unterstützung bekommen
wie Menschen mit einer schweren Behinderung.
Und Sie können die gleichen Hilfen bekommen.
Zum Beispiel:

  • Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz.
    Das ist zum Beispiel:
    • Ein besonderer Schreibtisch,
      wenn Sie ein Problem mit dem Rücken haben.
    • Oder eine Computer-Tastatur
      mit großen Buchstaben und Zahlen,
      wenn Sie eine Seh-Behinderung haben.
  • Arbeits-Assistenz für Ihre Arbeit.
  • Kurse und Seminare.
    Dort können Sie zum Beispiel lernen:
    Wie Sie eine andere Arbeit machen können.

 
Vielleicht will der Betrieb Ihnen kündigen.
Das bedeutet:
Sie dürfen nicht mehr im Betrieb weiter-arbeiten.
Aber wenn der Betrieb Ihnen kündigen will:
Dann muss das Integrations-Amt das erst erlauben.

Aber diese Vorteile haben Sie nicht!

  • Sie bekommen nicht mehr Urlaub im Jahr.
  • Sie dürfen nicht früher in Rente gehen.
  • Und Sie dürfen nicht kostenlos Bus und Bahn fahren.
    Das bedeutet:
    Sie müssen auch weiter Geld für Bus und Bahn bezahlen.

Arbeit-Geber haben auch Vorteile

Der Arbeit-Geber bekommt Geld,
wenn Menschen mit Behinderung im Betrieb arbeiten.
Das heißt in schwerer Sprache:
Der Arbeit-Geber bekommt Lohn-Kosten-Zuschüsse.
Das Geld bekommt er vom Arbeits-Amt.

So schreiben Sie den Antrag auf Gleich-Stellung

Den Antrag bekommen Sie im Internet.
Sie können aber auch beim Arbeits-Amt anrufen.
Dann bekommen Sie den Antrag auf Gleich-Stellung
vom Arbeits-Amt.

Der Antrag ist gültig,
wenn er abgegeben wird.
Zum Beispiel:
Der Antrag wird am 20. Februar abgegeben.
Dann ist er auch ab dem 20. Februar gültig.
 
Hier gibt es den Antrag:
Antrags-Formular zum Runter-Laden und Aus-Drucken

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/leichte-sprache/lebensphasen/bildung-arbeit/gleichstellung.php

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