Ein Junge spielt mit Duplo-Steinen. Im Hintergrund sitzt seine Mutter, daneben steht ein Rollstuhl.

Mütter mit Behinderung

Viele Frauen mit Behinderung wünschen sich Kinder. Andere sind bereits Mutter. Manchmal brauchen sie Unterstützung bei der Erziehung und Versorgung der Kinder. Doch statt Hilfe, bekommen sie häufig Gründe zu hören, warum sie lieber keine Kinder haben sollten. Dabei ist das Recht auf Elternschaft ein Menschenrecht. Mütter mit Behinderung können sehr wohl für ihre Kinder sorgen. Unterstützung können sie zum Beispiel durch Assistent*innen oder in betreuten Wohneinrichtungen bekommen.

Kinderwunsch von Frauen mit Behinderung

Frauen mit Behinderung haben es manchmal schwer, wenn sie sich ein Kind wünschen. Oft gibt es Vorurteile gegen sie und ihren Kinderwunsch. Zum Beispiel, dass sie sich nicht richtig um das Kind kümmern können. Oder, dass sie keine Verantwortung für einen Menschen übernehmen sollten, wenn sie selbst Unterstützung brauchen.
Doch Mutter zu werden ist ein Menschenrecht. Auch in der UN-Behindertenrechtskonvention steht ausdrücklich das Recht auf Elternschaft von Menschen mit Behinderung (UN-BRK, Artikel 23). Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben und sich damit verpflichtet, jede Benachteiligung von Eltern mit Behinderung abzubauen. Menschen mit Behinderung haben also das Recht, frei zu entscheiden:

  • ob sie Kinder haben wollen,
  • wie viele Kinder sie haben wollen,
  • in welchem zeitlichen Abstand sie ein zweites oder drittes Kind ... haben wollen.

Auch Frauen und Männer mit Lernschwierigkeiten wünschen sich oft eigene Kinder. Wie alle werdenden Eltern, sollten sie sich über die Familienplanung gut informieren. Eigene Kinder zu haben ist eine große Freude. Es bedeutet aber auch eine große Verantwortung und viel Arbeit. Ein Praktikum zum Beispiel in einem Kindergarten kann hilfreich sein. Dabei lernt man, wie man den Alltag mit Kindern organisieren muss. Mehr Infos zur Elternschaft von Menschen mit Lernschwierigkeiten finden Sie auf der Internetseite der Lebenshilfe.

Welche Hilfen gibt es für Mütter mit Behinderung?

Eine Mutter im Rollstuhl mit ihrem Sohn. Das Kind steht hinten auf dem Rollstuhl.

Manche Mütter mit Behinderung brauchen Hilfe bei der Betreuung und Pflege ihrer Kinder. Je nach Behinderung mehr oder weniger. Mütter mit Lernschwierigkeiten können zum Beispiel in speziellen Wohn-Angeboten Hilfe und Unterstützung erhalten. Fachleute in der Behindertenhilfe unterscheiden zwischen zwei Hilfe-Angeboten:

Eltern-Assistenz
Für viele Mütter mit Behinderung ist eine Assistenz die wichtigste Hilfe für den Alltag. Vor allem Mütter mit Körper- oder Sinnesbehinderung nehmen Eltern-Assistenz in Anspruch. Auch viele Mütter mit einer chronischen Erkrankung. Die Assistentinnen und Assistenten unterstützen bei verschiedene Aufgaben im Alltag. Eltern-Assistenz ersetzt nicht den Bedarf an persönlicher Assistenz! Mütter mit Behinderung haben zusätzlich ein Recht darauf.
Mehr Infos dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Eltern-Assistenz.

Begleitete Elternschaft
Begleitete Elternschaft gibt es besonders für Mütter mit Lernschwierigkeiten. Auch sie möchten mit ihren Kindern zusammenleben. Und sie möchten die wichtigste Bezugsperson für die Kinder sein. Damit das möglich ist, brauchen sie manchmal Unterstützung. Zum Beispiel bei der Erziehung der Kinder. Oder dabei, den Tagesablauf zu planen. Manchmal brauchen die Mütter auch Hilfe bei den Arbeiten im Haushalt oder beim Umgang mit Geld.
Mehr Infos zur Begleiteten Elternschaft lesen Sie auf der Internetseite Begleitete Elternschaft NRW und auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft.

Mehr Informationen zur Eltern-Assistenz und zur Begleiteten Elternschaft finden Sie auch im Familienratgeber-Artikel Eltern mit  Behinderung und auf der Internetseite der Lebenshilfe.
Hilfen bei der Kinderbetreuung, beim Einkauf oder beim Besuch einer Behörde können auch familienunterstützende und entlastende Dienste leisten.

Dürfen Frauen gegen ihren Willen sterilisiert werden?

Frauen mit psychischen Krankheiten oder Lernschwierigkeiten bekommen manchmal den Rat, sich sterilisieren zu lassen. Seit 1992 darf keine Frau (und auch kein Mann) gegen ihren Willen sterilisiert werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die Sterilisation gesetzlich verboten. Danach soll jeder Mensch selbst entscheiden. Wenn Menschen nicht selbst einwilligen können, muss ein strenges gesetzliches Vorgehen eingehalten werden:

  1. Wenn andere Maßnahmen der Schwangerschafts-Verhütung zumutbar sind, müssen erst diese Maßnahmen ergriffen werden.
  2. Eine Frau oder ein Mann muss die Sterilisation selbst wollen. Oder der Betreuer oder die Betreuerin will die Sterilisation, sie darf aber nicht gegen den Willen der betreuten Person geschehen.
  3. Ein Betreuungsgericht muss die Sterilisation genehmigen.
  4. Die Sterilisation darf erst zwei Wochen nach dem Gerichtsbeschluss vorgenommen werden. Wenn es möglich ist, muss die Sterilisations-Operation gewählt werden, die auch wieder rückgängig gemacht werden kann.

Die gesetzliche Grundlage für eine Sterilisation ist das Bürgerliche Gesetzbuch, Paragraf 1830.
 
Dass Menschen mit Behinderung ihre Fruchtbarkeit behalten, ist auch eine Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention. Dort ist das Recht in Artikel 23, Absatz 1, Buchstabe c festgeschrieben.

Frauen mit Behinderung müssen von Reha-Trägern besonders berücksichtigt werden

Eine Mutter spielt mit ihrem Sohn.

Frauen sind häufig durch Kindererziehung und Haushalt stark belastet. Kommt eine Behinderung dazu, ist die tägliche Arbeit mit Familie und Beruf noch anstrengender. Oft schaffen es Frauen mit Behinderung deswegen nicht, an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation teilzunehmen. Und sie sind häufiger und länger arbeitslos.
Deshalb regelt das 9. Sozialgesetzbuch zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung: Alle Rehabilitationsträger müssen die Bedürfnisse von Frauen besonders berücksichtigen (SGB 9, Paragraf 1). Das bedeutet konkret:

  • Frauen müssen ein Angebot zur Reha in Wohnortnähe bekommen. Dadurch können Frauen mit Behinderung eher an Förderungen und Therapien teilnehmen.
  • Wenn Mütter mit Behinderung keine Betreuung finden, können sie ihre Kinder auch zur Rehabilitation mitnehmen. Reisekosten und Übernachtung bezahlt der Rehabilitationsträger. Bei einer stationären Rehabilitation haben Mütter mit Behinderung Anspruch auf Kinderbetreuungskosten. Pro Kind können sie dafür bis zu 160 Euro im Monat bekommen.

Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 74.

Gute Informationen und Tipps zu Reha und Kur lesen Sie auf der Internetseite der Lebenshilfe.
Infos zu Kuren und Rehabilitation bietet auch die Internetseite Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.

Nachteilsausgleiche für Mütter mit Behinderung

Menschen mit Behinderung bekommen manche Nachteilsausgleiche nur dann, wenn sie arbeiten. Dadurch sind Mütter mit Behinderung benachteiligt, die ihre Kinder selbst erziehen.
Wer eine Behinderung hat, kann zum Beispiel Zuschüsse zum Auto-Kauf oder zum Umbau der Wohnung bekommen. Mütter mit Behinderung erhalten diese Leistungen dagegen nur schwer, wenn sie nicht arbeiten. Meist handelt es sich um Ermessensleistungen. Das heißt, die Behörde muss diese Leistung nicht bezahlen. Sie entscheidet je nachdem, wie viel Geld sie noch zur Verfügung hat.
Tipps wie man zum Beispiel an Zuschüsse kommt, können oft andere Eltern und Mütter mit Behinderung geben. Sie kennen manchmal wichtige Ansprechpartner und wissen, welchen Zuschuss man noch beantragen kann.
Auf der Internet-Seite des Bundesverbands behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) e.V. finden Sie Tipps und Kontakte zu anderen Eltern und Müttern mit Behinderung.

Mehr Informationen zu den Nachteilsausgleichen für Menschen mit Schwerbehinderung im Familienratgeber

Nachteilsausgleiche für Mütter mit Behinderung

Menschen mit Behinderung bekommen manche Nachteilsausgleiche nur dann, wenn sie arbeiten. Dadurch sind Mütter mit Behinderung benachteiligt, die ihre Kinder selbst erziehen.
Wer eine Behinderung hat, kann zum Beispiel Zuschüsse zum Auto-Kauf oder zum Umbau der Wohnung bekommen. Mütter mit Behinderung erhalten diese Leistungen dagegen nur schwer, wenn sie nicht arbeiten. Meist handelt es sich um Ermessensleistungen. Das heißt, die Behörde muss diese Leistung nicht bezahlen. Sie entscheidet je nachdem, wie viel Geld sie noch zur Verfügung hat.

Mehr Informationen zu den Nachteilsausgleichen für Menschen mit Schwerbehinderung im Familienratgeber

Tipps und Kontakte zu anderen Eltern

Tipps wie man zum Beispiel an Zuschüsse kommt, können oft andere Eltern und Mütter mit Behinderung geben. Sie kennen manchmal wichtige Ansprechpartner und wissen, welchen Zuschuss man noch beantragen kann. Auf der Internet-Seite des Bundesverbands behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) e.V. finden Sie Tipps und Kontakte zu anderen Eltern und Müttern mit Behinderung.
 

Zur Internetseite des bbe

Zuletzt aktualisiert am 08. Dezember 2023

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