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Unterhaltsvorschuss für Allein-Erziehende

Eltern müssen für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen. Zum Beispiel bezahlen sie für Essen, Kleidung und Betreuung der Kinder. Haben sich die Eltern getrennt, lebt das Kind meist bei einem Elternteil. Der andere Elternteil muss Unterhalt für das Kind zahlen. Wenn der Vater oder die Mutter keinen oder unregelmäßig Unterhalt zahlt, gibt es den Unterhaltsvorschuss. Wo Sie ihn beantragen und was Sie beachten müssen, lesen sie in diesem Artikel.


Was ist Unterhaltsvorschuss und wer bekommt ihn?

Den Unterhaltsvorschuss können Sie bekommen, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt bezahlt.
Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Zum Unterhalt gehören zum Beispiel die Kosten für Kleidung oder Essen der Kinder. Aber auch Betreuungskosten oder Kosten für die Freizeit-Gestaltung, zum Beispiel für einen Schwimm-Kurs oder für den Musik-Unterricht.
Haben sich die Eltern getrennt, müssen trotzdem beide Eltern weiter für den Unterhalt des Kindes sorgen. Oft leben die Kinder bei einem Elternteil und werden dort versorgt. Der andere Elternteil muss dann meist Geld für den Unterhalt der Kinder bezahlen.
Bezahlt dann zum Beispiel der Vater keinen Unterhalt für seine Kinder, kann die Mutter Geld vom Jugendamt bekommen: den Unterhaltsvorschuss. Die Mutter kann den Vorschuss auch dann bekommen, wenn der Vater nur einen Teil des Unterhalts bezahlt. Oder wenn er nicht regelmäßig bezahlt.
Unterhaltsvorschuss kann eine allein-erziehende Mutter auch bekommen, wenn nicht klar ist, wer der Vater des Kindes ist.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Unterhaltsvorschuss pro Monat:

für Kinder von 0 bis 5 Jahrenfür Kinder von 6 bis 11 Jahrenfür Kinder von 12 bis 17 Jahren
187 Euro252 Euro338 Euro
Für den Unterhaltsvorschuss bei Kindern von 12 bis 17 Jahren gilt folgende Voraussetzung:

  • Die Kinder bekommen keine Sozialleistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II). Oder:
  • der alleinerziehende Elternteil bekommt Leistungen nach SGB II und verdient mindestens 600 Euro brutto. Leistungen nach SGB II nennt man auch Bürgergeld.

Wo beantrage ich den Unterhaltsvorschuss?

Sie müssen das Geld bei der Unterhaltsvorschuss-Stelle schriftlich beantragen. Normalerweise ist dies das Jugendamt an Ihrem Wohnort. Sie können die zuständige Jugendamt auf der Internetseite des Bundesfamilien-Ministeriums suchen. Klicken Sie dort auf „Ihre Beratung vor Ort“ und wählen Sie als Thema „Unterhaltsvorschuss“.

Wie lange bekomme ich den Unterhaltsvorschuss?

Für den Unterhaltsvorschuss gibt es keine zeitliche Beschränkung. Die Zahlung endet aber spätestens, wenn das Kind 18 Jahre alt wird.

Anrechnung auf andere Sozial-Leistungen

Der Unterhaltsvorschuss wird auf Sozialgeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag angerechnet. Auch wenn Sie Wohngeld erhalten, müssen Sie den Unterhaltsvorschuss als Einkommen angeben.

Wo bekomme ich Beratung?

Es ist sinnvoll, dass Sie sich beraten lassen. Zum Beispiel darüber, wieviel Geld Ihrem Kind zusteht. Oder, wie Sie den Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jugendamt an Ihrem Wohnort informiert Sie über die Unterhalts-Rechte Ihres Kindes. Beratung und Hilfe können Sie auch bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände bekommen. Zum Beispiel bei der Caritas, der Diakonie oder dem Paritätischen.
Die Caritas bietet eine Online-Beratung für Eltern und Familien.

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Quell-URL: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/staatliche-hilfen/unterhaltsvorschuss.php

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