Bürgergeld
Seit dem Jahr 2023 gibt es in Deutschland das . Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Staat zahlt das Geld an Menschen, die kein oder ein geringes Einkommen und wenig Vermögen haben. Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld 2 (auch Hartz 4 genannt) ersetzt.
Wer genau kann Bürgergeld bekommen und wie hoch es ist? Wie und wo muss man es beantragen? Dies und mehr erfahren Sie hier im Text. Außerdem lesen Sie, welche Besonderheiten es für Menschen mit Behinderung beim Bürgergeld gibt.
- Bürgergeld - was ist das?
- Wer bekommt Bürgergeld?
- Wie hoch ist das Bürgergeld?
- Regelsätze für das Jahr 2024
- Menschen mit Behinderung und Bürgergeld
- Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung
- Wie und wo beantrage ich das Bürgergeld?
- Wie geht es nach dem Antrag weiter?
- Gibt es Grenzen bei Einkommen und Vermögen?
- Wo bekomme ich Beratung zum Bürgergeld?
Bürgergeld - was ist das?
Das Bürgergeld ist eine des Staates für Bürgerinnen und Bürger, die kein oder ein geringes Einkommen und wenig Vermögen haben. Sie können es bekommen, wenn sie keine Arbeit haben und eine Arbeit suchen. Oder, wenn sie mit ihrer Arbeit nicht genug verdienen.
Das Bürgergeld soll den Menschen helfen, die wichtigsten Dinge des alltäglichen Lebens zu bezahlen: zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung, Wohnung und Heizung. Außerdem soll das Geld den Menschen ermöglichen, am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Und es soll Ihnen dabei helfen, einen Arbeitsplatz zu finden: zum Beispiel durch eine Weiterbildung oder die Möglichkeit, eine Ausbildung zu machen.
In Deutschland legt die Regierung einen Geldbetrag fest, den ein Mensch mindestens zum Leben braucht. Man nennt diesen Geldbetrag Existenz-Minimum oder auch . Die Höhe des Bürgergeldes entspricht diesem Regelbedarf. Zusätzlich zum Regelbedarf gibt es Geld für Unterkunft und Heizung. Manche Menschen können außerdem sogenannte Mehrbedarfe erhalten.
Was Regelbedarf und Mehrbedarfe genau bedeuten, lesen Sie weiter unten im Text.
Hinweis: Wenn Sie eine Arbeit haben und zusätzlich Bürgergeld bekommen, nennt man das „aufstocken“. In diesem Fall könnte für Sie das Wohngeld eine gute Alternative sein. Es ist möglich, dass Sie dann mehr Geld erhalten. Ein weiterer Vorteil: Beim Wohngeld gibt es keine und keine regelmäßigen Jobcenter-Termine. Beratung dazu bekommen Sie bei Ihrem Jobcenter oder bei der Wohngeld-Stelle an Ihrem Wohnort.
Mehr Infos lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Wohngeld.
Wo steht es im Gesetz?
Die gesetzliche Grundlage für das Bürgergeld ist das 2, Kapitel 2.
Zum GesetzestextWer bekommt Bürgergeld?
Bürgergeld können Sie in Deutschland nur bekommen, wenn Sie erwerbsfähig sind. Erwerbsfähig bedeutet: Sie sind zwischen 15 und 67 Jahre alt und können mindestens drei Stunden am Tag arbeiten.
Bürgergeld können aber auch Personen erhalten, die mit einer Empfängerin oder einem Empfänger von Bürgergeld in einer Wohnung leben. Zum Beispiel Ehepartner*innen, Lebenspartner*innen und Kinder.
Bürgergeld bekommen Sie nicht, wenn Sie bereits eine dieser Leistungen erhalten:
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Wie viel Bürgergeld Sie bekommen, hängt von Ihrer ab. Es gibt verschiedene Regelbedarfs-Stufen, zum Beispiel für:
- Alleinlebende
- Ehe- und Lebenspartner*innen
- Kinder.
Regelbedarf ist das Geld, was Menschen für ihren Lebensunterhalt brauchen. Also zum Beispiel für Nahrungsmittel und Getränke, Kleidung, Körperpflege, Wohnungsausstattung, Strom, Gesundheitsausgaben.
Wie viel Bürgergeld Sie persönlich bekommen, können Sie mit einem Bürgergeld-Rechner herausfinden.
Achtung! Der Bürgergeld-Rechner ist nur ein Hilfs-Instrument. Das Ergebnis bietet keine Sicherheit über die tatsächliche Höhe Ihres Bürgergeldes.
Bürgergeld-Rechner
Mit dem Bürgergeld-Rechner der Caritas können Sie berechnen, wie hoch Ihr Bürgergeld sein kann.
Für Menschen mit Beeinträchtigung bietet der Rechner verschiedene Einstellungen zur .
Regelsätze für das Jahr 2024
Betrag | für wen? | |
---|---|---|
1 | 563 Euro | alleinstehende Personen |
2 | 506 Euro | eheliche oder nichteheliche Partner*innen in einer Lebensgemeinschaft |
3 | 451 Euro | Volljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind, im Alter von 18 bis 24 Jahren |
4 | 471 Euro | Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren |
5 | 390 Euro | Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren |
6 | 357 Euro | Kinder bis einschließlich 5 Jahren |
Menschen mit Behinderung und Bürgergeld
Grundsätzlich haben alle Bürger*innen in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie wenig oder kein Einkommen und Vermögen haben. Bei Menschen mit Behinderung hängt es aber auch davon ab, wie stark sich ihre Behinderung im Alltag auswirkt. Besonders davon, wie lange Sie pro Tag arbeiten können.
Um Bürgergeld zu bekommen, müssen Sie erwerbsfähig sein. Also, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Und Sie müssen bereit und fähig sein, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Menschen mit Behinderung die nicht erwerbsfähig sind, können Grundsicherung im Alter und bei bekommen. Oder sie können eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten.
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung
Manche Empfänger*innen von Bürgergeld können zusätzlich Geld bekommen. Nämlich dann, wenn sie wegen ihrer Lebensumstände mehr Geld benötigen. Zum Beispiel, weil sie
- alleinerziehend sind,
- schwanger sind,
- aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung brauchen oder
- eine Behinderung haben.
Dieses zusätzliche Geld nennt man . Der Mehrbedarf liegt zwischen 12 und 60 Prozent vom jeweiligen Regelsatz.
Art des Mehrbedarf | Prozent vom Regelsatz |
---|---|
werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche | 17 % |
Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit zwei und mehr Kindern unter 16 Jahren | 36 % |
Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern über 7 Jahren | 12 % pro Kind (maximal 60 %) |
Menschen mit Schwerbehinderung und G oder aG | 17 % |
besondere Ernährung | je nach Krankheit unterschiedlich |
Menschen mit Schwerbehinderung
Menschen mit Schwerbehinderung können in besonderen Fällen einen Mehrbedarf von 35 Prozent ihres Regelsatzes bekommen. Nämlich dann, wenn sie eine dieser Leistungen bekommen:
- Leistungen der zur am Arbeitsleben
oder - Eingliederungshilfe zur Förderung der Schul- oder Hochschulbildung.
Den Bescheid über diese Leistungen müssen Sie Ihrem Antrag auf Bürgergeld beifügen.
Bei einer alleinstehenden erwachsenen Person mit Schwerbehinderung beträgt der Mehrbedarf dann 197,05 Euro. Nämlich 35 Prozent von 563 Euro, also 197,05 Euro (Stand: 2024).
Nähere Informationen dazu lesen Sie im Info-Heft "Bürgergeld" des Paritätischen, auf den Seiten 16 + 17 > Mehrbedarf > Behinderung.
Wie und wo beantrage ich das Bürgergeld?
Das Bürgergeld müssen Sie schriftlich beantragen. Das machen Sie beim Jobcenter an Ihrem Wohnort. Ohne Antrag bekommen Sie kein Bürgergeld. Das Jobcenter ist für alle Angelegenheiten rund um das Bürgergeld zuständig. Sie können dort auch Ihre Fragen zum Bürgergeld stellen.
Suche nach Jobcenter an Ihrem Wohnort.
Sie bekommen das Bürgergeld erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Den Antrag können Sie zuerst formlos stellen, mündlich oder schriftlich. Das Antrags-Formular können Sie dann später ausfüllen. Hier die wichtigsten Antrags-Formulare:
- Hauptantrag Bürgergeld
- Weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft (ab 15 Jahren)
- Kinder
- Kosten für Unterkunft und Heizung
Bürgergeld im Internet beantragen
Sie können den Antrag auch stellen, zum Beispiel per E-Mail oder auf der Internetseite des Jobcenters. Die Bundesagentur für Arbeit bietet dazu einen Online-Service an:
Zum Bürgergeld-Online-Service (Die Internetseite ist nicht barrierefrei.)
Auf der Seite Bürgergeld-Online-Service können Sie auch Termine vereinbaren, Nachrichten senden oder Bescheide abrufen. Oft ist es aber besser, den Antrag direkt bei Ihrem Jobcenter vor Ort zu stellen. Denn: Sie können dort Ihre Fragen stellen. Außerdem erreicht Ihr Antrag direkt die zuständige Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter.
Wie geht es nach dem Antrag weiter?
Sie erhalten vom Jobcenter einen Bescheid. Darin steht, ob Sie Bürgergeld bekommen oder nicht. Wenn ja, steht in dem Bescheid auch, wieviel Geld sie bekommen. Falls Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Das müssen Sie innerhalb eines Monats machen.
Wie Sie Widerspruch einlegen, lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Wie lege ich Widerspruch ein?
Gibt es Grenzen bei Einkommen und Vermögen?
Ja. Wenn Sie Bürgergeld erhalten möchten, dürfen Ihr Einkommen und Ihr Vermögen eine bestimmte Höhe nicht übersteigen.
Einkommen
Zum Einkommen gehören alle Ihre Einnahme in Geld. Zum Beispiel:
- Einnahmen aus nicht-selbstständiger und selbstständiger Arbeit, das heißt Lohn, Gehalt, Honorare
- Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
- Kindergeld, Unterhaltzahlungen für Kinder
- Kapital- und Zinserträge,
- , Ausbildungsgeld.
Beim Einkommen haben Sie einen Freibetrag von 100 Euro. Wenn Sie mehr verdienen, wird Ihr Einkommen teilweise angerechnet. Das bedeutet, Sie bekommen dann weniger Bürgergeld. Und zwar in folgender Höhe:
- von einem Brutto-Einkommen von 101 Euro bis 520 Euro werden 80 Prozent auf das Bürgergeld angerechnet, 20 Prozent sind anrechnungsfrei.
- von einem Brutto-Einkommen von 521 Euro bis 1.000 Euro werden 70 Prozent auf das Bürgergeld angerechnet, 30 Prozent sind anrechnungsfrei.
- von einem Brutto-Einkommen von 1.001 Euro bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bezieher oder Bezieherinnen von Bürgergeld mit Kind) werden 90 Prozent auf das Bürgergeld angerechnet, 10 Prozent sind anrechnungsfrei.
Wenn Sie ein höheres Einkommen als 1.200 Euro (1.500 Euro mit Kind) haben, wird dies komplett auf den Bürgergeld-Regelsatz angerechnet.
Für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Menschen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten, gilt ein Freibetrag von 520 Euro. Das bedeutet: Bis zu dieser Grenze wird das Einkommen nicht angerechnet.
Vermögen
Im ersten Jahr, indem Sie Bürgergeld bekommen, dürfen Sie ein Vermögen von 40.000 Euro haben. Diese Zeit heißt Karenzzeit. Danach darf Ihr Vermögen nicht höher als 15.000 Euro sein. Jede weitere Person in einer Bedarfsgemeinschaft darf ebenfalls bis zu 15.000 Euro Vermögen haben.
Zu Ihrem Vermögen zählt zum Beispiel:
- Bargeld,
- Sparguthaben, Aktien
- Gegenstände (zum Beispiel Auto, Motorrad oder Schmuck),
- Lebensversicherungen,
- Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.
Mehr Infos dazu lesen Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: Bürgergeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen
Wo bekomme ich Beratung zum Bürgergeld?
Beratung zum Bürgergeld bekommen Sie bei Ihrem Jobcenter oder Ihrer Agentur für Arbeit. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, können Sie nach dem Jobcenter an Ihrem Wohnort suchen:
Menschen mit Behinderung können sich auch bei den beraten lassen:
Die Caritas bietet eine Online-Beratung an. Dort können Sie Ihre Fragen aufschreiben und erhalten innerhalb von zwei Tagen eine Antwort. Dabei müssen Sie Ihren Namen nicht nennen, wenn Sie das nicht möchten:
Wie die Online-Beratung der Caritas funktioniert lesen Sie unter So funktioniert die Online-Beratung.
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Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
Zu diesem Thema empfiehlt unsere Redaktion diese weiterführenden Inhalte auf anderen Webseiten:
Fragen und Antworten zum Bürgergeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Bundesagentur für Arbeit: Einführung des Bürgergeldes. Informationen sowie Fragen und Antworten zum Bürgergeld.
Das Bürgergeld: Antworten auf die wichtigsten Fragen, auf der Internetseite der Caritas.
Ausführliches Info-Heft zum Bürgergeld, herausgegeben vom Paritätischen Gesamtverband. Sie können das Info-Heft im Internet kostenlos herunterladen.
Rehadat-Lexikon: Bürgergeld
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Zuletzt aktualisiert am 15. November 2024