Kinderzuschlag
Kinderzuschlag (KiZ) ist ein Zuschlag zum Kindergeld. Eltern, die ein geringes Einkommen haben, können den Kinderzuschlag bekommen. Voraussetzung ist, dass die Eltern genug Geld für sich selbst, aber nicht genug Geld für die Familie haben. Außerdem müssen sie ein gewisses Mindesteinkommen haben.
Wer bekommt den Kinderzuschlag?
Eltern können pro Kind monatlich bis zu 297 Euro Kinderzuschlag bekommen (Stand: 2025). Bei mehreren Kindern kann sich der Kinderzuschlag erhöhen. Wie hoch der Zuschlag tatsächlich ist, hängt ab von der Situation der Familie. Zum Beispiel davon, welches Einkommen die Familie hat.
Sie können den Kinderzuschlag bekommen, wenn
- das Kind oder die Kinder im selben Haushalt mit Ihnen leben.
- Ihr Kind unter 25 Jahre alt und ledig ist.
- Sie Kindergeld für das Kind erhalten.
- Sie nicht zu wenig verdienen (Mindest-Einkommen).
- Sie nicht so viel verdienen, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.
Kinderzuschlag prüfen
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie prüfen, ob Sie Kinderzuschlag bekommen können. Das Programm heißt KiZ-Lotse.
Zum KiZ-LotsenWie hoch muss das Mindest-Einkommen sein?
Den Kinderzuschlag können nur Eltern-Paare bekommen, die mindestens 900 Euro brutto verdienen.
Allein-Erziehende müssen mindestens 600 Euro brutto verdienen.
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), Kurzarbeiter-Geld und Krankengeld gelten dabei auch als Einkommen.
Wenn die Eltern nur erhalten und kein Einkommen haben, können sie keinen Kinderzuschlag bekommen. Sie können also zum Beispiel keinen Kinderzuschlag bekommen, wenn sie erhalten.
Wie beantrage ich den Kinderzuschlag?
Den Antrag auf Kinderzuschlag stellen Sie schriftlich bei der Familienkasse. Die Familienkasse ist bei der Agentur für Arbeit. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die zuständige Familienkasse an Ihrem Wohnort.
Antrags-Formulare können Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunterladen.
Antrag online stellen
Sie können den Antrag auf Kinderzuschlag auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auch stellen.
Zum Online-AntragWelche Nachweise und Dokumente brauche ich für den Antrag?
Zusätzlich zum ausgefüllten Antrags-Formular brauchen verschiedene Nachweise oder Dokumente. Das können zum Beispiel diese sein:
- Einkommensnachweis, zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnung,
- Rentenbescheid,
- Elterngeldbescheid,
- -Bescheid.
Wenn Sie nicht alle nötigen Nachweise direkt vorliegen haben, ist das nicht schlimm. Sie können den Antrag trotzdem stellen und später die fehlenden Nachweise zur Familienkasse schicken oder dort abgeben. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie die fehlenden Nachweise auch digital einreichen.
Beratung und Video-Beratung zum Kinderzuschlag
Wenn Sie Fragen zum Kinderzuschlag und zum Antrag haben, können Sie sich beraten lassen. Die Beratung ist möglich als:
- persönliche Beratung bei Ihrer Familienkasse vor Ort,
- Telefon-Beratung, kostenlos unter der Nummer 0800 4 55 55 30,
- per Viedeo-Beratung.
Video-Beratung zum Kinderzuschlag
Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine Video-Beratung zum Kinderzuschlag an. Sie können auf der Internetseite einen Termin vereinbaren. Bei der Videoberatung sprechen Sie direkt mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin und können Ihre Fragen stellen. Die Vorteile der Videoberatung sind:
- Sie haben keine Anfahrt zur Familienkasse,
- und dadurch auch keine Fahrtkosten.
- Sie haben durch den festen Termin keine Wartezeit.
Zusätzlich: Leistungen für Bildung und Teilhabe
Wenn Sie den Kinderzuschlag für ihr Kind oder ihre Kinder bekommen, dann können sie zusätzliches Geld erhalten: die sogenannten Leistungen für Bildung und . Mit dem Geld können Sie Angebote für die Kinder in Schule und Freizeit bezahlen. Zum Beispiel:
- ein- oder mehrtägige Klassenausflüge,
- Mittagessen in Kita und Schule oder
- Nachhilfe-Unterricht.
Zu den Leistungen gehören auch 195 Euro pro Schuljahr (Stand: 2025) für den Schulbedarf der Kinder. Zum Beispiel ein Schulranzen, Sportzeug, Schreib- und Zeichenmaterial.
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Text Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Außerdem: Wenn Sie Kinderzuschlag bekommen, können Sie eine Befreiung von den Kita-Gebühren beantragen. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt.
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Zuletzt aktualisiert am 18. November 2025