Leistungen für Bildung und Teilhabe
Familien mit wenig Einkommen haben, können Geld über das Bildungs- und Teilhabe-Paket erhalten. Dadurch können die Kinder und Jugendlichen dieser Familien an Bildungs-Angeboten in Schule und Freizeit teilnehmen. Zum Beispiel an Klassenfahrten, Nachhilfe-Unterricht oder Musik-Kursen. Wer das Geld bekommen kann und wie man es beantragt, erfahren Sie im Text.
- Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?
- Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten?
- Wie beantrage ich Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Leistungen zur Bildung und Teilhabe - das ist Geld für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Einkommen.Das Geld bekommen die Eltern für bestimmte Leistungen, die den Kindern und Jugendlichen helfen. Besonders bei Veranstaltungen in der Kita und in der Schule. Zum Beispiel bekommen sie es für:
Leistungen für Bildung
- eintägige Schul- und Kita-Ausflüge (tatsächliche Kosten)
- mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten (tatsächliche Kosten)
Für Klassenfahrten kann das Geld direkt an die Kinder oder ihre Eltern ausgezahlt werden. - Schulbedarf (insgesamt 174,- Euro pro Schuljahr, bis zum 10. Schuljahr). Zum Schulbedarf gehört zum Beispiel ein Schulranzen, Sportzeug, Schreib- Rechen- und Zeichenmaterial.
Wenn Sie mehrere Schul-Kinder haben, erhalten Sie für jedes Kind das Geld. Also zum Beispiel für drei Schulkinder 3 X 174,- Euro = 522,- Euro pro Schuljahr. (Stand: 2023) - Fahrtkosten von Schüler*innen zur Schule (tatsächliche Kosten)
- Lern-Förderungen, wie zum Beispiel Nachhilfe (tatsächliche Kosten).
Sprechen Sie zuerst mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes. Diese müssen den Förderbedarf bescheinigen. - Mittagessen in Ganztags-Schulen oder Kitas
Leistungen für Teilhabe
Auch für die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit-Angeboten können die Eltern der Kinder Geld bekommen. Zum Beispiel, wenn das Kind / die Kinder:
- Musik-Unterricht nehmen,
- Mitglied in einem Sportverein sind,
- Kurse an Volkshochschulen besuchen,
- in ein Museum, Theater, Musical gehen.
Die Eltern können dafür 15 Euro pro Monat für jedes Kind erhalten.
Diese Leistungen bekommen die Kinder und Jugendlichen aber nur bis zum 18. Lebensjahr.
Die Unterstützung gibt es auch schon für Kleinkinder. Zum Beispiel für Baby- oder Kinder-Schwimmen.
Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten?
Eltern können Leistungen für Bildung und Teilhabe für alle im Haushalt lebenden Kinder beantragen. Die Voraussetzung: Die Eltern erhalten eine oder mehrere dieser Leistungen:
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Asylbewerber-Leistungen
Wie beantrage ich Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Es gibt zwei Wege, Anträge auf Bildung und Teilhabe zu stellen:
- Wenn Sie Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, müssen Sie den Antrag bei der Kommune stellen. Das ist zum Beispiel die Gemeinde, der Landkreis oder die Stadtverwaltung.
- Wenn Sie Bürgergeld erhalten, müssen Sie den Antrag bei ihrem Jobcenter am Wohnort stellen.
Hier gibt es die Leistungen zur Bildung und Teilhabe:
zuständige Stellen an Ihrem Wohnort.
Wählen Sie aus der Liste zunächst Ihr Bundesland und dann Ihre Stadt oder den Kreis, in dem Sie wohnen.
Weitere Informationen
- Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema „Bildungspaket“ oder
- Internetseite des Bundesministeriums für Familie zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Ihre Fragen können Sie auch beim Bürgertelefon zum Thema "Bildungspaket" stellen. Unter der Telefonnummer 030 – 221 911 009 können Sie von montags bis donnerstags zwischen 8 und 20 Uhr anrufen.
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