Rehabilitationsträger
Die Rehabilitationsträger (Reha-Träger) übernehmen die Kosten für eine Reha. Zum Beispiel für die verschiedenen Therapien während einer Rehabilitation. In Deutschland gibt es verschiedene Reha-Träger. Die wichtigsten Reha-Träger stellen wir hier vor.
- Welcher Reha-Träger ist für mich zuständig?
- 1. Gesetzliche Krankenversicherung
- 2. Bundesagentur für Arbeit
- 3. Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- 4. Gesetzliche Rentenversicherung
- 5. Träger der Kriegsopferversorgung
- 6. Öffentliche Jugendhilfe
- 7. Träger der Eingliederungshilfe
- Tipp: Beratung
Welcher Reha-Träger ist für mich zuständig?
Welcher Rehabilitationsträger für Sie zuständig ist, hängt ab von Ihrer persönlichen Lebenssituation. Zum Beispiel davon, wann und wie es zu Ihrer Behinderung oder Krankheit kam. Auch von der Art und der Zielsetzung der Reha. Zum Beispiel, ob Sie eine Reha zur beruflichen Teilhabe oder eine medizinische Reha machen.
Welche Reha-Träger es in Deutschland gibt, steht im Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 6 (SGB IX, § 6):
1. Gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenversicherung bezahlt für ihre Versicherten medizinische Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Träger der Krankenversicherungen sind:
- Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen
- Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen
- Bundesknappschaft
- Landwirtschaftlichen Krankenkassen
- Künstlersozialkasse
- See-Krankenkasse
2. Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Arbeitsagenturen vor Ort bezahlt die Leistungen der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe, wenn hierfür kein anderer Träger verantwortlich ist. Weiter Informationen dazu unter: www.arbeitsagentur.de
3. Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Die Unfallversicherung bezahlt die Rehabilitation in folgenden Fällen:
- bei Arbeitsunfällen
- bei Schul- und Kindergarten-Unfällen
- bei Berufskrankheiten
Zur Gesetzlichen Unfallversicherung gehören viele verschiedene Organisationen. Der Spitzenverband ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Er gibt Informationen zu den verschiedenen Leistungen der GUV, zum Beispiel:
- bei einer medizinischen Reha
- zur beruflichen und sozialen Teilhabe
4. Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die medizinische und für die berufliche Rehabilitation zuständig. „Deutsche Rentenversicherung“ ist der Name für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Dazu zählen:
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Deutsche Rentenversicherung Land,
zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Deutsche Rentenversicherung Hessen
Mehr Informationen dazu, finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
5. Träger der Kriegsopferversorgung
Anspruch auf Kriegsopferversorgung können zum Beispiel Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, Bundesgrenzschutzbeschäftigte oder Zivildienstgeschädigte haben. Zuständig für die Kriegsopferversorgung sind meistens die Versorgungsämter.
Mehr Informationen dazu, finden Sie auf der Internetseite REHADAT.
6. Öffentliche Jugendhilfe
Auch die örtlichen Jugendämter können Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe bezahlen. Das tun sie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen unter 27 Jahren. Allerdings nur wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist. Auskünfte erteilen die EUTB-Beratungsstellen. Oder die örtlichen Sozial- und Jugendämter.
7. Träger der Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderung können Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung bekommen. Diese Leistungen nennt man Eingliederungshilfe. Dazu zählen auch Rehabilitations-Leistungen.
Wer Träger der Eingliederungshilfe ist, hängt ab von dem Bundesland, in dem Sie leben. In den meisten Bundesländern sind es die Städte oder die Landkreise. Welche Stelle in Ihrem Bundesland zuständig ist, lesen Sie im Familienratgeber-Artikel „Antrag auf Eingliederungshilfe“.
Tipp: Beratung
Mit allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe können Sie sich an die EUTB-Beratungsstellen wenden. EUTB ist die Abkürzung für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Mehr Informationen dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel „EUTB-Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“.
Weitere Informationen
- Informationen zu den einzelnen Reha-Trägern lesen Sie auf der Internetseite REHADAT.