Außenansicht eines Eingangsbereichs einer Agentur für Arbeit.

Welche Reha-Träger gibt es?

Die Rehabilitationsträger (Reha-Träger) übernehmen die Kosten für eine Reha. Zum Beispiel für die verschiedenen Therapien, Behandlungen und die Unterbringung während einer Rehabilitation. In Deutschland gibt es verschiedene Reha-Träger. Die wichtigsten Reha-Träger stellen wir hier vor.

Welcher Reha-Träger ist für mich zuständig?

Welcher Rehabilitationsträger für Sie zuständig ist, hängt ab von Ihrer persönlichen Lebenssituation. Zum Beispiel davon, wann und wie es zu Ihrer Behinderung oder Krankheit kam. Auch von der Art und der Zielsetzung der Reha. Zum Beispiel, ob Sie eine Reha zur beruflichen Teilhabe oder eine medizinische Reha machen.
Welcher Träger für Sie persönlich zuständig ist, können Sie herausfinden mit dem: Reha-Zuständigkeits-Navigator
Dieses Such-Werkzeug ist von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR). Es hilft Ihnen als Antragsteller*in, aber auch den Mitarbeiter*innen der Reha-Träger und in den Beratungsstellen.
Es kann vorkommen, dass Sie Ihren Reha-Antrag zum falschen Reha-Träger schicken. Das ist nicht schlimm. Ihr Antrag ist deshalb nicht ungültig. Der „falsche“ Reha-Träger schickt Ihren Antrag dann automatisch an den zuständigen Träger weiter.

Tipp: Beratung zu Reha-Fragen

Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. berät Sie zu allen Fragen rund um das Thema medizinische Rehabilitation. Beratung ist möglich per Telefon oder per E-Mail. Die Telefonnummer lautet: 0341 – 87 05 95 90 oder 0800 – 100 63 50. Sie können dort anrufen von montags bis freitags, von 8 bis 16 Uhr. Die Beratung ist kostenlos.
Die E-Mail-Adresse lautet: info@arbeitskreis-gesundheit.de

 

Mit allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe können Sie sich auch an die EUTB-Beratungsstellen wenden. EUTB ist die Abkürzung für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
In Deutschland gibt es fast 800 EUTB-Beratungsstellen.

EUTB-Beratungsstelle finden

In Deutschland gibt es diese Reha-Träger:

1. Gesetzliche Krankenversicherung

Die Krankenversicherung bezahlt die Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Teilhabe. Besonders dann, wenn durch die Reha eine Behinderung vermieden oder gemildert werden kann. Träger der Krankenversicherungen sind:

  • Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen
  • Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen
  • Bundesknappschaft
  • Landwirtschaftlichen Krankenkassen
  • Künstlersozialkasse
  • See-Krankenkasse

www.krankenkassen.de

2. Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Arbeitsagenturen vor Ort bezahlt die Leistungen der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe. Ausnahme: Wenn hierfür ein anderer Träger verantwortlich ist. Weiter Informationen dazu unter: www.arbeitsagentur.de

3. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Die Unfallversicherung bezahlt die Rehabilitation in folgenden Fällen:

  • bei Arbeitsunfällen
  • bei Schul- und Kindergarten-Unfällen
  • bei Berufskrankheiten

Zur Gesetzlichen Unfallversicherung gehören viele verschiedene Organisationen. Der Spitzenverband ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Er gibt Informationen zu den verschiedenen Leistungen der DGUV, zum Beispiel:

4. Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die medizinische und für die berufliche Rehabilitation zuständig. Besonders dann, wenn durch eine Reha ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf verhindert werden kann. Oder, wenn durch eine Reha der Wiedereinstieg in den Beruf möglich wird. Der Fachbergriff dafür ist „Reha vor Rente“. „Deutsche Rentenversicherung“ ist der Name für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Dazu zählen:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Deutsche Rentenversicherung Land,
    zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg oder Deutsche Rentenversicherung Hessen

Mehr Informationen dazu, finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter dem Begriff „Reha".

5. Träger des Sozialen Entschädigungsrechts

Anspruch auf Soziale Entschädigung können zum Beispiel diese Personen-Gruppen haben:

  • Opfer von körperlichen Gewalttaten
  • Opfer von psychischen Gewalttaten
  • Bundeswehrsoldat*innen
  • Bundesgrenzschutzbeschäftigte
  • Zivildienstgeschädigte

Zuständig für die soziale Entschädigung sind meistens die Versorgungsämter.
Mehr Informationen dazu, lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung (Kapitel "Soziale Entschädigung") und  auf der Internetseite REHADAT.

Ein Jugendlicher und eine Betreuerin basteln miteinander.

6. Öffentliche Jugendhilfe

Auch die örtlichen Jugendämter können Reha-Leistungen bezahlen. Das tun sie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen unter 27 Jahren. Allerdings nur dann, wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist. In der Praxis zahlen die Jugendämter meistens die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung. Für Kinder und Jugendliche mit körperlicher Behinderung oder Lernbehinderung zahlt meistens die Eingliederungshilfe.
Auskünfte erteilen die EUTB-Beratungsstellen vor Ort. Oder die örtlichen Sozial- und Jugendämter.

7. Träger der Eingliederungshilfe

Menschen mit Behinderung können Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung bekommen. Diese Leistungen nennt man Eingliederungshilfe. Dazu zählen auch Rehabilitations-Leistungen.
Wer die Eingliederungshilfe bezahlt, hängt ab von dem Bundesland, in dem Sie leben. In den meisten Bundesländern sind es die Städte oder die Landkreise. Welche Stelle in Ihrem Bundesland zuständig ist, lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Antrag auf Eingliederungshilfe.

8. Integrations- und Inklusionsämter

Integrations- und Inklusionsämter sind eigentlich keine Rehabilitations-Träger, sondern Sozialleistungs-Träger. Sie bezahlen aber Leistungen bei einer beruflichen Reha. In der Fachsprache heißt das: Sie sind zuständig für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie bezahlen oft den Umbau zu einem barrierefreien Arbeitsplatz. Zum Beispiel Rollstuhlrampen, Aufzüge, barrierefreie Toiletten und die besondere technische Ausstattung eines Arbeitsplatzes.

Übersicht Reha-Träger und Zuständigkeit?

 

Rehabilitations- bzw. LeistungsträgerLeistungen zur medizinischen RehabilitationLeistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenLeistungen zur sozialen TeilhabeUnterhaltssichernde LeistungenLeistungen zur Teilhabe an Bildung
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)janeinneinjanein
Bundesagentur für Arbeitneinjaneinjanein
Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)jajajajaja
Gesetzliche Rentenversicherungjajaneinjanein
Träger des Sozialen Entschädigungsrechtsjajajajaja
Öffentliche Jugendhilfejajajaneinja
Träger der Eingliederungshilfejajajaneinja
Integrations- und Inklusionsämterneinjaneinneinnein

 

Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2024

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