Eine Frau zieht mit beiden Händen an einem blauen Gummiband. Die Übung ist Teil einer Physiotherapie.

Reha vor Rente

Wenn Sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr arbeiten können, können Sie eine Rente bekommen. Das gilt auch, wenn Sie nur noch eingeschränkt arbeiten können. Zum Beispiel nur noch wenige Stunden pro Tag. Die Rente bezahlt die Rentenversicherung. Das passiert aber nicht automatisch. Bevor die Rentenversicherung der Rente zustimmt, prüft sie immer, ob eine sinnvoll sein kann. Manchmal kann eine helfen, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Dieses Prinzip nennt man „ vor Rente“.

Was bedeutet "Reha vor Rente"?

Wenn Sie wegen einer Krankheit weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können, können Sie eine Rente bekommen. Diese Rente heißt „Rente wegen “. Die Renten-Versicherung stimmt einer Rente wegen aber nicht sofort zu. Sie prüft zunächst, ob eine medizinische oder berufliche sinnvoll sein kann. Manchmal hilft die dabei, Ihre Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Dann können Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst verdienen.
Eine Rente wird erst gezahlt, wenn Sie auch nach einer nicht wieder voll arbeiten können. Das heißt: Sie können keine sechs Stunden pro Tag arbeiten, egal in welchem Beruf. Es ist möglich, dass Sie zunächst nur eine befristete Rente bekommen. Und zwar dann, wenn die Aussicht besteht, dass Sie nach einiger Zeit doch wieder mehr arbeiten können.
 
Bei der unterscheidet man zwischen voller und teilweiser .
Volle bedeutet: Sie können keine drei Stunden pro Tag arbeiten.
Teilweise bedeutet: Sie können keine sechs Stunden, aber mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten.
Wenn Sie eine Rente wegen einer teilweisen bekommen, können Sie weiterhin arbeiten. Sie dürfen dann aber nicht voll arbeiten, sondern nur in Teilzeit. Wenn es keine passenden Teilzeitstellen für Sie gibt, können Sie eine Rente wegen voller beantragen .
 

ErwerbsfähigkeitRentenanspruch
weniger als 3 Stunden pro Tagvolle Rente
3 bis 6 Stunden pro Taghalbe Rente
6 Stunden oder mehr pro Tagkeine Rente

Rente oder Reha beantragen?

Online-Reha-Antrag auf der Internetseite der Deutschen Rentenvericherung.

Es kann sein, dass Sie unsicher sind: Soll ich wegen meiner Krankheit oder Behinderung die Rente oder doch eher eine beantragen? In diesem Fall können Sie ohne Sorge eine beantragen. Falls die abgelehnt wird, gilt Ihr Antrag automatisch als Antrag auf eine Rente wegen .
Wie Sie eine beantragen, lesen Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie Ihren -Antrag auch stellen.

Was ist eine Verletzten-Rente?

Die Verletzten-Rente bekommen Sie, wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder wegen einer Berufskrankheit nicht mehr voll arbeiten können. Hierfür ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Die Voraussetzungen für die Verletzten-Rente sind:

  1. Ihre Arbeitsfähigkeit (auch Erwerbs-Fähigkeit genannt) ist um mindestens 20 Prozent geringer als vor dem Unfall oder der Krankheit.
  2. Die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit dauert länger als 26 Wochen.

Die Höhe der Verletzten-Rente hängt davon ab, wie stark Ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Und davon, wie hoch Ihr Einkommen im Jahr vor dem Unfall oder der Krankheit war. Die Verletzten-Rente müssen Sie nicht beantragen. Die Unfallversicherung muss von sich aus prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den Arbeitsunfällen gehören auch die Unfälle von Kindern, Schüler*innen und Student*innen in Kindertages-Einrichtungen, Schulen und Hochschulen. Auch für sie besteht ein gesetzlicher Unfallschutz.

Zuletzt aktualisiert am 09. November 2023

Adressen in Ihrer Nähe und deutschlandweit

Hier finden Sie Ansprechpartner*innen der Behindertenhilfe und Selbsthilfe, Beratungsstellen und vieles mehr. Alle Adressen sind geprüft und aktuell.

Nächstgelegene Adressen zum Thema