
Anzeige erstatten: Wie geht das und was passiert danach?
Jeder Mensch hat das Recht, Strafanzeige zu stellen. Man sagt dazu auch: jemanden anzeigen oder eine Anzeige erstatten. Durch eine Anzeige erfährt die Polizei oder eine andere Behörde von einer Straftat. Die Polizei beginnt dann mit der Ermittlungs-Arbeit. Wie Sie eine Strafanzeige stellen können, lesen Sie im folgenden Artikel.
- Über eine Straftat informieren: die Strafanzeige
- Wie viel kostet eine Strafanzeige?
- Menschen mit Behinderung erleben häufiger Gewalt
- Warum sollte ich eine Strafanzeige stellen?
- Kann ich eine Anzeige zurückziehen?
- Muss ich Strafanzeigen stellen?
- Ich habe Angst Anzeige zu erstatten. Wer kann mich beraten und mir helfen?
- Wo stelle ich eine Strafanzeige?
- Wie stelle ich eine Anzeige?
- Kann man eine Anzeige anonym erstatten?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Straf-Anzeige und einem Straf-Antrag?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Was passiert nach der Strafanzeige?
Über eine Straftat informieren: die Strafanzeige
Mit einer Anzeige informieren Sie die Polizei oder andere über eine mögliche Straftat. Andere Ermittlungsbehörden sind Staatsanwaltschaft, , Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Steuerfahndung.
Jeder Mensch hat das Recht Anzeige zu erstatten. Sie müssen dabei nicht selbst betroffen sein. Das heißt, auch wenn Sie eine Straftat beobachtet oder davon gehört haben, können Sie Anzeige erstatten.
Bei der Anzeige müssen Sie nichts beweisen. Es reicht, wenn Sie gute Gründe für Ihre Anzeige haben. Für die Polizei reicht dieser sogenannte Anfangsverdacht. Sie kann damit anfangen zu ermitteln.
Wie viel kostet eine Strafanzeige?
Für Sie nichts. Eine Anzeige bei der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden ist kostenlos.
Menschen mit Behinderung erleben häufiger Gewalt
Menschen mit Behinderungen sind besonders oft von körperlicher, sexueller oder Gewalt bedroht. Hier einige Beispiele:
- Frauen mit Behinderung erleben zum Beispiel viel öfter sexualisierte Gewalt als Frauen ohne Behinderung.
- Arbeitgeber*innen und Kolleg*innen Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.
- Es kommt auch vor, dass Betreuungspersonen Menschen mit Behinderung in Einrichtungen oder zu Hause Gewalt antun.
- Auch auf der Straße haben viele Menschen mit Behinderung Gewalt, Bedrohungen und Beleidigungen erlebt.
- In der Schule werden Kinder mit Behinderung schikaniert und gemobbt.
Weitere Familienratgeber-Artikel zum Thema:
Warum sollte ich eine Strafanzeige stellen?
Damit wir gut miteinander leben können, brauchen wir Regeln und Gesetze. Wenn sich eine Person nicht an Gesetze hält, anderen Menschen schadet und Straftaten begeht, dann sollte diese Person Konsequenzen erleben. Dafür sind Polizei, Ermittlungsbehörden und Gerichte zuständig. Die Polizei ermittelt bei Straftaten und die Gerichte bestimmen, ob und welche Strafen eine Person bekommt.
Warum Strafanzeigen wichtig sind
Für ein gutes Miteinander wollen wir alle wissen, wer gegen Gesetze verstößt. Wir wollen auch, dass Straftaten aufgeklärt werden. Menschen denen Gewalt angetan wurde, die bestohlen oder deren Sachen beschädigt wurden wollen meistens, dass die Täter*innen eine Strafe erhalten. Sie wollen Gerechtigkeit.
Strafanzeigen können weitere Straftaten verhindern
Wenn eine Person im Gefängnis ist, dann kann sie keine weiteren Straftaten begehen. Außerdem wissen alle, dass Straftaten zu Strafen führen können. So überlegen sich manche Menschen, ob sie vielleicht lieber doch keine Straftat begehen. Manche warnen auch Freund*innen oder Angehörige lieber keine Straftaten zu begehen.
Deswegen ist es sehr wichtig, dass Menschen bei Straftaten Anzeige erstatten. Betrüger*innen können dann nicht weitere Menschen betrügen, Gewalt-Verbrecher*innen können dann nicht noch mehr Menschen sexuelle, psychische oder körperliche Gewalt antun.
Kann ich eine Anzeige zurückziehen?
Nein, das ist nicht möglich. Mit einer Strafanzeige informieren Sie Polizei oder Ermittlungsbehörden über eine Straftat. Dann beginnen die Ermittlungen. Das kann man nicht aufhalten.
Muss ich Strafanzeigen stellen?
Ja und nein. Es kommt darauf an, ob es um eine vergangene Straftat geht oder um eine Straftat, die eine Person plant.
Straftaten, die schon passiert sind
- Privatpersonen sind allgemein nicht verpflichtet, Straftaten anzuzeigen. Man kann sie auch verschweigen.
- Es gibt aber Berufsgruppen, die Straftaten anzeigen müssen: Polizist*innen und Mitarbeiter*innen von Ermittlungsbehörden. Auch Erzieher*innen müssen zum Beispiel sexuellen Missbrauch von Kindern anzeigen.
Geplante Straftaten
Wenn Sie davon erfahren, dass eine andere Person eine "besonders schwere" Straftat plant, dann müssen Sie Anzeige erstatten. Besonders schwere Straftaten sind zum Beispiel Mord, Anschlag, Raub, Landesverrat, Totschlag, Menschenhandel, Brandstiftung oder Geldfälschung.

Es gibt Beratungsstellen nur für Opfer von Straftaten. Die Beratung ist meistens kostenlos. Einige Beispiele für Opfer-Beratungsstellen:
- Der Weiße Ring hilft Opfern von Kriminalität und Gewalt.
- Beratungsstellen für Opfer von sexuellem Missbrauch finden Sie zum Beispiel über das Hilfeportal sexueller Missbrauch.
- Weil sehr oft Frauen mit Behinderung Gewalt erfahren, gibt es einige Beratungsstellen nur für Frauen mit Behinderung. Im Familienratgeber-Artikel Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung finden Sie einige dieser Hilfeangebote nur für Frauen mit Behinderung.
- Viele weitere Beratungsstellen finden Sie in der Online Datenbank für Betroffene von Straftaten.
Anwalt oder Anwältin
Bei einer Strafanzeige können Ihnen vor allem auch Anwält*innen helfen. Das kostet meistens etwas. Aber es gibt auch günstige oder kostenlose Angebote, je nach Ihrer persönlichen Situation.
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel
- Beratung und Vertretung bei Widerspruch und Klage
- Besonders interessant für Menschen, die wenig Geld haben: Kostenlose Beratung durch einen Anwalt oder eine Anwältin mit "Beratungshilfe"
Weitere Beratungsstellen
Es gibt außerdem noch allgemeine Hilfe-Telefone, und Beratung für Menschen mit Behinderung. Diese Beratungsstellen sind oft keine Expert*innen für Straftaten, Gewalt oder Anzeigen. Doch sie kennen meist Beratungsstellen, die für Sie passen können. Für diese Beratung müssen sie nichts zahlen. Sie müssen auch keinen Namen nennen.
Mehr dazu finden Sie in der Familienratgeber-Rubrik Beratung. Sie können auch in der Adress-Suche des Familienratgebers nach Beratung suchen.
Wo stelle ich eine Strafanzeige?
Sie können Anzeige bei jeder Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder anderen Ermittlungsbehörden stellen. Die meisten Menschen gehen zu einer Polizeidienststelle in ihrer Nähe.
Wie stelle ich eine Anzeige?
Sie können eine Anzeige mündlich und schriftlich stellen. In den meisten Bundesländern können Sie auch eine Anzeige erstatten.
Die Polizei fragt immer nach Ihren Personalien: Name, Geburtstag, Geburtsort und Ihre Adresse. Sie müssen Ihren Namen aber nicht sagen, wenn Sie das nicht wollen. Sie können auch anonym eine Anzeige erstatten. Dazu mehr im unter "Kann man eine Anzeige anonym erstatten?".
Mündlich
Bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, bei Amtsgerichten und weiteren Ermittlungsbehörden können Sie mündlich eine Strafanzeige stellen. Sie berichten dort, was Sie wissen und was Sie anzeigen wollen. Von Ihrer mündlichen Anzeige machen Polizei oder andere Ermittlungsbehörden ein Protokoll. Im Protokoll steht noch mal genau, was Sie gesagt haben und was passiert ist. Dieses Protokoll müssen Sie unterschreiben.
Schriftlich
Sie können Ihre Anzeige auch per Brief oder Fax abschicken. Sie können die Anzeige so schreiben, wie Sie es für richtig halten. Schreiben Sie, wann und wo die Straftat passiert ist. Beschreiben Sie, was genau passiert ist. Sie können auch gleich Beweise mitschicken. Ein Attest von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, wenn Sie zum Beispiel geschlagen und verletzt wurden. Sie können auch Personen nennen, die dabei waren als die Tat passiert ist (Zeugen). Ein Musterschreiben für eine Strafanzeige finden Sie zum Beispiel in der Broschüre „Opferfibel“ des Bundes-Justizministeriums (ab Seite 62).
Online
Auf der Seite portal.onlinewache.polizei.de können Sie online Anzeige erstatten oder der Polizei etwas melden.
Ja, das geht.
Manchmal möchten Menschen eine Strafanzeige stellen, ohne den eigenen Namen oder ihre Adresse zu nennen. Zum Beispiel, weil sie Angst vor dem Täter oder der Täterin haben. Sie können dann einfach einen Brief mit der Anzeige schreiben, ohne Ihren Namen und Ihre Adresse zu nennen. Diese Anzeige schicken Sie dann an die Polizei.
Eine anonyme Anzeige hat aber auch Nachteile: Es kann sein, dass die Polizei Fragen hat. Die Polizei kann dann niemanden fragen. Manchmal ist die Straftat nicht gut beschrieben, dann kann die Polizei nicht ermitteln. Und manchmal glaubt die Polizei nicht, was in der anonymen Anzeige steht. Es kann dann sein, dass die Polizei nicht ermittelt.
Sie können auch zur Polizei gehen und sagen: Der Täter oder die Täterin soll nicht erfahren, wo ich wohne. Die Polizei muss dann Ihre Adresse geheim halten. Wichtig ist, dass Sie das schon ganz am Anfang sagen.
Hilfe durch Vereine, Anwalt oder Anwältin
Opferhilfe-Vereine oder Anwält*innen helfen Ihnen dabei Anzeige zu erstatten, ohne dass Sie Ihre Adresse angeben müssen. Bei der Anzeige sagen Sie dann zum Beispiel die Adresse der Opferhilfe oder Ihres Anwalts oder Ihrer Anwältin.
Mehr zu Beratung, Opfer-Hilfe-Vereinen und rechtliche Beratung unter "Ich habe Angst Anzeige zu erstatten. Wer kann mich beraten und mir helfen?".
Was ist der Unterschied zwischen einer Straf-Anzeige und einem Straf-Antrag?
Straf-Anzeige
Mit der Anzeige informieren Sie die Polizei über eine Straftat. Die Polizei entscheidet dann, ob sie ermittelt oder nicht. Sie können diese Anzeige nicht zurückziehen. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann sind Sie Zeuge oder Zeugin und kein Kläger oder Klägerin.
Straf-Antrag
Mit einem Straf-Antrag sagen Sie der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden: Ich möchte, dass ermittelt wird. Sie müssen diesen Antrag deswegen manchmal stellen, weil es Straftaten gibt, wo die Polizei nicht unbedingt ermitteln muss. Diese Straftaten werden "Antrags-Delikte" genannt.
Einige Beispiele für Antrags-Delikte:
- Beleidigung. Zum Beispiel: Jemand verspottet oder beschimpft Sie wegen Ihrer Behinderung.
- Hausfriedensbruch. Zum Beispiel: Jemand kommt in Ihre Wohnung, obwohl Sie das nicht wollen.
- Sachbeschädigung. Zum Beispiel: Jemand hat einen Gegenstand beschädigt, der Ihnen gehört.
- Einfache Körperverletzung. Zum Beispiel: Jemand verletzt Sie leicht durch eine Ohrfeige oder einen Kratzer.
Bei einem Straf-Antrag gibt es eine Frist: Ab dem Tag, an dem Sie von der Straftat erfahren haben, muss der Straf-Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Danach kann kein Straf-Antrag mehr gestellt werden. Beispiel: Die Tat war am 1. Januar. Dann müssen Sie den Straf-Antrag bis Ende März stellen. Ab April ist es zu spät.
Einen Straf-Antrag können Sie bis zum Abschluss eines Strafverfahrens zurück nehmen.
Bei den Antrags-Delikten werden Sie von Polizei und Ermittlungsbehörden gefragt, ob Sie einen Straf-Antrag stellen wollen.
Offizial-Delikte
Außerdem gibt es noch die Offizial-Delikte. Diese Delikte sind schwere Straftaten. Hier ermittelt die Polizei immer nach einer Strafanzeige. Beispiele für Offizial-Delikte sind Mord, Totschlag oder Raub.
Besonderes öffentliches Interesse
Manchmal entscheiden die Ermittlungsbehörden auch, dass ein sogenanntes „besonderes öffentliches Interesse“ besteht. Dann ermitteln sie auch ohne Straf-Antrag. Ein besonderes öffentliches Interesse besteht zum Beispiel bei Straftaten, die besonders schlimm sind oder wenn der Täter oder die Täterin einschlägig vorbestraft ist.
Zusammenfassung
Bei einigen Straftaten müssen die Opfer entscheiden, ob sie eine Strafverfolgung wollen oder nicht. Wenn sie das wollen, müssen sie zusätzlich zur Straf-Anzeige auch einen Straf-Antrag stellen. Bei einige Straftaten wird immer ermittelt und bei anderen kann ermittelt werden, je nachdem, ob es ein besonderes öffentliches Interesse gibt oder nicht.
Eine Straf-Anzeige können Sie nicht zurück nehmen. Einen Straf-Antrag können Sie bis zum Abschluss eines Strafverfahrens zurück nehmen.
Bei den Antrags-Delikten fragen Polizei oder Ermittlungsbehörden, ob Sie einen Straf-Antrag stellen wollen. Bei den Offizial-Delikten oder den Straftaten mit besonderem öffentlichen Interesse fragt die Polizei nicht. Sie ermittelt einfach sofort.
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich gibt es keine Frist für eine Strafanzeige. Sie können auch Straftaten anzeigen, die schon vor längerer Zeit passiert sind. Doch manchmal kann die Polizei nicht mehr gut ermitteln, wenn Sie zu lange mit der Strafanzeige wartet: zum Beispiel, weil sich Zeugen nicht mehr genau erinnern können. Spuren können verschwunden sein oder Beweise sind verloren.
Manchmal muss man Fristen einhalten, damit sich die Strafanzeige noch lohnt. Denn bei vielen Straftaten gibt es Verjährungsfristen. Das heißt: Wenn Sie erst nach längerer Zeit eine Strafanzeige stellen, könnte es zu spät sein. Dann kann der oder die Täter*in nicht mehr für die Straftat bestraft werden. So ist das Gesetz in Deutschland. Je nachdem wie schwer Straftaten sind, gibt es Verjährungsfristen zwischen drei und 30 Jahren. Mordfälle verjähren aber nie.
Für einen Strafantrag gibt es eine Frist: Spätestens drei Monate, nachdem Sie von der Tat erfahren haben, müssen Sie einen Strafantrag stellen.
Was passiert nach der Strafanzeige?
Nach einer Strafanzeige beginnt das sogenannte Ermittlungsverfahren. Das heißt: Polizei und Ermittlungsbehörden prüfen und sammeln alle Einzelheiten und Beweise. Dann entscheiden sie, ob etwas Strafbares passiert sein könnte. Die Polizei prüft nach, was passiert ist. Dazu befragt sie oft auch Zeugen. Und sie sichert Beweise. Die Polizei übergibt die Ergebnisse ihrer Arbeit an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob sie den oder die Täter*innen anklagt und vor Gericht bringt.
Es kommt vor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft entscheiden: Es liegt keine Straftat vor. Oder sie stellen fest, dass der oder die Täter*innen nur eine geringe Schuld haben. Dann stellen sie das Verfahren ein.
Oder die Staatsanwaltschaft entscheidet: Ja, es liegt eine Straftat vor. Dann beginnt ein Strafverfahren gegen den oder die Täter*innen.
Was sind falsche Verdächtigungen?
Bei einer Strafanzeige müssen Sie unbedingt die Wahrheit sagen. Sie dürfen nichts übertreiben. Sie dürfen nichts beschönigen. Sie sollten sachlich bleiben. Falsche Verdächtigung bedeutet: Sie zeigen jemanden an, obwohl Sie wissen: Er oder sie hat nichts getan.
Falsche Verdächtigungen sind selbst eine Straftat.
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Zu diesem Thema empfiehlt unsere Redaktion diese weiterführenden Inhalte auf anderen Webseiten:
Auf der Seite „Polizeiliche Kriminalprävention für Bund und Länder“ erklärt die Polizei, wie Strafanzeigen funktionieren
Informationen in Leichter Sprache zum Thema Strafanzeige bietet unter anderem die Seite der Polizei Brandenburg
Kontaktdaten zu den Online-Wachen der einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Seite des Bundeskriminalamtes
Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Opferfibel - Informationen für Betroffene von Straftaten rund um das Strafverfahren“ des Bundes-Justizministeriums (2022)
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Zuletzt aktualisiert am 30. Juli 2025