
Strafanzeige stellen: Wie geht das?
Es ist wichtig, dass Menschen Strafanzeige stellen, um Straftaten bei der Polizei zu melden. Jeder Mensch hat das Recht dazu. Sie können mündlich, schriftlich, und anonym Anzeige erstatten. Wenn Sie bedroht werden und deswegen Angst haben, Strafanzeige zu stellen, dann können Sie Hilfe bekommen. Opferhilfe-Vereine beraten und unterstützen Sie. Auch die Polizei kann Sie dazu beraten. Die wichtigsten Informationen zur Strafanzeige.
- Über eine Straftat informieren: Strafanzeige stellen
- Wie viel kostet eine Strafanzeige?
- Menschen mit Behinderung erleben häufiger Gewalt
- Warum sollte ich eine Strafanzeige stellen?
- Kann ich eine Anzeige zurückziehen?
- Muss ich Strafanzeige stellen?
- Ich habe Angst Anzeige zu erstatten. Wer kann mich beraten und mir helfen?
- Wo stelle ich eine Strafanzeige?
- Wie kann ich Anzeige erstatten?
- Wie läuft eine Strafanzeige ab?
- Kann man anonym Anzeige erstatten?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Straf-Anzeige und einem Straf-Antrag?
- Wie lange kann man nachträglich Anzeige erstatten?
- Wann verjährt welche Straftat?
- Was passiert nach der Strafanzeige?
Über eine Straftat informieren: Strafanzeige stellen
Mit einer Anzeige informieren Sie die Polizei oder andere über eine mögliche Straftat. Andere Ermittlungsbehörden sind Staatsanwaltschaft, , Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Steuerfahndung.
Jeder Mensch hat das Recht Anzeige zu erstatten. Sie müssen dabei nicht selbst betroffen sein. Das heißt, auch wenn Sie eine Straftat beobachtet oder davon gehört haben, können Sie Anzeige erstatten.
Bei der Anzeige müssen Sie nichts beweisen. Es reicht, wenn Sie gute Gründe für Ihre Anzeige haben. Für die Polizei reicht dieser sogenannte Anfangsverdacht. Sie kann damit anfangen zu ermitteln.
Immer die Wahrheit sagen
Bei einer Strafanzeige müssen Sie die Wahrheit sagen. Sie müssen nur klar und deutlich sagen, was passiert ist und sonst nichts.
Wenn Sie eine Person anzeigen, obwohl sie wissen, dass die Person nichts getan hat: Dann ist das eine Straftat. Diese Straftat ist eine sogeannte "falsche Verdächtigung".
Wie viel kostet eine Strafanzeige?
Für Sie nichts. Eine Anzeige bei der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden ist kostenlos.
Menschen mit Behinderung erleben häufiger Gewalt
Menschen mit Behinderungen sind besonders oft von körperlicher, sexueller oder Gewalt bedroht. Hier einige Beispiele:
- Frauen mit Behinderung erleben zum Beispiel viel öfter sexualisierte Gewalt als Frauen ohne Behinderung.
- Arbeitgeber*innen und Kolleg*innen Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.
- Es kommt auch vor, dass Betreuungspersonen Menschen mit Behinderung in Einrichtungen oder zu Hause Gewalt antun.
- Auch auf der Straße haben viele Menschen mit Behinderung Gewalt, Bedrohungen und Beleidigungen erlebt.
- In der Schule werden Kinder mit Behinderung schikaniert und gemobbt.
Weitere Familienratgeber-Artikel zum Thema:
Warum sollte ich eine Strafanzeige stellen?
Damit wir gut miteinander leben können, brauchen wir Regeln und Gesetze. Wenn sich eine Person nicht an Gesetze hält, anderen Menschen schadet und Straftaten begeht, dann sollte diese Person Konsequenzen erleben. Dafür sind Polizei, Ermittlungsbehörden und Gerichte zuständig. Die Polizei ermittelt bei Straftaten und die Gerichte bestimmen, ob und welche Strafen eine Person bekommt.
Warum Strafanzeigen wichtig sind
Für ein gutes Miteinander wollen wir alle wissen, wer gegen Gesetze verstößt. Wir wollen auch, dass Straftaten aufgeklärt werden. Menschen denen Gewalt angetan wurde, die bestohlen oder deren Sachen beschädigt wurden wollen meistens, dass die Täter*innen eine Strafe erhalten. Sie wollen Gerechtigkeit.
Strafanzeigen können weitere Straftaten verhindern
Wenn eine Person im Gefängnis ist, dann kann sie keine weiteren Straftaten begehen. Außerdem wissen alle, dass Straftaten zu Strafen führen können. So überlegen sich manche Menschen, ob sie vielleicht lieber doch keine Straftat begehen. Manche warnen auch Freund*innen oder Angehörige lieber keine Straftaten zu begehen.
Deswegen ist es sehr wichtig, dass Menschen bei Straftaten Anzeige erstatten. Betrüger*innen können dann nicht weitere Menschen betrügen, Gewalt-Verbrecher*innen können dann nicht noch mehr Menschen sexuelle, psychische oder körperliche Gewalt antun.
Kann ich eine Anzeige zurückziehen?
Nein, das ist nicht möglich. Mit einer Strafanzeige informieren Sie Polizei oder Ermittlungsbehörden über eine Straftat. Dann beginnen die Ermittlungen. Das kann man nicht aufhalten.
Muss ich Strafanzeige stellen?
Ja und nein. Es kommt darauf an, ob es um eine vergangene Straftat geht oder um eine Straftat, die eine Person plant.
Straftaten, die schon passiert sind
Privatpersonen sind allgemein nicht verpflichtet, Straftaten anzuzeigen. Man kann sie auch verschweigen.
Es gibt aber Berufsgruppen, die Straftaten anzeigen müssen: Polizist*innen und Mitarbeiter*innen von Ermittlungsbehörden. Auch Erzieher*innen müssen zum Beispiel sexuellen Missbrauch von Kindern anzeigen.
Geplante Straftaten
Wenn Sie davon erfahren, dass eine Person eine "besonders schwere" Straftat plant, dann müssen Sie Anzeige erstatten. Besonders schwere Straftaten sind zum Beispiel Mord, Anschlag, Raub, Landesverrat, Totschlag, Menschenhandel, Brandstiftung oder Geldfälschung.

Es gibt Beratungsstellen nur für Opfer von Straftaten. Die Beratung ist meistens kostenlos. Einige Beispiele für Opfer-Beratungsstellen:
- Der Weiße Ring hilft Opfern von Kriminalität und Gewalt.
- Beratungsstellen für Opfer von sexuellem Missbrauch finden Sie zum Beispiel über das Hilfeportal sexueller Missbrauch.
- Weil sehr oft Frauen mit Behinderung Gewalt erfahren, gibt es einige Beratungsstellen nur für Frauen mit Behinderung. Im Familienratgeber-Artikel Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung finden Sie einige dieser Hilfeangebote nur für Frauen mit Behinderung.
- Viele weitere Beratungsstellen finden Sie in der Online Datenbank für Betroffene von Straftaten.
Anwalt oder Anwältin
Wenn Sie Strafanzeige stellen wollen, dann können Ihnen vor allem auch Anwält*innen helfen. Das kostet meistens etwas. Aber es gibt auch günstige oder kostenlose Möglichkeiten, je nach Ihrer persönlichen Situation.
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel
- Beratung und Vertretung bei Widerspruch und Klage
- Besonders interessant für Menschen, die wenig Geld haben: Kostenlose Beratung durch einen Anwalt oder eine Anwältin mit "Beratungshilfe"
Weitere Beratungsstellen
Es gibt außerdem noch allgemeine Hilfe-Telefone, und Beratung für Menschen mit Behinderung. Diese Beratungsstellen sind oft keine Expert*innen für Straftaten, Gewalt oder Anzeigen. Doch sie kennen meist Beratungsstellen, die für Sie passen können. Für diese Beratung müssen sie nichts zahlen. Sie müssen auch keinen Namen nennen.
Mehr dazu finden Sie in der Familienratgeber-Rubrik Beratung. Sie können auch in der Adress-Suche des Familienratgebers nach Beratung suchen.
Wo stelle ich eine Strafanzeige?
Sie können Anzeige bei jeder Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder anderen Ermittlungsbehörden stellen. Die meisten Menschen gehen zu einer Polizeidienststelle in ihrer Nähe.
Wie kann ich Anzeige erstatten?
Sie können eine Anzeige mündlich und schriftlich stellen. In den meisten Bundesländern können Sie auch online eine Anzeige erstatten.
Wie läuft eine Strafanzeige ab?
Es kommt darauf an, wie Sie Anzeige erstatten wollen:
Mündlich Anzeige erstatten
Sie können persönlich zur Polizei oder weiteren Ermittlungsbehörden gehen und sagen, dass Sie Anzeige erstatten wollen. Eine Person der Dienststelle setzt sich dann mit Ihnen zusammen und Sie berichten, was Sie wissen und was Sie anzeigen wollen. Sie können auch Dokumente und Fotos mitbringen oder eine Skizze malen, was passiert ist, zum Beispiel bei einem Unfall. Wenn Ihnen etwas gestohlen worden ist, dann beschreiben Sie den Gegenstand ganz genau. Wenn Sie einen möglichen Täter oder eine Täterin gesehen haben, dann beschreiben Sie diese Person ganz genau. Alles was Sie erzählen, wird in einem Protokoll aufgeschrieben. Am Ende bekommen Sie einen Ausdruck vom Protokoll und müssen alles noch mal überprüfen. Wenn Sie mit dem Protokoll einverstanden sind, unterschreiben Sie das Protokoll.
Schriftlich Anzeige erstatten
Sie können Ihre Anzeige auch per Brief oder Fax abschicken. Sie können die Anzeige so schreiben, wie Sie es für richtig halten. Schreiben Sie, wann und wo die Straftat passiert ist. Beschreiben Sie, was genau passiert ist. Sie können auch gleich Beweise mitschicken. Wenn Sie zum Beispiel geschlagen und verletzt wurden, können Sie ein Attest von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin mitschicken. Sie können auch Personen nennen, die dabei waren als die Tat passiert ist (Zeugen). Ein Muster für eine Strafanzeige finden Sie in der Broschüre „Opferfibel“ des Bundes-Justizministeriums (ab Seite 62).
Online Anzeige erstatten
Auf der Seite portal.onlinewache.polizei.de können Sie online Anzeige erstatten. Sie müssen am Anfang das Bundesland auswählen, Datenschutz-Erklärungen und rechtliche Hinweise bestätigen. Dann kommen Sie zu einem Formular, das Sie ausfüllen und abschicken können.
Angabe von persönlichen Daten
Egal wie Sie eine Anzeige erstatten wollen: Die Polizei fragt immer nach Ihren Personalien: also nach Name, Geburtstag, Geburtsort, Adresse, Staatsangehörigkeit, Kontaktmöglichkeiten also zum Beispiel Telefonnummer oder E-Mail.
Sie müssen Ihren Namen aber nicht sagen, wenn Sie das nicht wollen. Sie können auch anonym eine Anzeige erstatten. Dazu mehr im unter "Kann man eine Anzeige anonym erstatten?".
Ja, das geht.
Manchmal möchten Menschen eine Strafanzeige stellen, ohne den eigenen Namen oder ihre Adresse zu nennen. Zum Beispiel, weil sie Angst vor dem Täter oder der Täterin haben. Sie können dann einfach einen Brief mit der Anzeige schreiben, ohne Ihren Namen und Ihre Adresse zu nennen. Diese Anzeige schicken Sie dann an die Polizei.
Eine anonyme Anzeige hat aber auch Nachteile: Es kann sein, dass die Polizei Fragen hat. Die Polizei kann dann niemanden fragen. Manchmal ist die Straftat nicht gut beschrieben, dann kann die Polizei nicht ermitteln. Und manchmal glaubt die Polizei nicht, was in der anonymen Anzeige steht. Es kann dann sein, dass die Polizei nicht ermittelt.
Sie können auch zur Polizei gehen und sagen: Der Täter oder die Täterin soll nicht erfahren, wo ich wohne. Die Polizei muss dann Ihre Adresse geheim halten. Wichtig ist, dass Sie das schon ganz am Anfang sagen.
Hilfe durch Vereine, Anwalt oder Anwältin
Opferhilfe-Vereine oder Anwält*innen helfen Ihnen dabei Anzeige zu erstatten, ohne dass Sie Ihre Adresse angeben müssen. Bei der Anzeige sagen Sie dann zum Beispiel die Adresse der Opferhilfe oder Ihres Anwalts oder Ihrer Anwältin.
Mehr zu Beratung, Opfer-Hilfe-Vereinen und rechtlicher Beratung unter "Ich habe Angst Anzeige zu erstatten. Wer kann mich beraten und mir helfen?".
Was ist der Unterschied zwischen einer Straf-Anzeige und einem Straf-Antrag?
Straf-Anzeige
Mit der Anzeige informieren Sie die Polizei über eine Straftat. Die Polizei entscheidet dann, ob sie ermittelt oder nicht. Sie können diese Anzeige nicht zurückziehen. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann sind Sie Zeuge oder Zeugin und kein Kläger oder Klägerin.
Straf-Antrag
Mit einem Straf-Antrag sagen Sie der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden: Ich möchte, dass ermittelt wird. Sie müssen diesen Antrag deswegen manchmal stellen, weil es Straftaten gibt, bei denen die Polizei nicht unbedingt ermitteln muss. Diese Straftaten werden "Antrags-Delikte" genannt.
Einige Beispiele für Antrags-Delikte:
- Beleidigung. Zum Beispiel: Jemand verspottet oder beschimpft Sie wegen Ihrer Behinderung.
- Hausfriedensbruch. Zum Beispiel: Jemand kommt in Ihre Wohnung, obwohl Sie das nicht wollen.
- Sachbeschädigung. Zum Beispiel: Jemand hat einen Gegenstand beschädigt, der Ihnen gehört.
- Einfache Körperverletzung. Zum Beispiel: Jemand verletzt Sie leicht durch eine Ohrfeige oder einen Kratzer.
Bei einem Straf-Antrag gibt es eine Frist: Ab dem Tag, an dem Sie von der Straftat erfahren haben, muss der Straf-Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Danach kann kein Straf-Antrag mehr gestellt werden. Beispiel: Die Tat war am 1. Januar. Dann müssen Sie den Straf-Antrag bis Ende März stellen. Ab April ist es zu spät.
Einen Straf-Antrag können Sie bis zum Abschluss eines Strafverfahrens zurück nehmen.
Bei den Antrags-Delikten werden Sie von Polizei und Ermittlungsbehörden gefragt, ob Sie einen Straf-Antrag stellen wollen.
Offizial-Delikte
Außerdem gibt es noch die Offizial-Delikte. Diese Delikte sind schwere Straftaten. Hier ermittelt die Polizei immer nach einer Strafanzeige. Beispiele für Offizial-Delikte sind Mord, Totschlag oder Raub.
Besonderes öffentliches Interesse
Manchmal entscheiden die Ermittlungsbehörden auch, dass ein sogenanntes „besonderes öffentliches Interesse“ besteht. Dann ermitteln sie auch ohne Straf-Antrag. Ein besonderes öffentliches Interesse besteht zum Beispiel bei Straftaten, die besonders schlimm sind oder wenn der Täter oder die Täterin einschlägig vorbestraft ist.
Zusammenfassung
Bei einigen Straftaten müssen die Opfer entscheiden, ob sie eine Strafverfolgung wollen oder nicht. Wenn sie das wollen, müssen sie zusätzlich zur Straf-Anzeige auch einen Straf-Antrag stellen. Bei einigen Straftaten wird immer ermittelt. Bei anderen Straftaten kann ermittelt werden, je nachdem, ob es ein besonderes öffentliches Interesse gibt oder nicht.
Eine Straf-Anzeige können Sie nicht zurück nehmen. Einen Straf-Antrag können Sie bis zum Abschluss eines Strafverfahrens zurück nehmen.
Bei den Antrags-Delikten fragen Polizei oder Ermittlungsbehörden, ob Sie einen Straf-Antrag stellen wollen. Bei den Offizial-Delikten oder den Straftaten mit besonderem öffentlichen Interesse fragt die Polizei nicht. Sie ermittelt einfach sofort.
Wie lange kann man nachträglich Anzeige erstatten?
Eigentlich können Sie immer Straftaten anzeigen, egal ob sie vor längerer Zeit passiert sind. Es gibt keine Frist, die man einhalten muss.
Doch manchmal kann die Polizei nicht mehr gut ermitteln, wenn Sie zu lange mit der Strafanzeige warten: zum Beispiel, weil sich Zeugen nicht mehr erinnern können. Spuren und Bewesie können verschwunden sein.
Und es gibt Verjährung. Das bedeutet, dass Straftaten nicht mehr verfolgt werden können, weil zu viel Zeit vergangen ist. Sie können dann zwar Strafanzeige stellen, doch es lohnt sich vielleicht nicht mehr. Das heißt: Wenn Sie erst nach längerer Zeit eine Strafanzeige stellen, könnte es zu spät sein. Dann kann der oder die Täter*in nicht mehr für die Straftat bestraft werden.
Für einen Straf-Antrag gibt es eine Frist: Spätestens drei Monate, nachdem Sie von der Tat erfahren haben, müssen Sie einen Straf-Antrag stellen.
Wann verjährt welche Straftat?
Das kommt auf die Straftat an. Kleinere Straftaten verjähren schneller, schwere Straftaten erst nach 30 Jahren. Mord verjährt nie.
Wie lange die Verjährung dauert, hängt davon ab, welche Freiheitsstrafe droht. Freiheitsstrafe bedeuet: Eine Person muss ins Gefängnis.
Verjährungsfrist | Straftaten, für die man |
---|---|
3 Jahre | weniger als ein Jahr Gefängnisstrafe bekommen kann |
5 Jahre | mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe bekommen kann |
10 Jahre | mehr als fünf Jahre bis zu zehn Jahre Gefängnisstrafe bekommen kann |
20 Jahre | mehr als zehn Jahre Gefängnisstrafe bekommen kann |
30 Jahre | eine lebenslange Gefängnisstrafe bekommen kann |
Ein Beispiel: Bei einem schweren Raub kann Täter oder Täterin eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bekommen. Bei dieser Straftat ist die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Es gibt aber noch Zeiten in denen die Verjährung ruht. Das heißt, dass die Verjährung für eine gewisse Zeit gestoppt ist. Bei sexuellen Straftaten gegenüber Minderjährigen beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn das Opfer 30 Jahre alt geworden ist. Hat ein Täter zum Beispiel ein Kind sexuell missbraucht und dem Täter drohen mehr als fünf Jahre Gefängnis (=10 Jahre Verjährungsfrist): Dann ist die Tat erst verjährt, wenn das Kind 40 Jahre alt ist.
Was passiert nach der Strafanzeige?
Sie bekommen eine Vorgangs-Nummer oder ein Aktenzeichen. Heben Sie sich diese Vorgangs-Nummer oder dieses Aktenzeichen gut auf. Wenn Sie später Fragen zum Ermittlungsverfahren haben, dann sollten Sie die Vorgangs-Nummer oder das Aktenzeichen immer nennen.
Die Polizei und Staatsanwaltschaft beginnt mit der Untersuchung der möglichen Straftat,
- wenn bei einem Antrags-Delikt ein Straf-Antrag vorliegt,
- wenn eine schwere Straftat vorliegt,
- wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt,
- wenn es genug Hinweise gibt (reine Vermutungen reichen nicht),
- wenn tatsächlich eine Straftat vorliegt (manche Menschen stören einfach nur, das ist aber keine Straftat).
Wenn es zum Beispiel keine Zeug*innen und Hinweise gibt oder es nur um eine kleine Straftat geht, dann macht die Polizei nichts.
Was passiert, wenn die Polizei nach der Anzeige mit der Untersuchung beginnt?
1. Die Untersuchungen beginnen.
Polizei und Staatsanwaltschaft befragen als erstes betroffene Personen und Zeug*innen. Sie sucht nach Spuren, die der oder die Tatverdächtige oder das Opfer hinterlassen haben: zum Beispiel Fingerabdrücke, Haut, Blut, Haare oder Fingernägel. Sie kann je nach Tatort und Wohnort Häuser, Wohnungen und Büros durchsuchen, Unterlagen und Computer mitnehmen und untersuchen. Sie kann bei Behörden nachfragen, ob sie etwas über den Tatverdächtigen oder die Tatverdächtige wissen. Bei schweren Straftaten können die Ermittlungsbehörden auch das Telefon abhören und Nachrichten mitlesen.
Manche dieser Untersuchungen müssen Ermittlungs-Richter*innen anordnen. Die Ermittlungs-Richter*innen können auch entscheiden, dass der oder die Tatverdächtige festgenommen werden muss.
Diese Ermittlungen können lange dauern.
Wenn die Ermittlungsbehörden alles untersucht haben, dann kommen alle Unterlagen, Fotos, Protokolle, Zeugenaussagen, Beweise und so weiter in einem Bericht. Diesen Bericht schicken die Ermittlungsbehörden an die Staatsanwaltschaft.
2. Die Staatsanwaltschaft prüft den Bericht und entscheidet.
Die Staatsanwaltschaft schaut sich den Bericht sehr genau an und entscheidet dann, wie es weitergeht:
Möglichkeit 1: Gibt es zu wenig Beweise, stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Das heißt, es passiert nichts mehr weiter, der Fall ist zu Ende. Der Täter oder die Täterin bekommt keine Strafe.
Möglichkeit 2: Wenn der Täter oder die Täterin nur eine geringe Schuld hat, dann kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auch einstellen. Manchmal ist das Ende des Ermittlungsverfahrens auch an eine Bedingung geknüpft. Die Staatsanwaltschaft sagt dann zum Beispiel zum Täter oder zur Täterin: Wenn Sie 500 Euro bezahlen, dann stellen wir das Ermittlungsverfahren ein.
Möglichkeit 3: Die Staatsanwaltschaft findet die Beweise ausreichend. Dann erhebt sie Anklage. Sie schreibt genau auf, was passiert ist, gegen welche Gesetze der oder die Beschuldigte verstoßen hat und welche Beweise es dafür gibt. Dies ist die sogenannte Anklageschrift. Diese Anklageschrift schickt die Staatsanwaltschaft an das Gericht. Auch Beschuldigte bekommen eine Kopie der Anklageschrift.
3. Dann beginnt das Gerichtsverfahren.
Wie lange dauert das Ermittlungsverfahren?
Es gibt keine festen Zeiten, die die Ermittlungsbehörden einhalten müssen. Das heißt, es kann nur einige Monate aber auch Jahre dauern.
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Auf der Seite „Polizeiliche Kriminalprävention für Bund und Länder“ erklärt die Polizei, wie Strafanzeigen funktionieren
Informationen in Leichter Sprache zum Thema Strafanzeige bietet unter anderem die Seite der Polizei Brandenburg
Kontaktdaten zu den Online-Wachen der einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Seite des Bundeskriminalamtes
Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Opferfibel - Informationen für Betroffene von Straftaten rund um das Strafverfahren“ des Bundes-Justizministeriums (2022)
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Zuletzt aktualisiert am 01. August 2025