Gebäudefassade mit Polizei-Schild

Strafanzeige stellen

Jeder Mensch hat das Recht, Strafanzeige zu stellen. Man sagt dazu auch: jemanden anzeigen oder eine Anzeige erstatten. Durch eine Strafanzeige erfährt die Polizei oder eine andere Behörde von einer Straftat. Die Polizei beginnt dann mit der Ermittlungs-Arbeit. Wie Sie eine Strafanzeige stellen können, lesen Sie im folgenden Artikel.

Was ist eine Strafanzeige?

Mit einer Strafanzeige informieren Sie die Polizei über eine Straftat. Sie können auch andere informieren, zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, den und die Steuerfahndung. Sie können Anzeige erstatten, wenn Sie selbst Opfer einer Straftat sind. Sie können aber auch Straftaten anzeigen, die andere Menschen betreffen. Jeder Mensch kann eine Strafanzeige stellen, zum Beispiel bei der Polizei. Sie müssen nicht gleich beweisen, dass es tatsächlich eine Straftat ist. Es reicht, wenn Sie gute Gründe für Ihre Vermutung haben. Die Polizei kann dann anfangen zu ermitteln. Für die Polizei reicht dieser sogenannte Anfangsverdacht.

Kostet eine Strafanzeige etwas?

Nein. Strafanzeigen helfen dem Staat dabei, Straftaten aufzuklären. Das kostet nichts.

Beispiele für Straftaten an Menschen mit Behinderung

Es gibt viele Gründe für Strafanzeigen: zum Beispiel Gewalttaten, Betrug oder Diebstahl. Menschen mit Behinderungen sind besonders oft von körperlicher, sexueller oder Gewalt bedroht:

  • Frauen mit Behinderung erleben zum Beispiel viel öfter sexualisierte Gewalt als Frauen ohne Behinderung.
  • Arbeitgeber*innen und Kolleg*innen Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.
  • Es kommt auch vor, dass Betreuungspersonen Menschen mit Behinderung in Einrichtungen oder zu Hause Gewalt antun.
  • Auch auf der Straße haben viele Menschen mit Behinderung Gewalt, Bedrohungen und Beleidigungen erlebt.

Dies sind nur einige Beispiele für Straftaten an Menschen mit Behinderung.

Wenn Ihnen jemand körperliche oder seelische Gewalt angetan hat, können Sie auch Schmerzensgeld fordern. Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Was ist Schmerzensgeld und wie bekomme ich es?

Warum sollte ich eine Strafanzeige stellen?

Es gibt drei wichtige Gründe für eine Strafanzeige:

  1. Es ist wichtig, dass Straftaten aufgeklärt werden. Das heißt: Die Menschen, Polizei und Ermittlungsbehörden wollen wissen, wer gegen Gesetze verstößt.
  2. Opfer von Straftaten wollen meistens, dass die Täter*innen eine Strafe erhalten. Sie wollen Gerechtigkeit.
  3. Durch Strafanzeigen kann man aber auch verhindern, dass ein Täter oder eine Täterin weitere Straftaten begeht. So kann jeder Mensch sehen, dass Straftaten Folgen haben und bestraft werden. In der Fachsprache sagt man dazu Prävention.

Für die Polizei ist es sehr wichtig, dass Menschen Strafanzeige bei Straftaten erstatten. Die Polizei ermutigt Opfer von Straftaten dazu, Strafanzeigen zu stellen.

Kann ich eine Strafanzeige zurückziehen?

Nein, das ist nicht möglich. Mit einer Strafanzeige informieren Sie Polizei oder Ermittlungsbehörden über eine Straftat. Dann beginnen die Ermittlungen. Das kann man nicht aufhalten.

Muss ich Strafanzeigen stellen?

Hier muss man unterscheiden:

Straftaten, die bereits passiert sind

  • Privatpersonen sind allgemein nicht verpflichtet, Straftaten anzuzeigen. Man kann sie auch verschweigen.
  • Es gibt aber Berufsgruppen, die Straftaten anzeigen müssen: Polizist*innen und Mitarbeiter*innen von Ermittlungsbehörden. Auch Erzieher*innen müssen zum Beispiel sexuellen Missbrauch von Kindern anzeigen.

Geplante Straftaten

Bei einigen geplanten Straftaten muss man Strafanzeigen stellen: zum Beispiel wenn man erfährt, dass jemand einen Mord, einen Anschlag oder einen Raub plant. Solche geplanten Straftaten muss man anzeigen.

Wo stelle ich eine Strafanzeige?

Sie können eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle, bei einer Staatsanwaltschaft oder anderen Ermittlungsbehörden stellen. Die meisten Menschen gehen zu einer Polizeidienststelle in ihrer Nähe. Aber das ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Wie stelle ich eine Strafanzeige?

Sie können eine Strafanzeige mündlich und schriftlich stellen. In den meisten Bundesländern können Sie auch eine Anzeige erstatten. Sie können eine Strafanzeige auch anonym stellen.

Mündlich

Bei allen Polizeidienststellen, bei der Staatsanwaltschaft, bei Amtsgerichten und weiteren Ermittlungsbehörden können Sie mündlich eine Strafanzeige stellen. Dazu müssen Sie Ihre vollständigen Personalien angeben: Ihren vollständigen Namen, Geburtstag und Geburtsort sowie Ihre Adresse. Dann berichten Sie, was Sie über die Straftat wissen. Von Ihrer mündlichen Anzeige machen Polizei oder andere Ermittlungsbehörden ein Protokoll. Das müssen Sie unterschreiben.

Schriftlich

Sie können Ihre Anzeige auch per Brief oder Fax abschicken. Es ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Anzeige so formulieren, wie Sie es für richtig halten. Schreiben Sie, wann und wo die Straftat passiert ist. Beschreiben Sie, was genau passiert ist. Sie können auch gleich Beweise mitschicken. Zum Beispiel ein Attest von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Sie können auch gleich Zeugen der Straftat nennen. Ein Musterschreiben für eine Strafanzeige finden Sie zum Beispiel in der Broschüre „Opferfibel“ des Bundes-Justizministeriums (ab Seite 62).

Online

In den meisten Bundesländern können Sie auch online eine Strafanzeige stellen. Das Bundeskriminalamt hat eine Liste zu den Online-Wachen in den einzelnen Bundesländern zusammengestellt. Hier finden Sie die Kontaktdaten für eine Online-Strafanzeige in Ihrem Bundesland.

Anzeigen ohne Namen zu nennen (anonym)

Manchmal möchten Menschen eine Strafanzeige stellen, ohne den eigenen Namen oder Adresse zu nennen. Der Fachausdruck dafür ist anonym Anzeige erstatten. Zum Beispiel, weil sie Angst vor dem Täter oder der Täterin haben. Sie können dann einfach einen Brief mit der Anzeige schreiben, ohne Ihren Namen und Ihre Adresse zu nennen. Diese Anzeige schicken Sie dann an die Polizei. Eine anonyme Strafanzeige ist aber nicht so glaubwürdig wie eine Strafanzeige mit Namen und Adresse.

Bei diesem Problem können auch Opferhilfe-Vereine oder Anwält*innen helfen. Sie können dann Anzeige erstatten und zum Beispiel die Adresse der Opferhilfe oder Ihres Anwalts oder Ihrer Anwältin angeben. Sie können auch zur Polizei gehen und sagen: Der Täter oder die Täterin soll nicht erfahren, dass ich die Strafanzeige gestellt habe. Die Polizei muss dann Ihre Adresse geheim halten. Wenn Sie Angst haben, dann kann Opfer-Beratung sehr hilfreich sein.

Lesen Sie dazu auch weiter unten den Abschnitt „Wer kann mir bei einer Strafanzeige helfen?

Was ist ein Strafantrag?

Bei schweren Straftaten ermittelt die Polizei immer nach einer Strafanzeige. Manchmal entscheiden die Ermittlungsbehörden auch, dass ein sogenanntes „besonderes öffentliches Interesse“ besteht. Dann ermitteln sie auch ohne Strafantrag. Bei einigen nicht so schweren Straftaten ist aber ein Strafantrag nötig, wenn die Ermittlungsbehörden und Polizei ermitteln sollen.

Bei einigen Straftaten können die Opfer also entscheiden, ob sie eine Strafverfolgung wollen oder nicht. Wenn sie das wollen, müssen sie zusätzlich zur Strafanzeige auch einen Strafantrag stellen. Deshalb heißen die Taten auch Antrags-Delikte. Einige Beispiele für Antrags-Delikte:

  • Beleidigung. Zum Beispiel: Jemand verspottet oder beschimpft Sie wegen Ihrer Behinderung.
  • Hausfriedensbruch. Zum Beispiel: Jemand kommt in Ihre Wohnung, obwohl Sie das nicht wollen.
  • Sachbeschädigung. Zum Beispiel: Jemand hat einen Gegenstand beschädigt, der Ihnen gehört.
  • Einfache Körperverletzung. Zum Beispiel: Jemand fügt Ihnen absichtlich eine leichte Verletzung zu. Zum Beispiel eine Ohrfeige oder einen Kratzer.

Bei der Polizei gibt es Formulare, die Sie für Ihren Strafantrag benutzen können. 

Online-Wachen finden

Kontaktdaten zu den Online-Wachen der einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes.

Zur Übersicht Online-Wachen

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich gibt es keine Frist für eine Strafanzeige. Sie können auch Straftaten anzeigen, die schon vor längerer Zeit passiert sind. Doch manchmal kann die Polizei nicht mehr gut ermitteln, wenn Sie zu lange mit der Strafanzeige wartet: zum Beispiel, weil sich Zeugen nicht mehr genau erinnern können. Spuren können verschwunden sein oder Beweise sind verloren.

Manchmal muss man Fristen einhalten, damit sich die Strafanzeige noch lohnt. Denn bei vielen Straftaten gibt es Verjährungsfristen. Das heißt: Wenn Sie erst nach längerer Zeit eine Strafanzeige stellen, könnte es zu spät sein. Dann kann der oder die Täter*in nicht mehr für die Straftat bestraft werden. So ist das Gesetz in Deutschland. Je nachdem wie schwer Straftaten sind, gibt es Verjährungsfristen zwischen drei und 30 Jahren. Mordfälle verjähren aber nie.

Für einen Strafantrag gibt es eine Frist: Spätestens drei Monate, nachdem Sie von der Tat erfahren haben, müssen Sie einen Strafantrag stellen.

Jeder Mensch kann eine Strafanzeige allein und ohne Hilfe stellen. Viele wünschen sich aber Hilfe und Unterstützung. Besonders, wenn jemand ihnen Gewalt angetan hat und sie vielleicht Angst haben. Es gibt viele Beratungsstellen, die Ihnen helfen können. So gibt es zum Beispiel Hilfe-Telefone, Online-Beratung und Beratung für Menschen mit Behinderung. Für diese Beratung müssen sie nichts zahlen. Sie müssen auch keinen Namen nennen. Schauen Sie sich dazu die Familienratgeber-Rubrik Beratung an.

Bei einer Strafanzeige können Ihnen vor allem Anwält*innen helfen. Das kostet meistens etwas. Aber es gibt auch kostengünstige oder kostenlose Angebote, je nach Ihrer persönlichen Situation. Lesen Sie dazu auch unseren Familienratgeber-Artikel Beratung und Vertretung bei Widerspruch und Klage.

Es gibt auch Beratungsstellen nur für Opfer von Straftaten. Die Beratung ist meistens kostenlos. Einige Beispiele für Opfer-Beratungsstellen:

Was passiert nach der Strafanzeige?

Nach einer Strafanzeige beginnt das sogenannte Ermittlungsverfahren. Das heißt: Polizei und Ermittlungsbehörden prüfen und sammeln alle Einzelheiten und Beweise. Dann entscheiden sie, ob etwas Strafbares passiert sein könnte. Die Polizei prüft nach, was passiert ist. Dazu befragt sie oft auch Zeugen. Und sie sichert Beweise. Die Polizei übergibt die Ergebnisse ihrer Arbeit an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob sie den oder die Täter*innen anklagt und vor Gericht bringt.

Es kommt vor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft entscheiden: Es liegt keine Straftat vor. Oder sie stellen fest, dass der oder die Täter*innen nur eine geringe Schuld haben. Dann stellen sie das Verfahren ein.

Oder die Staatsanwaltschaft entscheidet: Ja, es liegt eine Straftat vor. Dann beginnt ein Strafverfahren gegen den oder die Täter*innen.

Was sind falsche Verdächtigungen?

Bei einer Strafanzeige müssen Sie unbedingt die Wahrheit sagen. Sie dürfen nichts übertreiben. Sie dürfen nichts beschönigen. Sie sollten sachlich bleiben. Falsche Verdächtigung bedeutet: Sie zeigen jemanden an, obwohl Sie wissen: Er oder sie hat nichts getan. 

Falsche Verdächtigungen sind selbst eine Straftat.

Zuletzt aktualisiert am 31. Juli 2024

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