Kinder- und Jugendhilfegesetz und Behinderung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz soll dafür sorgen, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien Hilfe und Unterstützung bekommen können. Diese Hilfen sind zum Beispiel Betreuung bei Familienstreit, Beratung für junge Erwachsene oder für Kinder mit seelischer Behinderung. Seit 2021 gibt es außerdem ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Darin steht unter anderem: Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sollen bei der stärker berücksichtigt werden als bisher.
Welche Aufgaben hat die Kinder- und Jugendhilfe?
Aufgaben und Regeln der in Deutschland stehen im 8. . Das Gesetz legt fest, wie das Jugendamt Kindern, Jugendlichen und deren Familien helfen kann. Im Vordergrund steht dabei die Hilfe zur Selbsthilfe. Das bedeutet, Kinder und Jugendliche sollen lernen, wie sie sich selbst helfen können. Eltern sollen ihre Kinder dabei unterstützen.
Das Jugendamt ist dafür zuständig, die notwendigen Hilfe-Leistungen zu organisieren und zu bezahlen. Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind zum Beispiel:
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
- Familienförderung
- Kinder-Tagesbetreuung
- Hilfen zur Erziehung
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
- Hilfen für junge Volljährige
Das Jugendamt hat also viele Aufgaben. Zum Beispiel fördert oder organisiert es Jugendtreffs. Das Jugendamt berät Eltern auch bei Erziehungsfragen, zum Beispiel bei einer Trennung oder Scheidung. Oder es unterstützt Jugendliche bei Problemen. Mehr dazu lesen Sie auch im Familienratgeber-Artikel Hilfen zur Erziehung.
Auch freie bieten Hilfen an: Zum Beispiel das Rote Kreuz, Pro Familia oder der Paritätische .
So können Kinder, Jugendliche und Eltern selbst wählen, welches Angebot zu ihnen passt.
Was steht im neuen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen?
Seit 2021 gibt es das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Das Gesetz soll dabei helfen, die Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu verbessern. Besonders von Kindern und Jugendlichen, die viel Unterstützung brauchen. Dazu zählen zum Beispiel Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Und auch Kinder und Jugendliche, die in einer Pflegefamilie oder in einem Heim leben.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung:
Bis 2028 sollen sich nach und nach viele Dinge ändern, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung besser aufwachsen können. Bisher war die Kinder- und Jugendhilfe in vielen Bereichen gar nicht für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zuständig. Zuständig war bisher die Eingliederungshilfe. Das soll sich nun ändern: Die Kinder- und Jugendhilfe soll für alle Kinder und Jugendlichen zuständig sein. Konkret bedeutet das zum Beispiel:
- Kinder mit und ohne Behinderung werden zusammen in Kitas betreut.
- Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen in Zukunft alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nutzen können. Genauso wie Kinder ohne Behinderung.
- Ab 2024 bekommen Eltern von Kindern mit Behinderung Unterstützung von Expert*innen. Diese heißen in der Fachsprache Verfahrenslotse oder Verfahrenslotsin. Sie sind feste Ansprechpersonen für die Eltern. Sie helfen Eltern dabei, die passende Hilfe und Unterstützung für ihre Kinder mit Behinderung zu bekommen. Die Verfahrenslots*innen arbeiten ab 2024 bei den Jugendämtern in den Städten und Gemeinden.
Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien oder im Heim aufwachsen:
Diese jungen Menschen bekommen mehr Hilfe, damit sie selbstständig leben können. Zum Beispiel bekommen sie Beratung und Unterstützung, wenn sie nach ihrem 18. Geburtstag die Pflegefamilie oder das Heim verlassen und allein leben. Sie können dann auch leichter in die Pflegefamilie oder ins Heim zurückkehren. Zum Beispiel dann, wenn das eigenständige Leben noch nicht richtig klappt.
Außerdem erhalten die Pflegeeltern und auch die leiblichen Eltern der jungen Menschen mehr Beratung und Unterstützung. Das soll den jungen Menschen dabei helfen, feste Bindungen zu ihren Eltern, Pflegeeltern und Geschwistern aufzubauen.
Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt auch Kinder und Jugendliche mit oder seelischer Behinderung. Zum Beispiel mit einer Angststörung oder einer . Eine psychische oder seelische Erkrankung ist eine Behinderung, wenn sie länger als sechs Monate anhält.
Kinder mit psychischer oder seelischer Behinderung können vom Jugendamt Eingliederungshilfe erhalten. Die Kinder und Jugendlichen können zum Beispiel Unterstützung bekommen, damit sie zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen können. Auch in der Freizeit können sie Hilfe bekommen. Das Jugendamt ist in diesem Fall der Reha-Träger.
Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche regelt seit 2018 das ().
Weitere Infos zur Eingliederungshilfe finden Sie im Familienratgeber-Artikel Eingliederungshilfe. Weitere Infos zum Thema seelische oder psychische Behinderung lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Psychische Behinderung.
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Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
Zu diesem Thema empfiehlt unsere Redaktion diese weiterführenden Inhalte auf anderen Webseiten:
Informationen zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) finden Sie unter anderem auf der Internetseite der Lebenshilfe.
Wichtige Adressen im Kinder- und Jugendschutz finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (BAJ).
Auch freie Träger bieten Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien an. Zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz.
Weitere Artikel zum Thema im Familienratgeber
Zuletzt aktualisiert am 31. Juli 2024