Ein Junge und ein Mann sitzen an einem roten Tisch und sprechen miteinander.

Schulbegleitung

Unterstützung in der Schule für Kinder mit Behinderung

Kinder mit Behinderung haben das Recht, auf eine zu gehen, zum Beispiel auf eine Real-, Haupt-, Gesamtschule oder auf ein Gymnasium. Einige Kinder brauchen dafür Unterstützung. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter bieten diese Unterstützung. Und auch auf diese Unterstützung haben Kinder mit Behinderung ein Recht. 

Was sind Schulbegleiter*innen und was machen sie?

Schulbegleiter*innen, Schulassistent*innen, Schulhelfer*innen, Integrationshelfer*innen, Inklusionsassistent*innen, Individualbegleiter*innen – sie alle machen dasselbe: Sie machen es möglich, dass ein Kind mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung auf eine Regelschule gehen kann. Sie unterstützen das Kind nur bei Dingen, die das Kind durch die Behinderung nicht alleine erledigen kann. Sie helfen zum Beispiel beim An- und Ausziehen, beim Gang zur Toilette, bei der Motivation oder bei der Konzentration. Sie helfen auch, wenn es Ärger gibt.

Welche Arten von Schulbegleitung gibt es?

Ein junger Mann und ein Junge sitzen vor einem Laptop.

1:1 Begleitung

Am meisten gibt es die 1:1 Begleitung. Das heißt, eine Schulbegleitung kümmert sich um ein Kind. Der Vorteil der 1:1 Begleitung: Eine Schulbegleitung kann sich um ein Kind kümmern und ist sofort da, wenn das Kind Hilfe braucht. Es gibt aber auch Nachteile: 1. Das Kind könnte versuchen, bei jeder Kleinigkeit die Schulbegleitung um Unterstützung zu bitten. Das ist aber nicht das Ziel der Schulbegleitung. Denn das Kind mit Behinderung soll auch lernen, Mitschüler*innen um Hilfe zu bitten. Es soll so viel wie möglich alleine schaffen und die Schulbegleitung nur einsetzen, wenn es nicht anders geht. Der 2. Nachteil ist, dass andere Kinder es seltsam finden könnten, dass da immer eine Schulbegleitung dabei ist. Das ist auch schwierig für das Kind mit Behinderung: Denn es braucht zwar Unterstützung. Aber meistens will es einfach nur so sein, wie alle anderen Schüler*innen auch. Der 3. Nachteil: Das Kind mit Behinderung könnte die Schulbegleitung nicht (mehr) akzeptieren. Besonders in der Pubertät könnte es schwieriger werden. Denn besonders in diesem Alter wollen junge Menschen selbstständig sein und eigene Entscheidungen treffen.

1:2 oder 1:3 Begleitung

Eine weitere Möglichkeit ist die 1:2 oder 1:3 Begleitung. Das bedeutet, dass eine Schulbegleitung für zwei (1:2) oder drei Schüler*innen (1:3) zuständig ist. Diese Begleitung funktioniert, wenn die Schüler*innen mit Behinderung nicht ganz so viel Unterstützung brauchen. Oft akzeptieren die Kinder die Schulbegleitung besser. Denn es ist nicht ein Kind alleine, das Unterstützung braucht, sondern es sind mehrere. Alle Kinder in der Klasse merken dadurch, dass es „normal“ ist, Unterstützung zu bekommen. Außerdem lernen die Kinder selbstständig zu sein und mehr selbst zu schaffen. Denn die Schulbegleitung ist auch für andere Kinder da.

Klassenhelfer*innen

Klassenhelfer*innen können Unterstützung bieten, wenn mehr als drei Kinder mit Behinderung in eine Klasse gehen. Hier ist es wichtig, dass Klassenhelfer*in und Lehrer*in gut zusammenarbeiten. Außerdem müssen die Kinder mit Behinderung auch recht selbstständig sein, damit alle Schüler*innen die Hilfe bekommen, die sie brauchen. Die Kinder akzeptieren Klassenhelfer*innen meist recht gut: Denn sie bieten mehreren Kindern Hilfe an.

Pool- oder Budget-Lösung

Manche Schulen nutzen die Pool- oder Budget-Lösung. Man nennt diese Schulen daher auch Pool- oder Budget-Schulen. Die Schulen arbeiten mit einem zusammen, der Schulbegleitung anbietet. Die Schule und der Träger legen fest, wie viele Schulbegleiter*innen eine Schule braucht. Diese Anzahl von Schulbegleiter*innen bekommt die Schule dann. Bei Schulausflügen kann die Schule auch mehr Schulbegleiter*innen bekommen. So hat die Schule den Vorteil, dass sie bei Bedarf mehr Schulbegleiter*innen bekommen kann, wenn sie sie braucht.

Die einzelnen Schulbegleitungen arbeiten normalerweise mit einer festen Klasse oder einem Schüler oder einer Schülerin zusammen. Der Träger kann dafür sorgen, dass die Schulbegleiter*innen an gemeinsamen Fortbildungen teilnehmen können.

Wie lange dauert eine Schulbegleitung?

Das ist ganz unterschiedlich. Viele Schüler*innen brauchen Schulbegleitung nur für eine bestimmte Zeit. Das sind manchmal nur einige Monate, manchmal ein paar Jahre und bei manchen Schüler*innen auch bis zum Schulabschluss. Denn einige Schüler*innen brauchen für ein selbstständiges Leben immer Hilfe. Nach der Schule sind dann Arbeitsassistenz, Studienassistenz oder eine persönliche Assistenz möglich.

Hat mein Kind ein Recht auf Schulbegleitung?

Wenn Ihr Kind in der Schule Hilfe braucht und die Schule diese Hilfe nicht geben kann: Ja, dann hat Ihr Kind ein Recht auf Schulbegleitung.

Dieses Recht hat Ihr Kind nach den Sozialgesetzbüchern 8 und 9. Im 8, Paragraf 35a steht, auf welche Hilfe Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung das Recht haben. Im 9. Sozialgesetzbuch, Paragraf 112 steht, auf welche Leistungen Menschen mit körperlicher Einschränkung das Recht haben. Die Schulbegeleitung ist also ein Leistung nach diesen beiden Gesetzen.

Welche Voraussetzungen gibt es für Schulbegleitung?

Damit Ihr Kind Schulbegleitung bekommen kann, muss eine Ärztin oder ein den Hilfe-Bedarf bescheinigen. Das heißt: Die Ärztin oder der Psychotherapeut schaut sich Ihr Kind an und entscheidet, ob Ihr Kind Hilfe in der Schule braucht.

Wie bekomme ich eine Schulbegleitung für mein Kind?

Ein Junge sitzt in einem Stuhlkreis und lächelt in die Kamera, im Hintergrund sind andere Kinder zu sehen und eine erwachsene Person mit einer Gitarre.

1. Sie brauchen eine Bestätigung von einem Arzt oder einer Psychotherapeutin, dass Ihr Kind Schulbegleitung braucht.

2. Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe, entweder beim Sozialamt oder beim Jugendamt.

Wenn Ihr Kind auf eine sogenannte Pool- oder Budgetschule geht, müssen Sie meistens keinen Antrag stellen. Nähere Informationen bekommen Sie dann in der Schule selbst.

Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber Artikel „Infos zum Antrag auf Eingliederungshilfe“.

Muss ich für die Schulbegleitung bezahlen?

Nein. Die Schulbegleitung ist für Ihr Kind kostenlos. 

Welche Ausbildung brauchen Schulbegleiter*innen?

Ein Schulbegleiter oder eine Schulbegleiterin braucht nicht unbedingt eine Ausbildung. Denn es kommt darauf an, welche Hilfe ein Kind braucht. So können zum Beispiel Menschen, die ein machen, Schulbegleitung anbieten. Sie haben keine besondere Ausbildung. Es gibt aber auch Schulbegleiter*innen, die eine Ausbildung als Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Heilpädagog*in, Sozialassistent*in oder Sozialpädagog*in haben.

Will eine Person Schulbegleitung werden, muss sie oft folgende Bescheinigungen vorlegen:

  • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • schriftliche Erklärung, dass keine Straftaten vorliegen oder kein Ermittlungsverfahren läuft

EUTB, Caritas, Diakonie oder Lebenshilfe bieten Beratung zur Schulbegleitung an. Sie können unter dem Stichwort „Schulbegleitung“ in der Familienratgeber-Suche nach Beratungsstellen suchen.

Gibt es bald eine Änderung bei der Schulbegleitung?

Es gibt einen Antrag, das Gesetz zur zu verbessern. Denn es gibt zwei Probleme:

1. Die Schulbegleitung mit dem Pool-Modell hat viele Vorteile. Doch im Moment gibt es nur wenige Pool-Schulen. Mit der Änderung des Gesetzes kann sich vielleicht bald ändern.

2. Im Moment ist es so, dass die Kinder- und Jugendhilfe für Kinder mit seelischer Behinderung zuständig ist. Die Träger der Eingliederungshilfe sind für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung zuständig. Doch manche Kinder haben zum Beispiel eine seelische und körperliche Behinderung. Das führt zu Problemem, wer zuständig ist. Mit der Änderung des Gesetzes soll sich das ändern: Die Kinder- und Jugendhilfe soll in Zukunft für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung zuständig sein.

Mehr zum neuen Gesetzentwurf erfahren.

Zuletzt aktualisiert am 03. Februar 2025

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