Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Das persönliche Geld

In schwerer Sprache heißt es: Persönliches Budget.
Menschen mit Behinderung
haben das Recht auf das Persönliche Geld.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Denn alle Menschen sollen selbst über ihr Leben bestimmen.
Auch wenn sie Hilfe und Unterstützung brauchen.

Für Menschen mit Behinderung bedeutet das:

  • Sie können sich ihre Assistenz selbst aussuchen.
  • Sie müssen einen Plan machen.
    • Wofür sie Hilfe brauchen.
    • Und wer die Hilfe machen soll.
  • Und sie müssen die Hilfen vom Persönlichen Geld bezahlen.
    Zum Beispiel:
    • Hilfe im Haushalt,
    • Begleitung beim Einkaufen,
    • Assistenz bei der Arbeit
    • oder Begleitung in der Freizeit.

Mit dem Persönlichen Geld
können Menschen mit Behinderung selbst bestimmen:
Wo sie leben wollen.
Zum Beispiel:

  • Ob sie in einer eigenen Wohnung leben wollen.
  • Oder ob sie im Wohnheim leben wollen.

Und sie können selbst bestimmen:

  • Welche Hilfe sie haben wollen.
  • Wer die Hilfe machen soll.
  • Wie viel Hilfe sie brauchen.

Das Recht auf Persönliches Geld ist auf-geschrieben
Es steht im Sozial-Gesetz-Buch 9.
Dort steht zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen können Leistungen zur Teilhabe bekommen.
Zum Beispiel: Das Persönliche Geld.
Damit Menschen mit Behinderung
selbst über ihr Leben bestimmen können.

So viel Persönliches Geld gibt es

Wie viel Persönliches Geld ein Mensch mit Behinderung bekommt:
Das bestimmen die Kosten-Träger.
Dabei ist es wichtig:
Wie viel Hilfe ein Mensch braucht.
• Wenn er viel Hilfe braucht,
dann bekommt er viel Geld.
• Wenn er wenig Hilfe braucht,
dann bekommt er weniger Geld.

So können Sie das Persönliche Geld bekommen

Sie müssen einen Antrag schreiben.
Wenn Sie das Persönliche Geld bekommen wollen.
Den Antrag bekommt zum Beispiel:
• Die Kranken-Kasse,
• die Pflege-Kasse,
• die Renten-Versicherung,
• die Unfall-Versicherung,
• das Versorgungs-Amt,
• das Jugend-Amt,
• das Integrations-Amt,
• oder das Arbeits-Amt.

Sie müssen den Antrag aber nur an 1 Kosten-Träger schicken.
Die verschiedenen Kosten-Träger bestimmen dann:
Wer das Persönliche Geld für Sie bezahlt.

Dann kommt ein Berater vom Kosten-Träger zu Ihnen.
Dieser Berater heißt in schwerer Sprache: Beauftragter
Er spricht mit Ihnen darüber:

  • Welche Hilfen Sie brauchen.
  • Und wie viel Geld Sie dafür bekommen können.

Nach einiger Zeit bekommen Sie einen Brief von Ihrem Kosten-Träger.
In dem Brief steht:

Beim 1. Mal bekommen Sie das Persönliche Geld
nur für eine kurze Zeit.
Zum Beispiel: Für 1 Jahr.

Nach dem Jahr sprechen Sie mit dem Beauftragten zum Beispiel darüber:

Wenn alles in Ordnung war:
Dann können Sie das Persönliche Geld für längere Zeit bekommen.
Zum Beispiel: Für 5 Jahre.

Menschen mit Behinderung als Arbeit-Geber
Wenn Sie das Persönliche Geld bekommen.
Und wenn Sie damit Ihre Assistenten
und Assistentinnen bezahlen.
Dann sind Sie Arbeit-Geber.
Das bedeutet: Sie sind der Chef.

Sie sagen dem Assistenten oder der Assistentin:

  • Welche Aufgaben er hat.
    Oder welche Aufgaben sie hat.
  • Wobei Sie Hilfe brauchen.
  • Und Sie müssen dem Assistenten
    oder der Assistentin Lohn bezahlen.

Das ist oft sehr viel Arbeit.

  • Wenn Sie die Arbeit nicht machen wollen.
  • Oder wenn Sie die Arbeit nicht machen können.

Dann kann Ihnen ein Hilfs-Dienst helfen.
Er hilft Ihnen auch bei der Suche
nach einem Assistenten oder einer Assistentin.
Den Hilfs-Dienst müssen Sie auch vom Persönlichen Geld bezahlen.

Sie können das Persönliche Geld so lange bekommen,
wie Sie es wollen.
Sie können zu jeder Zeit sagen:
Dass Sie es nicht mehr haben wollen.
Dann bezahlen die Kosten-Träger das Geld für Ihre Hilfen wieder:

Info-Telefon

Der Verein: Selbst-bestimmt Leben e.V. hat eine Telefon-Beratung.
Dort können sich Menschen beraten lassen.
Wenn sie Informationen über das Persönliche Geld haben wollen.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderung,
  • die Familien von Menschen mit Behinderung
  • und alle Menschen,
    die mehr über das Persönliche Geld wissen wollen.

Sie können Ihre Fragen auch mit einer E-Mail schicken.
Das ist die E-Mail-Adresse:persoenliches.budget@isl-ev.de

Hier können Sie noch mehr Informationen lesen:

1. Auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales:
Persönliches Budget.

Da gibt es auch viele Informationen in Leichter Sprache.

2. Das Heft: Das trägerübergreifende Persönliche Budget.
Es ist vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales:
Das Heft gibt es in einfacher Sprache und Leichter Sprache.

3. Auf der Internet-Seite von der Lebenshilfe gibt es Informationen
in Leichter Sprache zum Persönlichen Budget.

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