Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Reha vor Rente

Alle Menschen in Deutschland bekommen Rente:

  • Wenn sie lange gearbeitet haben.
  • Und wenn sie ein bestimmtes Alter haben.

Zum Beispiel 67 Jahre.

Sie können aber auch schon früher Rente bekommen.
Im Renten-Gesetz steht zum Beispiel:
Sie können Erwerbs-Minderungs-Rente bekommen.
Wenn Sie am Tag keine 6 Stunden
mehr arbeiten können.

  • Zum Beispiel weil Sie eine Behinderung haben.
  • Oder weil Sie eine schwere Krankheit haben.

Das ist wichtig!

Die Renten-Versicherung prüft genau:

Damit Sie wieder länger arbeiten können.
Wenn die Reha nicht hilft:
Dann bekommen Sie Erwerbs-Minderungs-Rente.
 
Manchmal wird die Erwerbs-Minderungs-Rente
nur für eine kurze Zeit bezahlt.
Zum Beispiel:
Sie hatten eine schwere Krankheit.
Jetzt geht es Ihnen aber besser.
Und Sie können wieder
länger als 6 Stunden arbeiten.
Dann bekommen Sie keine Erwerbs-Minderungs-Rente mehr.

Für beide Sachen müssen Sie
einen Antrag für die Renten-Versicherung schreiben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind,
welchen Antrag Sie schreiben müssen:
Schreiben Sie einfach einen Antrag
für eine Reha.

Dann prüft Ihre Renten-Versicherung genau:

  • Ob eine Reha vielleicht gut für Sie ist.
  • Oder ob eine Reha Ihnen nicht hilft.
    Weil Sie auch nach der Reha
    keine 6 Stunden am Tag arbeiten können.

Wenn Ihre Renten-Versicherung sagt:
Eine Reha ist nicht gut für Sie.
Dann müssen Sie
keinen neuen Antrag für Erwerbs-Minderungs-Rente schreiben.
Die Renten-Versicherung kümmert sich darum.

Die Verletzten-Rente

Die Verletzten-Rente bekommen Sie von der Unfall-Versicherung:

  • Wenn Sie einen Unfall bei der Arbeit hatten.
  • Oder wenn Sie durch Ihre Arbeit schwer krank geworden sind.

Und deshalb länger als 6 Monate krank sind.
Und danach weniger arbeiten können.
 
Die Unfall-Versicherung bestimmt:
Wie viel Verletzten-Rente Sie bekommen.
Dafür ist wichtig:

  • Wie viel Geld Sie verdient haben.
    Bevor Sie den Unfall hatten.
    Oder bevor Sie krank geworden sind.
  • Wie viele Stunden Sie jetzt noch arbeiten können.

Für die Verletzten-Rente
müssen Sie keinen Antrag schreiben.
Die Unfall-Versicherung kümmert sich darum.

Das ist wichtig!

Die Verletzten-Rente bekommen auch:

  • Kinder
    Wenn sie einen Unfall im Kinder-Garten hatten.
  • Schüler
    Wenn sie einen Unfall in der Schule hatten.
  • Und Studenten
    Wenn sie einen Unfall in der Universität hatten.

Hier können Sie mehr Informationen dazu lesen:

Heft „Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen“.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

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