Dieses Geld gibt es während der Reha
Wenn Sie eine Reha machen,
dann können Sie Geld bekommen.
Sie bekommen zum Beispiel:
- Kranken-Geld,
- Verletzten-Geld,
- Übergangs-Geld
- oder Geld für ihre Sozial-Versicherung.
Reha ist die Abkürzung für: Rehabilitation.
Das Geld bekommen Sie:
- Wenn sie eine medizinische Reha machen.
- Oder wenn sie eine berufliche Reha machen.
Wenn Sie eine medizinische Reha machen
Der Arbeit-Geber muss Ihnen
Geld für Ihre Arbeit bezahlen.
Auch wenn Sie krank sind.
Das muss der Arbeit-Geber
aber nicht länger als 6 Wochen machen.
Danach bekommen Sie Geld von anderen Stellen.
Zum Beispiel:
- Von der Kranken-Kasse,
- von der Renten-Versicherung
- oder von der Berufs-Genossenschaft.
Die Kranken-Kasse bezahlt das Kranken-Geld:
Wenn Sie eine Reha machen.
Das Kranken-Geld bekommen Sie
aber nicht länger als 78 Wochen.
Danach können Sie Übergangs-Geld bekommen:
- Von Ihrer Kranken-Versicherung,
- von der Renten-Versicherung
- oder von der Unfall-Versicherung.
Wenn Sie eine Reha machen.
Und wenn Sie kein Kranken-Geld mehr bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag schreiben.
Das Verletzten-Geld bekommen Sie:
- Von Ihrer Kranken-Versicherung
- oder von der Berufs-Genossenschaft.
Wenn Sie einen Arbeits-Unfall hatten.
Oder wenn Sie durch Ihre Arbeit krank geworden sind.
Und deshalb nicht mehr arbeiten können.
Wenn Sie eine berufliche Reha machen
Für diese Zeit bekommen Sie das Übergangs-Geld.
Sie bekommen genauso viel Übergangs-Geld
wie bei der medizinischen Reha.
Das Übergangs-Geld bekommen Sie:
- Von der Agentur für Arbeit,
- von der Renten-Versicherung
- oder von der Unfall-Versicherung.
Mit dem Übergangs-Geld können Sie zum Beispiel:
- Bei einem Computer-Kurs mit-machen.
- Eine Weiter-Bildung besuchen.
- Oder einen Sprach-Kurs machen.
Damit Sie Ihre Arbeit noch besser machen können.
Manche Menschen mit Behinderung
bekommen kein Übergangs-Geld.
Weil sie bis jetzt nicht lange genug gearbeitet haben.
Und deshalb noch nicht genug Geld bezahlt haben:
- Für ihre Renten-Versicherung
- und für ihre Arbeitslosen-Versicherung.
Dann können sie aber Geld vom Sozial-Amt bekommen.
Das bezahlen die Reha-Träger auch noch:
- Sie bezahlen das Geld für Ihre Sozial-Versicherung.
- Sie bezahlen die Kinder-Betreuung.
- Sie geben Geld für Reha-Sport.
- Sie geben Geld für Fahrt-Kosten.
Zum Beispiel:
Wenn Sie während der Reha
Ihre Familie besuchen wollen.
- Sie bezahlen eine Haushalts-Hilfe.
- Sie geben Geld für eine Begleit-Person.
- Sie bezahlen Hilfs-Mittel.
- Sie geben Geld für den Auto-Kauf.
Oder für den Umbau vom Auto.
Damit das Auto barriere-frei ist. - Sie geben Geld für den Führer-Schein.
- Sie geben Geld für den Umbau von einer Wohnung.
Damit die Wohnung barriere-frei ist.
Noch mehr Informationen
können Sie bei den Reha-Trägern bekommen.
Oder bei den EUTB-Beratungs-Stellen.
Die Sozial-Versicherung von Menschen mit Behinderung
Wenn die Menschen eine Reha bekommen:
Dann bezahlt der Reha-Träger Geld
in die Sozial-Versicherung.
Manche Menschen sind in einer privaten Kranken-Kasse.
Die Menschen dürfen in die gesetzliche Kranken-Kasse wechseln:
Wenn eine Behinderung fest-gestellt wird.
Weil die private Kranken-Kasse dann vielleicht sehr viel mehr Geld kostet.
Wenn die Menschen in die gesetzliche Kranken-Kasse wechseln wollen:
Dann haben sie dafür 3 Monate Zeit.
Das können die Menschen aber nur:
Wenn sie in den letzten 5 Jahren vor der Behinderung
mindestens 3 Jahre gesetzlich kranken-versichert waren.
Ein Beispiel:
Ein Mensch bekommt eine Behinderung.
Er war 3 Jahre in der gesetzlichen Kranken-Kasse versichert.
Die letzten 2 Jahre war er privat kranken-versichert.
Dann kann er jetzt wieder
in die gesetzliche Kranken-Kasse wechseln:
- Wenn ein Eltern-Teil gesetzlich kranken-versichert war.
- Oder wenn der Ehe-Partner gesetzlich kranken-versichert war.
Viele Menschen mit Behinderung arbeiten in Werk-Stätten.
Dann sind sie gesetzlich kranken-versichert.
Und sie sind gesetzlich renten-versichert.
zuletzt aktualisiert: