Gesetze für Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit
Viele Fortschritte zur Teilhabe
Menschen mit Behinderung haben sich seit den 1960er Jahren für mehr und gerechte Behandlung eingesetzt. Dabei haben sie viel erreicht. In Deutschland dürfen Menschen mit Behinderung nicht schlechter werden als Menschen ohne Behinderung. Das war früher anders.
Einer der wichtigsten Fortschritte dabei war die UN-Behindertenrechts-Konvention (). Mit der UN-BRK hat sich die Sichtweise auf Menschen mit Behinderung geändert: Nicht ein einzelner Mensch hat eine Behinderung. Sondern Menschen stoßen auf . Zum Beispiel Menschen, die nicht gut gehen können, auf Treppen. Oder Menschen, die nicht gut sehen können, auf zu klein gedruckte Texte.
Fallen Barrieren weg, dann verbessert sich die Lebens-Situation von Menschen mit Behinderung. Weniger Barrieren bedeuten weniger Behinderung. Das ermöglicht mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens.
Die Aufgabe von und Gesellschaft ist es, Barrieren zu beseitigen.
Die wichtigsten Gesetze zu Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit
In den folgenden Gesetzen und Konventionen sind die wichtigsten Rechte von Menschen mit Behinderung festgeschrieben:
- UN-Behinderten¬rechts-Konvention
- Grundgesetz Artikel 3
- Barriere¬freiheits-Stärkungs- (BFSG)
- (BGG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Bundes¬-Teilhabe¬-Gesetz ()
- -Gesetzbuch (SGB)
Mehr zu Gesetzen und Normen findest du auf .de.