Hilfsmittel für den Beruf
Es gibt viele verschiedene Hilfsmittel und technische Hilfen für den Beruf. Zum Beispiel Lupen, Handräder, Trage-Hilfen, angepasste Tische, Hobel oder Trittleitern. Hilfsmittel helfen Menschen mit Behinderung beim Arbeiten. Wie Sie ein Hilfsmittel für den Beruf bekommen und wer Beratung bietet, lesen Sie in diesem Artikel.
- Was sind Hilfsmittel für den Beruf?
- 1. Bedarf feststellen
- 2. Beratung durch Fachleute
- 3. Arbeitsplatz prüfen
- 4. Arbeitsplatz verändern oder Hilfsmittel besorgen
- 5. Antrag stellen
- 6. Bescheid abwarten
- 7. Prüfung im Berufsalltag
- Weitere Hilfe und Informationen für den Job für Menschen mit Behinderung
Was sind Hilfsmittel für den Beruf?
Hilfsmittel sind meist technische Hilfen am Arbeitsplatz. Das kann zum Beispiel ein Bildschirm-Lesegerät oder eine Einhand-Tastatur sein. Die Arbeitshilfen werden am Arbeitsplatz installiert und nur dort benutzt. Sie sind oft persönlich auf den Menschen mit Behinderung abgestimmt.
In diesem Artikel geht es nur um Hilfsmittel für den Beruf. Informationen zu Hilfsmitteln für den privaten Gebrauch finden Sie im Familienratgeber-Artikel Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung.
Schritt für Schritt zum Hilfsmittel für den Beruf
1. Bedarf feststellen
Zunächst muss klar sein, dass Sie ein Hilfsmittel für den Beruf brauchen: zum Beispiel, weil Sie mit einer Behinderung ins Berufsleben einsteigen. Oder weil Sie durch einen Unfall oder im Laufe des Lebens eine Behinderung bekommen haben. So kann es dazu kommen, dass Sie ein Hilfsmittel für den Beruf brauchen:
- Sie sind häufig krank und können nicht arbeiten.
- Sie arbeiten nicht mehr so gut wie früher. Und Sie haben weniger Kraft, Ihre Arbeit gut zu machen.
- Im Mitarbeitergespräch wird klar, dass Sie ein Hilfsmittel brauchen.
- Ihr Arbeitsplatz wird bei einer Gefährdungs-Beurteilung überprüft. Das bedeutet: Fachleute beurteilen, ob Ihr Arbeitsplatz sicher ist. Dabei wird klar, dass Sie ein Hilfsmittel brauchen.
- Sie waren lange krank und starten nun mit einer sogenannten Wiedereingliederung in den Job. Dabei wird klar, dass Sie ein Hilfsmittel brauchen.
- Bei einer Reha empfehlen Fachleute ihnen ein Hilfsmittel für den Beruf.
Wenn Sie in einem größeren Betrieb arbeiten, dann können Sie sich von den folgenden Personen beraten lassen:
- Schwerbehindertenvertretung
- Integrationsteam
- Betriebsrat
- Inklusionsbeauftragte
- Sicherheitsbeauftragte
- Betriebsarzt/Betriebsärztin
- Disability-Manager
2. Beratung durch Fachleute
Reha-Beratung:
Die Reha-Teams der Bundesagentur für Arbeit (BA) beraten Menschen mit Behinderung, die wieder ins Arbeitsleben starten. Beratung bekommen auch junge Menschen, die ihren ersten Job oder eine Ausbildung suchen. Auch die Rentenversicherung und Unfallversicherungen bieten Reha-Beratung an.
- Einen Termin bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie telefonisch vereinbaren. Die Telefonnummer lautet: 0800 - 4 555 500. Der Anruf ist kostenlos.
Sie können auch per Kontakt-Formular eine Nachricht schreiben oder das Service-Telefon für Menschen mit Hörbehinderung nutzen. - Reha-Beratungsstellen der Rentenversicherung
- Weitere Informationen finden Sie auch bei REHADAD.
Beratung bei Berufsförderwerken
Berufsförderungswerke unterstützen Menschen mit Behinderung beim Start ins Arbeitsleben. Sie helfen auch Menschen, die nach Krankheit oder Behinderung wieder ins Arbeitsleben starten wollen. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverband der Berufsförderwerke.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die Beratungsstellen informieren auch zum Thema Beruf und Behinderung. Weitere Informationen finden Sie im Familienratgeber-Artikel EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Beratung durch den Sozialdienst in Kliniken und Reha-Kliniken
Der Sozialdienst im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik berät Sie schon während Sie in der Klinik sind. Dort können Sie auch Fragen zu Hilfsmitteln für den Beruf stellen.
Weitere Beratungsstellen
Auch Selbsthilfegruppen, Sozialverbände, Hilfsmittel-Beratungsstellen oder Hersteller*innen von Hilfsmitteln bieten Beratung.
3. Arbeitsplatz prüfen
Bevor man ein Hilfsmittel beantragen kann, muss der Arbeitsplatz überprüft werden. Mit dabei sind dann Sie als Arbeitnehmer*in, eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter und eine externe Beratung. Die Beratung kann eine Person vom Integrationsfachdienst, von der Bundesagentur für Arbeit oder von einem Reha-Träger sein. Die externe Beratung kennt sich mit Hilfsmitteln am Arbeitsplatz aus und kann unterstützen. Gemeinsam schauen sich alle den Arbeitsplatz an.
Alle prüfen genau, was Sie als Arbeitnehmer*in am Arbeitsplatz machen müssen. Und wie ein Hilfsmittel oder ein Umbau dabei unterstützen kann. Und ob Sie den Job mit Hilfsmittel oder Veränderung erledigen können. Lesen Sie Beispiele dazu bei REHADAT.
4. Arbeitsplatz verändern oder Hilfsmittel besorgen
Manchmal muss man gar nicht viel tun. So muss zum Beispiel nur der Schreibtisch anders stehen oder ein neuer Stuhl muss her. Manchmal reicht es auch, wenn sich Arbeitszeiten ändern.
Manchmal ist aber ein technisches Hilfsmittel nötig. Gerade bei großen und teuren Hilfsmitteln ist es sinnvoll, dass der Mensch mit Behinderung das neue Hilfsmittel ausprobiert. Fragen Sie bei Berufsförderwerken und Sanitätshäusern danach. Einige bieten das Ausprobieren der Hilfsmittel an.
5. Antrag stellen
Wenn klar ist, welches Hilfsmittel Sie brauchen, muss der Antrag gestellt werden. Wer den Antrag stellen muss und wo der Antrag gestellt werden muss, ist unterschiedlich:
Wer muss das Hilfsmittel beantragen?
Das Hilfsmittel muss manchmal der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin beantragen: zum Beispiel, wenn das Hilfsmittel beim Unternehmen bleiben muss. Einige Hilfsmittel sind zum Beispiel fest am Arbeitsplatz montiert.
Manchmal müssen Sie als Mitarbeiter*in mit Behinderung das Hilfsmittel beantragen: zum Beispiel, wenn das Hilfsmittel auf Sie ganz persönlich angepasst ist. Bei Sehhilfen, Braille-Zeilen, Schuhen oder Stühlen ist das zum Beispiel oft so. Diese Hilfsmittel bleiben dann in Ihrem Besitz. Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, dann nehmen Sie Ihr Hilfsmittel mit.
Wenn Sie unsicher sind, wer das Hilfsmittel beantragen muss, fragen Sie am besten beim Reha-Träger nach.
Wo muss man das Hilfsmittel beantragen?
Hilfsmittel für den Beruf bezahlen verschiedene Leistungsträger, wie zum Beispiel die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder die Unfallversicherung. Die folgende Tabelle kann Ihnen dabei helfen herauszufinden, welcher Leistungsträger für Sie zuständig ist.
Leistungsträger | Zuständig wenn ... |
---|---|
Deutsche Rentenversicherung | … Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung nur eingeschränkt arbeiten können. Das Hilfsmittel soll helfen, damit Sie besser arbeiten können. Voraussetzung ist, dass Sie 15 Jahre Mitglied der Rentenversicherung waren. |
Bundesagentur für Arbeit | … Sie weniger als 15 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Bei jungen Menschen, die in den Beruf starten, ist oft die Bundesagentur für Arbeit zuständig. |
Gesetzliche Unfallversicherung | … Sie nach einem Arbeitsunfall oder einem Arbeitswege-Unfall ein Hilfsmittel brauchen. Die Unfallversicherung ist auch zuständig, wenn Sie eine Berufskrankheit haben und deshalb ein Hilfsmittel brauchen. |
Integrationsamt | … Sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben. Das bedeutet, Sie haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Voraussetzung ist: Kein anderer Leistungsträger ist zuständig. |
Wie muss man den Antrag für das Hilfsmittel stellen?
Das ist in jedem Bundesland etwas anders. Folgende Unterlagen gehören immer in einen Antrag:
- Ein Attest Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin
- Falls vorhanden: Ein Nachweis der anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- Eine Tätigkeitsbeschreibung für Ihren Arbeitsplatz
- Persönliche Daten, wie Name, Geburtsdatum, Schulabschluss, Berufserfahrung
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Kostenvoranschlag für das Hilfsmittel
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Leistungsträger, welche Unterlagen Sie zusätzlich brauchen. Oft gibt es Formulare, die Sie nutzen können. Unter diesen Links finden Sie Beispiele und Informationen zu Formularen für Hilfsmittel:
- Rentenversicherung: Formulare für Reha-Leistungen
- Integrationsamt Hessen: Finanzielle Leistungen: Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Auf der Seite von REHADAD erfahren Sie noch mehr zum Thema Antragsstellung.
6. Bescheid abwarten
Spätestens fünf Wochen nach Ihrem Antrag muss der Leistungsträger Ihnen einen Bescheid schicken. Darin steht entweder, dass der Leistungsträger das Hilfsmittel bewilligt. Oder der Leistungsträger lehnt Ihren Antrag ab. Bei einer Ablehnung kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Mehr dazu lesen Sie in den Familienratgeber-Artikeln Wie lege ich Wiederspruch ein? und Klage vor dem Sozialgericht.
7. Prüfung im Berufsalltag
Nach der Genehmigung kann Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin das Hilfsmittel kaufen oder den Arbeitsplatz umbauen. Wenn Sie den Antrag gestellt haben, dann holen Sie sich Ihr persönliches Hilfsmittel.
Jetzt müssen Sie prüfen, ob das Hilfsmittel oder der Umbau am Arbeitsplatz funktioniert. Ihr Chef oder Ihre Chefin sollten Sie dabei unterstützen. Nur wenn alles passt und sinnvoll ist, können Sie wieder gut arbeiten.
Vielleicht braucht Ihr Hilfsmittel nach einiger Zeit auch Anpassungen: zum Beispiel ein Update von Software oder technische Nachrüstungen. Vielleicht brauchen Sie auch weitere Schulungen im Umgang mit dem Hilfsmittel. Diese Leistungen bezahlen die jeweils zuständigen Leistungsträger.
Weitere Hilfe und Informationen für den Job für Menschen mit Behinderung
Sie können auch noch weitere Hilfen für den Job bekommen. Mehr dazu finden Sie in den Familienratgeber-Artikeln:
- Kraftfahrzeug-Hilfe
- Arbeiten mit Behinderung: besondere Angebote, Infos und Unterstützung (Budget für Arbeit, Arbeitsassistenz)
- Unterstützte Beschäftigung
- Ausbildung: Infos für junge Menschen mit Behinderung
- Arbeiten mit Behinderung: Behörden, Ämter und Beratungsstellen
- Assistenz für Menschen mit Behinderung
Weitere Informationen
- Beispiele für Hilfsmittel am Arbeitsplatz bei REHADAT
- REHADAT bietet viele weitere Informationen zu Hilfsmitteln, Praxisbeispielen, Hilfsmittel-Verzeichnis, Auto-Anpassung, Rechtsprechung.
- Informationen zu Assistenzhunden als Hilfsmittel für den Beruf lesen Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter.
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