Nachteilsausgleiche beim Wohnen und Bauen
Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus barrierefrei bauen oder umbauen? Oder Sie möchten eine barrierefreie Wohnung oder ein Haus kaufen? Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie dafür von verschiedenen Stellen Geld bekommen. Zum Beispiel können Sie Geld von der Pflegeversicherung bekommen. Oder Sie können einen günstigen Kredit beantragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, weniger Steuern zu bezahlen. All dies sind Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung. Wir stellen Ihnen einige Möglichkeiten vor.
- Geld von der Pflegeversicherung für den Abbau von Barrieren
- Steuervergünstigung für barrierefreies Bauen
- Geld von der KfW-Bank für den barrierefreien Umbau
- Online-Tipp: Planung barrierefreies Bauen
- Zuschüsse für Berufstätige mit Behinderung
Geld von der Pflegeversicherung für den Abbau von Barrieren
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie Geld von der Pflegeversicherung bekommen. Für barrierefreie Umbauarbeiten zahlt die Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen, bezahlt die Pflegeversicherung bis zu 16.000 Euro für den Umbau. Zum Beispiel an Bewohner*innen einer ambulant betreuten Wohngruppe oder einer Demenz-WG. Anspruch auf das Geld haben Pflegebedürftige in allen fünf Pflegegraden.
Es kann sein, dass Ihr Pflegebedarf mit der Zeit höher wird. Manchmal werden dann weitere Umbauten nötig. In diesem Fall können Sie erneut Zuschüsse bei der Pflegeversicherung beantragen.
Beispiele für Umbau-Maßnahmen, für die die Pflegeversicherung Geld bezahlt:
- Einbau eines Treppenlifts
- Einbau eines zweiten Geländers im Treppenhaus
- Verbreiterung von Türen
- Umbau zu einem barrierefreien Badezimmer
- Einbau eines Badewannenlifts
- Einbau von niedrigeren Lichtschaltern
- Abbau von Schwellen und anderen Hindernissen im Wohnbereich
Tipp: Beantragen Sie das Geld bei der Pflegeversicherung bevor Sie mit den Umbau-Maßnahmen beginnen. Nur wenn die Pflegeversicherung der Umbau-Maßnahme zustimmt, bekommen Sie später auch das Geld. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Pflegeversicherung.
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Leistungen der Pflegeversicherung.
Steuervergünstigung für barrierefreies Bauen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den barrierefreien Umbau von der Einkommenssteuer absetzen. Die Kosten gelten dann als außergewöhnliche Belastungen. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (VI R 7/09). Vor Beginn des Umbaus müssen Sie die eigene Schwerbehinderung oder die eines Familienmitglieds nachweisen. Der Umbau muss aufgrund der Behinderung notwendig sein. Die Kosten für den Umbau müssen Sie belegen.
In der Praxis ist es aber nicht so einfach, die Umbaukosten von der Steuer abzusetzen. Das Finanzamt verweigert dies häufig. Deshalb sollten Sie zunächst versuchen, einen finanziellen Zuschuss von der Krankenkasse oder der Pflegekasse zu bekommen.
Geld von der KfW-Bank für den barrierefreien Umbau
Die KfW-Bankengruppe fördert den barrierefreien Umbau und Kauf von barrierefreien Wohnungen und Häusern. Sie können dort einen Zuschuss für den barrierefreien Umbau oder Kauf bekommen. Oder Sie können einen Kredit mit einem geringen Zinssatz erhalten.
Es gibt dazu zwei Programme von der KfW-Bank:
- Kredit für den Abbau von Barrieren (Kredit 159)
Das ist ein Kredit bis zu 50.000 Euro. Sie können den Kredit unabhängig von Ihrem Alter bekommen. - Zuschuss für den Abbau von Barrieren (Zuschuss 455-B)
Das ist ein Zuschuss bis zu 6.250 Euro. Auch hier bekommen Sie den Zuschuss unabhängig von Ihrem Alter.
Zurzeit vergibt die KfW-Bank diesen Zuschuss leider nicht. Die Fördermittel aus dem Bundeshaushalt sind ausgeschöpft (Stand: 2022).
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank.
Online-Tipp: Planung barrierefreies Bauen
Auf der Internetseite der Aktion Mensch finden Sie viele hilfreiche Infos zum Thema "barrierefrei Planen und Bauen". Zum Beispiel gibt es eine Checkliste für Planende.
Aktion Mensch > inklusion.de
Zuschüsse für Berufstätige mit Behinderung
Berufstätige mit Behinderung, die von Zuhause aus arbeiten, können Geld für den barrierefreien Umbau bekommen. Zum Beispiel als Zuschuss oder als verbilligtes Darlehen. Das Geld zählt dann zu den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Zuständig ist die Rentenversicherung, die Arbeitsagentur oder das Integrationsamt. Welche Stelle das Geld bezahlt, hängt von der jeweiligen Person mit Behinderung ab. Zum Beispiel davon, ob die Person selbstständig, angestellt oder verbeamtet ist. Oder davon, wie lange die Person schon berufstätig ist.
Mehr Informationen dazu lesen Sie auf der Internetseite des Vereins Barrierefrei Leben e.V.
Weitere Informationen
- Mehr Infos zum barrierefreien Bauen finden Sie in der Familienratgeber-Rubrik Selbstbestimmt leben.
- Online-Wohn-Beratung des Vereins Barrierefrei Leben e. V.
- Internetseite des Dachverbandes für Integratives Bauen und Wohnen.
- Informationen zum barrierefreien Umbau auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
- Beratung zu den Unterstützungs-Möglichkeiten bekommen Sie auch bei den EUTB-Beratungsstellen.
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