Barrierefreies Bauen
Kosten für barrierefreies Bauen können von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Das ist aber nicht ganz einfach. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für den barrierefreien Umbau.
Steuerliche Vergünstigungen für barrierefreies Bauen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den barrierefreien Umbau von der Einkommenssteuer abziehen. Die Kosten gelten dann als außergewöhnliche Belastungen. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (VI R 7/09). Vor Beginn des Umbaus müssen Sie die eigene Schwerbehinderung oder die eines Familienmitglieds nachweisen. In der Praxis ist es aber nicht so einfach, die Umbaukosten von der Steuer abzuziehen. Das Finanzamt verweigert dies häufig. Deshalb sollten Sie zunächst versuchen, einen finanziellen Zuschuss von der Krankenkasse oder der Pflegekasse zu bekommen.
Viele Informationen zum barrierefreien Bauen und den Förder-Möglichkeiten finden Sie in der Rubrik "Selbstbestimmt leben".
Zuschüsse bei Heimarbeit
Berufstätige mit Behinderung, die von Zuhause aus arbeiten, können Zuschüsse oder verbilligte Darlehen für den Umbau erhalten. Das Geld zählt dann zu den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Zuständig ist das Integrationsamt.
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zuletzt aktualisiert: 20.03.2019