Barrierefreies Bauen
Die Kosten für barrierefreies Bauen oder einen barrierefreien Umbau können Sie von der Einkommenssteuer absetzen. Das ist aber nicht ganz einfach. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Geld für den barrierefreien Umbau zu bekommen.
- Steuervergünstigung für barrierefreies Bauen
- Geld von der Pflegeversicherung
- Zuschüsse bei Heimarbeit
Steuervergünstigung für barrierefreies Bauen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den barrierefreien Umbau von der Einkommenssteuer absetzen. Die Kosten gelten dann als außergewöhnliche Belastungen. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (VI R 7/09). Vor Beginn des Umbaus müssen Sie die eigene Schwerbehinderung oder die eines Familienmitglieds nachweisen. Der Umbau muss aufgrund der Behinderung notwendig sein. Die Kosten für den Umbau müssen Sie belegen.
In der Praxis ist es aber nicht so einfach, die Umbaukosten von der Steuer abzusetzen. Das Finanzamt verweigert dies häufig. Deshalb sollten Sie zunächst versuchen, einen finanziellen Zuschuss von der Krankenkasse oder der Pflegekasse zu bekommen.
Viele Informationen zum barrierefreien Bauen und den Förder-Möglichkeiten finden Sie in der Rubrik "Selbstbestimmt leben". Zum Beispiel Infos über finanzielle Hilfen vom Staat oder günstige Kredite von der KfW-Bank.
Geld von der Pflegeversicherung
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie Geld von der Pflegeversicherung bekommen. Für barrierefreie Umbauarbeiten zahlt die Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen, bezahlt sie Umbauarbeiten bis zu 16.000 Euro. Das kommt zum Beispiel in einer ambulant betreuten Wohngruppe vor. Anspruch auf das Geld haben Pflegebedürftige in allen fünf Pflegegraden.
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Leistungen der Pflegeversicherung.
Zuschüsse bei Heimarbeit
Freiberufler und Selbstständige mit Schwerbehinderung, die von Zuhause aus arbeiten, können Geld für den barrierefreien Umbau bekommen. Zum Beispiel als Zuschuss oder als verbilligtes Darlehen. Das Geld zählt dann zu den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Zuständig ist das Integrationsamt.
Mehr Informationen dazu lesen Sie auf der Internetseite des Vereins Barrierefrei Leben e.V.
Weitere Informationen