Eine junge Frau im Rollstuhl arbeitet an einem Computer.

Frauen mit Behinderung und Arbeit

Frauen mit Behinderung finden schwerer einen Arbeits- und Ausbildungsplatz als Männer mit Behinderung. Sie verlassen die Schule häufiger ohne Abschluss. Und sie sind öfter arbeitslos. Obwohl Frauen mit Behinderung mehr Förderung brauchen, ist bisher nur wenig geschehen. Eltern, Lehrer*innen und Betreuer*innen sollten deswegen Mädchen und Frauen mit Behinderung besonders unterstützen. Auch die Politik, Unternehmen und Schulen sollten gezielt Frauen mit Behinderung fördern. Zum Beispiel bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildung, einem Studium und später nach einem Arbeitsplatz.

Schule und Ausbildung

Mädchen mit Behinderung sollten schon in der Schule erfahren, welche Möglichkeiten es zur Ausbildung oder zu einem Studium gibt. Sie sollten selbst entscheiden dürfen, in welchem Bereich sie arbeiten wollen. Durch eine gute Vorbereitung verbessert sich die Möglichkeit, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Ohne Ausbildung oder Studium ist es später sehr schwer, für sich selbst zu sorgen.
Auch sollten Eltern, Lehrer*innen und Betreuer*innen die Mädchen und jungen Frauen schon möglichst früh in ihrer Persönlichkeit stärken. Sie können die jungen Frauen zum Beispiel dazu ermutigen, ein Praktikum zu machen. Eine ehrenamtliche Tätigkeit oder ein Nebenjob können ebenso hilfreich sein. Junge Frauen mit Behinderung sammeln dort erste Arbeitserfahrungen und sie übernehmen Aufgaben und Verantwortung. Diese Erfahrungen können später in der Ausbildung und im Beruf nützlich sein.

Warum sind Frauen mit Behinderung doppelt benachteiligt?

Grafik "Frauen mit Behinderunga am Arbeitsmarkt" aus einer Studie der Aktion Mensch.

Frauen mit Behinderung sind auf dem Arbeitsmarkt doppelt benachteiligt: als Frau und als Mensch mit Behinderung. Diese doppelte Benachteiligung ist noch nicht allgemein anerkannt. Eine Studie der Aktion Mensch (aus dem Jahr 2021) zeigt, dass Frauen mit Behinderung:

  • weniger verdienen,
  • seltener Vollzeit arbeiten,
  • seltener in einer Führungsposition und
  • insgesamt häufiger arbeitslos sind.

Zur Studie "Frauen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt"
 
Schon beim Übergang von der Schule in den Beruf sind Frauen und Mädchen mit Behinderung benachteiligt. Sie verlassen im Vergleich zu Jungen doppelt so häufig die Schule ohne Abschluss. Mädchen mit Behinderung bekommen seltener einen Ausbildungsplatz als Jungen mit Behinderung. Auch an Förder-Maßnahmen nehmen weniger junge Frauen mit Behinderung teil. Zum Beispiel an einem berufsvorbereitenden Jahr. Dadurch starten junge Frauen mit Behinderung schon schlechter ins Berufsleben.
Hinzu kommt die Benachteiligung durch die Behinderung. Denn Menschen mit Behinderung sind häufiger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung.
Außerdem sind Frauen mit Behinderung durch Aufgaben in Haushalt und Familie oft besonders belastet.

Arbeitslosigkeit und das Risiko, arm zu sein

Der schlechte Start vieler junger Frauen ins Berufsleben hat Folgen: Viele Frauen mit Behinderung sind arm.
Etwa die Hälfte der Männer mit Behinderung hat einen Arbeitsplatz, aber nur 39 Prozent der Frauen mit Behinderung. Frauen mit Behinderung melden sich zudem seltener arbeitslos. Sie ziehen sich aus dem Arbeitsleben ganz zurück, wenn sie keinen Job zu finden. Oder, wenn sie keine Möglichkeit mehr sehen einen Job zu finden. Auch an Maßnahmen der Berufsförderung nehmen Frauen mit Behinderung seltener teil. Zum Beispiel an Umschulungen oder einem Berufs-Trainings.
Ein Grund dafür: Viele Maßnahmen der beruflichen Wieder-Eingliederung finden nicht wohnortnah statt. Die Frauen müssten deshalb entweder weit fahren oder für einige Zeit woanders wohnen. Das ist besonders schwierig für Frauen, die eine eigene Familie haben. Auch hier fehlen Angebote zur Kinderbetreuung.

Wie kann man diese Benachteiligung beenden?

Zwei junge Frauen arbeiten in einer Wäscherei

Gute Beratung und Schulung der Frauen und Mädchen mit Behinderung sind wichtig. Besonders zu den Möglichkeiten für Ausbildung und Fortbildung. Beratung und Schulung bieten zum Beispiel die Berufsbildungswerke an. In Deutschland gibt es 52 Berufsbildungswerke, die in über 250 Berufen ausbilden.
Infos dazu lesen Sie auf der Internetseite Rehadat oder auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke.
 
Infos zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) finden junge Frauen mit Behinderung auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Diese Bildungsmaßnahmen dauern bis zu zehn Monate. Wer eine Behinderung oder chronische Erkrankung hat, kann bis zu 18 Monate daran teilnehmen. Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bestehen aus mehreren Praktika in verschiedenen Betrieben plus Unterricht. Junge Menschen können dadurch:

  • verschiedene Berufe und Betriebe kennenlernen,
  • Kontakte zu möglichen Ausbildungs-Betrieben bekommen,
  • andere junge Menschen kennenlernen, die in einer ähnlichen Situation sind.

Auch die Arbeitsagenturen, Integrationsämter und EUTB-Beratungsstellen können Frauen mit Behinderung und deren Familien beraten. Und sie können bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einem Arbeitsplatz unterstützen.
 
Aber auch Unternehmer*innen brauchen Beratung, Unterstützung und Hilfe. Besonders dann, wenn sie sich vorstellen können, Frauen mit Behinderung einzustellen. Hierbei gibt es viele Unterstützungs-Möglichkeiten für die Unternehmen. Infos dazu bieten die Integrationsämter und Arbeitsagenturen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es das Kompetenz-Zentren Frauen und Beruf. Lokale Zentren bieten Schulungen und Beratung vor Ort. Zum Beispiel für kleinere und mittlere Unternehmen, die familienfreundlicher werden möchten. Auf der Internetseite finden Sie auch interessante Termine zum Thema Arbeit und Frauen mit Behinderung.

Warum sollten Unternehmen Frauen mit Behinderung einstellen?

Aktion Mensch Broschüre "10 Gründe Menschen mit Behinderung zu beschäftigen"

Frauen mit Behinderung sind wertvolle Fachkräfte. Sie sind oft besser ausgebildet als Menschen ohne Behinderung. Und sie sind sehr motiviert.
Zudem lohnt sich eine Einstellung für Arbeitgeber*innen auch finanziell. Denn: Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter*innen müssen mindestens fünf Prozent Menschen mit Schwerbehinderung einstellen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, müssen sie die Ausgleichsabgabe zahlen. Das ist eine Art Strafzahlung. Um die Marke von fünf Prozent zu erfüllen, sollten Unternehmen auch verstärkt Frauen mit Schwerbehinderung berücksichtigen. Einige Arbeitgeber*innen versuchen schon Frauen zu ermutigen, sich zu bewerben. Sie schreiben in die Ausschreibung, dass "Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind". Einige schreiben auch, dass Menschen mit Behinderung bei der Stellenvergabe bevorzugt werden. Es gibt viele gute Gründe Frauen mit Behinderung besonders anzusprechen und zu einer Bewerbung zu ermutigen.

10 Gründe Menschen mit Behinderung zu beschäftigen

Von der Aktion Mensch gibt es ein Info-Heft für Arbeitgeber*innen mit dem Titel „10 Gründe einen Menschen mit Behinderung zu beschäftigen“. Darin finden Sie viele gute Gründe, Frauen und Männer mit Behinderung einzustellen. Außerdem lesen Sie über gute Beispiele aus der Praxis und erhalten Kontakte zu Ansprechpartner*innen.
 
Info-Heft kostenlos herunterladen oder als gedrucktes Heft bestellen.

Was ist das Budget für Arbeit und Ausbildung?

Eine junge Frau und ein junger Mann arbeiten in einem inklusiven Café.

Eine interessante Möglichkeit für Frauen mit Behinderung, eine Arbeit zu finden, kann das Budget für Arbeit sein. Es soll Menschen mit Behinderung dabei helfen, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Das Budget für Arbeit können Personen bekommen:

  • die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten,
  • oder die das Recht haben, dort zu arbeiten.

Seit 2020 gibt es zudem das Budget für Ausbildung. Es soll jungen Menschen helfen, eine betriebliche Ausbildung zu machen. Auch das Budget für Ausbildung ist eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Die rechtliche Grundlage für das Budget für Arbeit und Ausbildung ist das Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 61.

Mehr Informationen dazu lesen Sie in den beiden Familienratgeber-Artikeln:

Außerdem finden Sie infos dazu auf der Internetseite talentplus.de.

Zuletzt aktualisiert am 28. November 2023

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