Budget für Arbeit
Das soll Menschen mit Behinderung dabei helfen, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Bekommen können es Personen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten oder das Recht hätten, dort zu arbeiten.
- Inklusion auf dem Arbeitsmarkt?
- Wer hat ein Recht auf das Budget für Arbeit?
- Wie funktioniert das Budget für Arbeit?
- Wie kann ich dann einen Arbeitsplatz finden?
- Voraussetzungen für das Budget für Arbeit
- Können Menschen mit Behinderung in eine Werkstatt zurück gehen?
- Wo kann ich einen Antrag für das Budget für Arbeit stellen?
- Wo gibt es Beratung und Hilfe?
Inklusion auf dem Arbeitsmarkt?
Oft wollen Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Das heißt, sie wollen zusammen mit Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten. Für Mitarbeiter*innen einer WfbM ist das aber schwierig. Für sie ist es schwer, einen Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt zu finden.
Das Budget für Arbeit soll dabei helfen, mehr Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten. Gesetzliche Grundlage ist Paragraf 61 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB 9).
Wer hat ein Recht auf das Budget für Arbeit?
Menschen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten oder das Recht haben, dort zu arbeiten.
Wie funktioniert das Budget für Arbeit?
Das Budget für Arbeit ist ein Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber*innen. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber*innen Geld von einem Träger der bekommen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz anbieten. Dieser Lohnkostenzuschuss kann bis zu 75 Prozent des Gehalts ausmachen. Einige Bundesländer zahlen sogar mehr.
Menschen mit Behinderung können das Budget für Arbeit also nur dann beanspruchen, wenn sie einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.
Wie kann ich dann einen Arbeitsplatz finden?
Oft ist ein Praktikum der Einstieg für einen Arbeitsplatz. Betrieb und Praktikant*in mit Behinderung können sich so kennenlernen. Die Praktikant*innen mit Behinderung können prüfen, ob ihnen der Arbeitsplatz gefällt. Die Arbeitgeber*innen können sehen, was die Praktikant*innen für Fähigkeiten und Wissen haben.
Passen Arbeitgeber*in und Praktikant*in zusammen, können sie einen Arbeitsvertrag schließen. Mit dem Arbeitsvertrag kann dann der Mensch mit Behinderung den Antrag für das Budget für Arbeit beim Träger der Eingliederungshilfe einreichen.
Voraussetzungen für das Budget für Arbeit
1. Nur Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder das Recht haben, dort zu arbeiten, können das Budget für Arbeit beanspruchen.
2. Der Mensch mit Behinderung bekommt einen Arbeitsvertrag wie alle anderen Mitarbeiter*innen in dem Betrieb. Das Gehalt bezahlt dann zum Beispiel zu 25 Prozent der Arbeitgeber und zu 75 Prozent der Träger der Eingliederungshilfe.
3. Der Arbeitsplatz muss sozialversicherungspflichtig sein. Das heißt, die Mitarbeiter*innen müssen mindestens 538 Euro verdienen. Minijobs werden nicht gefördert.
Können Menschen mit Behinderung in eine Werkstatt zurück gehen?
Ja. Solange Arbeitnehmer*innen Anspruch auf das Budget für Arbeit haben, können sie in eine Werkstatt für behinderte Menschen zurück gehen.
Das ändert sich nur dann, wenn Arbeitnehmer*innen wieder voll erwerbsfähig werden. Voll erwerbsfähige Menschen können nicht mehr in die Werkstatt zurück. Voraussetzung für einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt ist, dass Menschen voll sind.
Wo kann ich einen Antrag für das Budget für Arbeit stellen?
Zuständig sind fast immer die Träger der Eingliederungshilfe. Mehr Informationen zu den Trägern der Eingliederungshilfe lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Infos zum Antrag auf Eingliederungshilfe.
Manchmal sind auch andere Träger für das Budget für Arbeit zuständig, wie zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung, die oder die .
Mehr zu den einzelnen Trägern und ihren Aufgaben lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Welche Reha-Träger gibt es.
Wo gibt es Beratung und Hilfe?
Sie können sich an verschiedenen Stellen beraten lassen
- EUTB-Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
- Interessensvertretung selbstbestimmt Leben e.V. (ISL)
- Träger der Eingliederungshilfe
Auch Werkstätten können zum Budget für Arbeit beraten.
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Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
Zu diesem Thema empfiehlt unsere Redaktion diese weiterführenden Inhalte auf anderen Webseiten:
Informationen zum Budget für Arbeit auf der Internetseite der EUTB-Beratung
Aktion Mensch-Broschüre in Leichter Sprache zum Budget für Arbeit (PDF)
Infos, Links und Beispiele aus der Praxis auf der Internetseite Budget für ArbeitInfos zum Budget für Arbeit sowie Praxisbeispiele und ein Erklär-Video auf der Internetseite Rehadat
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Zuletzt aktualisiert am 30. Juli 2024