Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
Der Staat zahlt für jedes Kind Kindergeld. Verdienen Eltern gemeinsam mehr als 64.000 Euro jährlich, bekommen sie den Kinderfreibetrag. Alleinerziehende bekommen den Kinderfreibetrag ab 34.000 Euro Jahreseinkommen. Für Menschen mit Behinderung gibt es keine besonderen Regeln.
- Wie bekomme ich den Kinderfreibetrag?
- Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
- Wie lange habe ich Anspruch auf den Kinderfreibetrag?
Wie bekomme ich den Kinderfreibetrag?
- Stellen Sie einen Antrag auf Kindergeld. Denn nur wenn Sie Kindergeld bekommen, können Sie den Kinderfreibetrag nutzen.
- Nun erhalten Sie Kindergeld.
- Geben Sie im folgenden Jahr Ihre Steuererklärung ab. Das Finanzamt prüft jetzt, was für Sie besser ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Diese Prüfung nennt man Günstigerprüfung. Das Finanzamt errechnet, wie viel Kindergeld sie für ein Jahr erhalten haben. Anschließend prüft es, ob der Kinderfreibetrag für Sie mehr Geld ergibt. Ergibt der Kinderfreibetrag tatsächlich mehr Geld, verrechnet das Finanzamt diesen Geldvorteil mit ihren Steuern.
- Sie müssen durch den Kinderfreibetrag weniger Steuern zahlen.
Das bedeutet: Sie bekommen automatisch den Kinderfreibetrag, wenn es für Sie besser ist. Sie müssen sich also nicht aktiv zwischen Kinderfreibetrag oder Kindergeld entscheiden.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Im Jahr 2021 beträgt der Kinderfreibetrag für beide Eltern gemeinsam 8.388 Euro jährlich pro Kind.
Leben die Eltern getrennt, kann jedes Elternteil 4.194 Euro als Freibetrag erhalten (Stand: 2021). Der Kinderfreibetrag von einem Elternteil kann auch auf den anderen Elternteil übertragen werden. So kann ein Elternteil die vollen 8.388 Euro erhalten. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn das Kind bei der Mutter lebt und der Vater keinen Unterhalt bezahlt. Oder wenn keine Unterhaltspflicht besteht.
Wie lange habe ich Anspruch auf den Kinderfreibetrag?
Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag beginnt mit dem Geburtsmonat des Kindes. Der Anspruch bleibt bestehen:
- bis zum 18. Lebensjahr des Kindes,
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet,
- über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind eine Behinderung hat und sich nicht selbst versorgen kann. Die Voraussetzung dafür: Die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag des Kindes eingetreten.
Weitere Informationen
- Erklär-Video zum Kinderfreibetrag auf der Internetseite des Bundes-Familienministeriums.
- Der Lohnhilfe-Verein "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." erklärt den Kinderfreibetrag auf seiner Internetseite.
- Ausführliche Informationen zum Kinderfreibetrag von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.