Kinderfreibetrag statt Kindergeld
Der Staat zahlt für jedes Kind Kindergeld. Eltern, die gemeinsam mehr als 60.000 Euro jährlich verdienen, können durch den Kinderfreibetrag mehr Geld erhalten. Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab 30.000 Euro. Dazu müssen Sie ihre Steuererklärung abgeben. Für Menschen mit Behinderung gibt es keine abweichenden Regeln.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld – Wie soll ich mich entscheiden?
Das wichtigste ist in jedem Fall, einen Kindergeld-Antrag zu stellen. Denn nur wenn Sie Kindergeld-Anspruch haben, können Sie den Kinderfreibetrag nutzen.
Nun erhalten Sie zunächst einmal Kindergeld. Erst wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, prüft das Finanzamt, welche der beiden Varianten für Sie die günstigere ist. Das Finanzamt errechnet, wie viel Kindergeld sie für ein Jahr erhalten haben. Anschließend prüft das Finanzamt, ob der Kinderfreibetrag für Sie mehr Geld ergeben würde. Würden Sie durch den Kinderfreibetrag tatsächlich mehr Geld erhalten, verrechnet das Finanzamt diesen Geldvorteil mit ihren Steuern. Das bedeutet, Sie müssen weniger Steuern zahlen. Dadurch erhalten Sie automatisch die für Sie beste Variante. Sie müssen sich also nicht aktiv zwischen Kinderfreibetrag oder Kindergeld entscheiden.
Kinderfreibetrag in Zahlen
Aktuell (Stand: Januar 2018) beträgt der Kinderfreibetrag für beide Eltern gemeinsam 7.428 Euro jährlich pro Kind. Der Staat legt fest, wie viel Geld ein Kind für ein Jahr braucht. In diese Berechnung fließen die Kosten für Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Lebensunterhalt der Kinder ein.
Leben die Eltern getrennt, kann je ein Elternteil 3.714 Euro als Freibetrag erhalten. Der Kinderfreibetrag von einem Elternteil kann auch auf den anderen Elternteil übertragen werden. So kann ein Elternteil die vollen 7.428 Euro erhalten. Das ist dann sinnvoll, wenn der getrennt lebende Elternteil keinen Unterhalt bezahlt. Oder wenn keine Unterhaltspflicht besteht.
Weitere Informationen
- "Kinderfreibetrag" auf der Internetseite www.kindergeld.org.
- Der Lohnhilfe-Verein "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." erklärt den Kinderfreibetrag sehr anschaulich mit einem Video und Beispiel-Rechnungen.
- Freibeträge für Kinder - Informationen des Bundes-Familienministeriums.
- Ausführliche Informationen zum Kinderfreibetrag von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.
zuletzt aktualisiert: 06.07.2018