Elterngeld
Elterngeld bekommen alle Eltern nach der Geburt eines Kindes. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern das Kind zu Hause versorgen. Auch Teilzeit-Arbeit ist während des Elterngeldes möglich. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie das Elterngeld bekommen können. Zum Beispiel als Basis-Elterngeld oder als Elterngeld-Plus. Im Text erfahren Sie, wer Elterngeld bekommen kann, wie hoch es ist und wie Sie es beantragen.
Wer kann Elterngeld bekommen?
Elterngeld bekommen alle Eltern ausbezahlt, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben und das Baby selbst versorgen. Elterngeld bekommen zum Beispiel:
- Arbeitnehmer/innen
- Selbstständige
- Beamte/innen
- Hausfrauen und -männer
- Studierende
- Schüler/innen
- Adoptiv-Eltern
Wenn Eltern eine Behinderung haben und sich nicht um das Kind kümmern können, können auch Verwandte die Betreuung übernehmen. Diese erhalten dann auch Elterngeld. Zum Beispiel: Onkel, Tante, Schwester, Bruder, Nichte, Neffe, Groß-Eltern, Ur-Großeltern.
Ausnahme: Einkommens-Grenze
Kein Elterngeld erhalten Eltern, die gemeinsam mehr als 200.000 Euro im Jahr verdienen.
Für Geburten seit dem 1. April 2024 gibt es beim Elterngeld eine neue Einkommens-Grenze. Das bedeutet: Eltern können Elterngeld nur bekommen, wenn ihr gemeinsames Jahreseinkommen nicht höher als 200.000 Euro ist. Eltern, die zusammen mehr als 200.000 Euro verdienen, bekommen kein Elterngeld. Das gilt auch für Allein-Erziehende. Die Einkommens-Grenze bezieht sich auf das zu versteuernde gemeinsame Jahreseinkommen. Und nicht auf das Brutto-Jahreseinkommen. Was genau das zu versteuerne Jahreseinkommen ist, können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie nachlesen. Entscheidend ist hierbei das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Für Geburten ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für Paare und Allein-Erziehende noch einmal, auf 175.000 Euro.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und maximal 1.800 Euro im Monat. Wie viel Geld Sie bekommen, hängt davon ab, wie viel Sie vor der Geburt des Kindes verdient haben. Das Elterngeld beträgt dann von 65 bis zu 100 Prozent dieses monatlichen Netto-Verdienstes. Der Höchstsatz beträgt 1.800 Euro. Mehr Elterngeld können die Eltern also nicht bekommen. Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben, erhalten die Mindest-Zahlung von 300 Euro. Das Elterngeld kann sich erhöhen, wenn Eltern
- sehr wenig Geld verdienen
- mehrere Kinder haben
- Mehrlinge bekommen haben, zum Beispiel Zwillinge oder Drillinge.
Wie viel Elterngeld Sie bekommen, können Sie mit dem Elterngeldrechner des Bundes-Familien-Ministeriums berechnen.
Wo kann man Elterngeld beantragen?
Elterngeld müssen Sie schriftlich beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeld-Stelle in Ihrer Stadt. Auf den jeweiligen Internet-Seiten der Stellen können Sie ein Antrags-Formular herunterladen.
In vielen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch beantragen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Internetseite Elterngeld Digital.
Zu Elterngeld DigitalWas bedeutet Geschwisterbonus?
Sie können auch noch einen Geschwisterbonus von 10 Prozent zusätzlich zum Elterngeld erhalten. Mindestens erhalten Sie 75 Euro, höchstens 180 Euro. Die Voraussetzung für den Geschwister-Bonus ist, dass in Ihrem Haushalt
- mindestens ein Kind unter drei Jahren lebt oder
- zwei Kinder unter sechs Jahren leben oder
- ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren lebt.
Dabei muss das Kind einen von mindestens 20 haben.
Für weitere Geschwister-Kinder können Sie einen zusätzlichen Geschwisterbonus erhalten.
Wie lange kann man Elterngeld bekommen?
Ab dem Zeitpunkt der Geburt können Sie das Elterngeld bis zu 14 Monate lang erhalten. Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, können Sie nur 10 bis 12 Monate Elterngeld bekommen. Die Elternteile können sich die Elterngeld-Zeit auch aufteilen. Die Mutter kann zum Beispiel 4 Monate nehmen und der Vater die restlichen 10 Monate. Damit beide Elternteile Elterngeld erhalten können, müssen beide mindestens 2 Monate in Anspruch nehmen. Wenn nur ein Elternteil zu Hause bleibt und das Kind versorgt, gibt es höchstens 12 Monate Elterngeld. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben, können 12 Monate Elterngeld erhalten.
Die vollen 14 Monate Elterngeld kann es auch geben, wenn einer der beiden Eltern eine Behinderung hat. Voraussetzung:
- Ein Elternteil hat eine Behinderung oder schwere Erkrankung und
- kann das Kind nicht versorgen und
- bekommt nur ein vermindertes Einkommen.
Teilzeit-Arbeit und Elterngeld
Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie in Teilzeit arbeiten. Allerdings dürfen Sie nicht mehr als 32 Stunden im Durchschnitt pro Woche arbeiten.
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten erhalten Sie aber weniger Elterngeld.
Was ist das Elterngeld-Plus?
Alle Eltern, die Kinder nach dem 1. Juli 2015 bekommen haben, können zwischen dem normalen Elterngeld (Basis-Elterngeld) und Elterngeld-Plus wählen. Das Elterngeld-Plus erleichtert es Eltern, nach der Geburt ihres Kindes wieder in Teilzeit zu arbeiten. Die Höhe beträgt maximal die Hälfte des normalen Elterngeldes. Dafür können die Eltern aber doppelt so lange Elterngeld-Plus bekommen. Es wird bis zu 28 Monate bezahlt.
Eltern können das Elterngeld-Plus auch bekommen, ohne in Teilzeit zu arbeiten. Sie erhalten dann die Hälfte des Elterngeldes für den doppelten Zeitraum.
Je nach Einkommen bekommen Eltern mehr oder weniger Elterngeld-Plus: Mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich.
Sie können auch Elterngeld-Plus und das normale Elterngeld kombinieren. Zum Beispiel: Sie bleiben die ersten drei Monate nach der Geburt zu Hause bei ihrem Baby. In dieser Zeit bekommen Sie das Basis-Elterngeld. Anschließend gehen Sie wieder in Teilzeit arbeiten und bekommen nun Elterngeld-Plus.
Auch Allein-Erziehende können Elterngeld-Plus in gleicher Weise bekommen.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Durch den Partnerschaftsbonus können beide Eltern 2, 3 oder 4 zusätzliche Elterngeld-Plus Monate bekommen. Die Voraussetzungen dafür müssen genau eingehalten werden:
- Beide Elternteile müssen zu Hause das Baby versorgen und
- dürfen genau zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten.
Sie müssen dabei aber nicht in jeder Woche genau zwischen 24 und 32 Stunden arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Stunden Sie im Durchschnitt pro Monat arbeiten.
Den Partnerschaftsbonus können Sie vor, nach oder zwischen den übrigen Elternzeit-Monaten nutzen. Sie können ihn auch dann bekommen, wenn Sie ansonsten nur das Basis-Elterngeld erhalten.
Den Partnerschaftsbonus können Sie auch bekommen, wenn Sie getrennt von dem anderen Elternteil leben. Oder wenn Sie allein-erziehend sind.
Mehr Informationen zum Partnerschaftsbonus lesen Sie auf der Internetseite Familienportal.
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Das Bundesministerium für Familie hat auch eine Liste mit Fragen und Antworten zum Elterngeld veröffentlicht.
Broschüre zum Thema „Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit“ in Leichter Sprache, vom Bundesministerium für Familie.
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Zuletzt aktualisiert am 25. September 2024