Eine Mutter kümmert sich um kranke Tochter mit Sauerstoffmaske und Teddybär.

Kinderkrankengeld

Sie kümmern sich zu Hause um Ihr krankes Kind. Aber eigentlich müssen Sie zur Arbeit. Was jetzt? In diesem Fall muss Ihnen Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin frei geben. Sie brauchen keinen Urlaubstag zu opfern. Aber Sie bekommen auch kein Gehalt. Als Entschädigung gibt es das Kinderkrankengeld. Für die Jahre 2024 und 2025 gilt der Anspruch auf Kinderkrankengeld länger als normal. Was genau ist das Kinderkrankengeld? Wie viel Geld bekommen Sie? Und was müssen Sie dafür tun? Antworten auf diese und weitere Fragen lesen Sie im Text. 

Was ist das Kinderkrankengeld?

Eine Mutter gibt ihrer Tochter einen Kuss auf den Kopf.

Wenn die Eltern das kranke Kind pflegen, können sie nicht zur Arbeit gehen. In dieser Zeit bekommen die Eltern vom Arbeitgeber frei. Aber sie bekommen kein Gehalt. Deshalb gibt es das Kinderkrankengeld. Dieses Geld zahlt die Krankenkasse, bei der die Eltern versichert sind. Das gilt aber nur, wenn Eltern und Kind in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer privat versichert ist, bekommt kein Geld.
Manche Krankenkassen nennen das Kinderkrankengeld auch "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes", "Kinderpflege-Krankengeld" oder "Kinderpflege-Krankentagegeld".
Die gesetzliche Grundlage für das Kinderkrankengeld ist das 5. , Paragraf 45.

Wer kann Kinderkrankengeld bekommen?

Kinderkrankengeld können berufstätige Eltern erhalten, die sich um ihr krankes Kind kümmern. Für Kinder über 12 Jahre bekommen die Eltern kein Kinderkrankengeld. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze, wenn diese Betreuung brauchen.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Wie viel Kinderkrankengeld Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen ab. Normalerweise sind es 90 Prozent von Ihrem Netto-Einkommen. Wenn Sie in den letzten 12 Monaten Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen haben, können es auch 100 Prozent vom Netto-Einkommen sein. Die Krankenkassen haben hierzu unterschiedliche Regelungen.
Es gibt aber per Gesetz eine Höchst-Grenze für das Kinderkrankengeld. Sie können maximal 120,75 Euro pro Tag bekommen (Stand: 2024).
Die Krankenkasse berechnet, wie viel Krankengeld Sie bekommen. Anschließend überweist sie das Geld auf Ihr Konto.
 
Wie Sie das Kinderkrankengeld beantragen, lesen Sie weiter unten im Text.

Wie lange bekomme ich das Kinderkrankengeld?

Für wie viele Tage Sie frei bekommen und Kinderkrankengeld erhalten, hängt davon ab:

  • wie viele Kinder Sie haben
  • ob Sie alleinerziehend sind oder nicht.

Mutter und Vater bekommen für die Pflege pro Kind normalerweise je 10 Arbeitstage frei. Alleinerziehende erhalten 20 Arbeitstage. Insgesamt bekommen Eltern aber höchstens 25 Arbeitstage frei. Das gilt auch, wenn Sie drei und mehr Kinder haben. Bei Alleinerziehenden sind es maximal 50 Tage.

! Für 2024 und 2025 gilt eine längere Anspruchsdauer auf Kinderkrankengeld pro Jahr!

Wenn ein Kind wahrscheinlich nur noch wenige Monate lebt, gibt es das Kinderkrankengeld zeitlich unbegrenzt.

Tabelle Anspruch Kinderkrankengeld:
 

je ElternteilNormaler AnspruchAnspruch 2024 und 2025
Anspruch pro Kind10 Arbeitstage15 Arbeitstage
maximaler Anspruch (mehrere Kinder)25 Arbeitstage35 Arbeitstage

 

AlleinerziehendeNormaler AnspruchAnspruch 2024 und 2025
Anspruch pro Kind20 Arbeitstage30 Arbeitstage
maximaler Anspruch (mehrere Kinder)50 Arbeitstage70 Arbeitstage

Was genau heißt alleinerziehend?

Sie sind alleinerziehend, wenn ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren bei Ihnen wohnen. Und wenn Sie allein für die Erziehung und Pflege des Kindes oder der Kinder sorgen. Der Fachbegriff dafür ist Ein-Eltern-Familie. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie:

  • ledig sind,
  • geschieden sind,
  • dauernd getrennt leben,
  • verwitwet sind.

Nicht alleinerziehend sind Sie, wenn das Kind oder die Kinder auch bei dem anderen Elternteil leben. Das ist zum Beispiel beim Wechselmodell der Fall. Dann lebt das Kind zum Beispiel die Hälfte der Zeit bei der Mutter und die andere Hälfte beim Vater.
 
Die Regelung für den Begriff „alleinerziehend“ steht im 2. Sozialgesetzbuch, Paragraf 21.

Wie beantrage ich das Kinderkrankengeld?

Ein Formular-Muster für die Kinderkrankmeldung.

Das Kinderkrankengeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dort bekommen Sie auch ein Antrags-Formular. Oft können Sie das Formular auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse herunterladen.
Bei vielen Krankenkassen können Sie das Kinderkrankengeld auch beantragen.
Am besten fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Oder Sie informieren sich auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse.

Ärztliche Bescheinigung als Antrag auf Kinderkrankengeld

In den meisten Fällen reicht der Krankenkasse als Antrag die Bescheinigung der Kinderärztin oder des Kinderarztes. Diese Bescheinigung heißt: „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“. Die ärztliche Bescheinigung füllen Sie mit Ihren persönlichen Daten aus. Dann schicken Sie diese an Ihre Krankenkasse.

Außerdem müssen Sie der Krankenkasse eine Einkommens-Bescheinigung zuschicken. Diese bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.
Tipp: Wenn Sie im vergangenen Jahr Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen haben, dann informieren Sie Ihre Krankenkasse darüber. Geben Sie diese Info zusammen mit der Einkommens-Bescheinigung ab.

Die Bescheinigungen müssen Sie zusammen mit dem Antrag an die Krankenkasse schicken. Oder Sie geben Sie dort ab.

Ärztliche Bescheinigung per Telefon

Wenn Ihr Kind krank ist und Sie es zu Hause betreuen, brauchen Sie dafür eine ärztliche Bescheinigung. Seit 2024 können Sie die Bescheinigung von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt auch per Telefon bekommen. Das bedeutet: Sie müssen nicht mehr mit Ihrem kranken Kind in die Kinderarzt-Praxis. Die telefonische Kind-Krankmeldung ist möglich, wenn:

  • das Kind in der Arztpraxis persönlich bekannt ist.
  • das Kind jünger als 12 Jahre ist. Ausnahme: Das Kind hat eine Behinderung.
  • der Arzt oder die Ärztin die Krankschreibung per Telefon unterstützt.
  • Das Kind nicht länger als fünf Kalendertage krankgeschrieben wird.

Die Arztpraxis schickt Ihnen die Bescheinigung nach dem Telefonat per Post zu. Sie müssen diese dann mit Ihren Daten ausfüllen und an die Krankenkasse schicken. Die Bescheinigung ist dann gleichzeitig Ihr Antrag auf Kinderkrankengeld.

Wichtig: Auf die Bescheinigung per Telefon haben Sie keinen rechtlichen Anspruch.

Können Eltern Kinderkrankengeld bekommen, wenn sie im Home-Office arbeiten?

Ja. Kinderkrankengeld können auch Eltern beantragen, die von zu Hause arbeiten.

Zuletzt aktualisiert am 09. Juli 2024

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