
Behindertenpauschbetrag
Infos zu Voraussetzungen, Höhe und Antrag
Der wichtigste Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung ist der . Wenn Sie diesen Pauschalbetrag bei der Einkommen-Steuer-Erklärung einsetzen, müssen Sie weniger Steuern bezahlen. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung können den Behindertenpauschbetrag für sich nutzen.
Wer genau kann den Behindertenpauschbetrag bekommen? Was muss man dafür tun? Und wie hoch ist der ? Antworten auf diese und weitere Fragen lesen Sie hier im Text.
Wer kann den Behindertenpauschbetrag bekommen?
Den Behindertenpauschbetrag können Sie bekommen, wenn Sie:
- einen () von 20 und höher haben, oder
- das H („hilflos“) oder Bl (blind) oder TBl (taubblind) im haben, oder
- sind und den 4 oder 5 haben.
Wo steht es im Gesetz?
Die gesetzliche Grundlage für den Behindertenpauschbetrag ist das Einkommen-Steuer-Gesetz (EstG), Paragraf 33b. Dort steht:
„Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, (…) können Menschen mit Behinderungen (…) einen Pauschbetrag (…) geltend machen (Behinderten-Pauschbetrag).“
Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag?
Wie hoch der Behindertenpauschbetrag ist, hängt ab vom Grad der Behinderung, dem Pflegegrad oder den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Für die Jahre 2024 und 2025 gelten diese Pauschalbeträge:
Tabelle Behindertenpauschbetrag
Grad der Behinderung | Pauschbetrag in Euro |
---|---|
20 | 384 |
30 | 620 |
40 | 860 |
50 | 1.140 |
60 | 1.440 |
70 | 1.780 |
80 | 2.120 |
90 | 2.460 |
100 | 2.840 |
Merkzeichen H, Bl, TBl im Schwerbehindertenausweis | 7.400 |
Menschen mit dem Pflegegrad 4 oder 5 | 7.400 |
Achtung! Den erhöhten Behindertenpauschbetrag von 7.400 Euro gibt es unabhängig vom Grad der Behinderung. Ihn bekommen pflegebedürftige Menschen mit dem Pflegegrad 4 oder 5 sowie Menschen mit den Merkzeichen H, Bl, TBl im Schwerbehindertenausweis. Sie bekommen dann aber keinen zusätzlichen Pauschbetrag aufgrund ihres GdB.
Mehr Informationen zum Grad der Behinderung lesen Sie im Familienratgeber-Text Grad der Behinderung (GdB).
Mehr Infos zu den Merkzeichen und zu den Pflegegraden lesen Sie in den Familienratgeber-Texten Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad beantragen.
Wie bekomme ich den Behindertenpauschbetrag?

Sie füllen bei der Steuererklärung die "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" aus.
Um den Pauschbetrag zu erhalten, müssen Sie Ihre Behinderung nachweisen. Fügen Sie dazu der Steuererklärung die Kopie einer der folgenden Unterlagen bei:
- Schwerbehindertenausweis, oder
- Bescheinigung des Versorgungsamtes, oder
- Bescheinigung von der , oder
- Rentenbescheid.
Wenn Sie einen Grad der Behinderung unter 50 haben, bekommen Sie keinen Schwerbehindertenausweis. Schicken Sie in diesem Fall die Bescheinigung des Versorgungsamtes oder der Pflegekasse über Ihre Behinderung an das Finanzamt.
Das Finanzamt speichert diese Information. Sie können den Pauschbetrag dann einfach in der nächsten Steuererklärung nutzen. Das heißt, Sie müssen Ihre Behinderung dann nicht erneut nachweisen.
Wie lasse ich eine Behinderung feststellen?
Das bescheinigt Ihnen, wann die Behinderung eingetreten ist. Dafür stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Feststellung einer Behinderung. Wie das geht, lesen Sie im Familienratgeber-Text Grad der Behinderung. Beim Versorgungsamt können Sie auch einen Schwerbehindertenausweis und die Merkzeichen beantragen. An manchen Orten heißt das Versorgungsamt anders, zum Beispiel "Amt für soziale Angelegenheiten" oder "Landesamt für Soziales".
Mehr Infos dazu lesen Sie im Familienratgeber-Text Versorgungsamt.
Steuerfreibetrag für Ihr Kind mit Behinderung
Eltern können den Freibetrag für ihr Kind mit Behinderung auf sich übertragen lassen. Die Voraussetzung hierfür ist:
- Sie erhalten für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag.
- Das Kind arbeitet selbst nicht und nimmt den Freibetrag nicht selbst in Anspruch.
Den Freibetrag tragen Sie in Ihrer Steuererklärung in der „Anlage Kind“ ein, ab Zeile 58. Die Übertragung gilt nur für ein Jahr. Deshalb müssen Sie diese Angaben jedes Jahr neu in Ihrer Steuererklärung machen.
Vom Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. (bvkm) gibt es ein Steuermerkblatt für Eltern von Kindern mit Behinderung. Darin finden Sie die Steuervorteile für Eltern von Kindern mit Behinderung bei der Einkommen-Steuer-Erklärung. Das Steuermerkblatt erscheint jedes Jahr neu in aktueller Ausgabe.
Tipp: Behinderten-Pauschbetrag rückwirkend beantragen
Wird eine Behinderung rückwirkend festgestellt, dann können Sie den Pauschbetrag auch rückwirkend bekommen. Zum Beispiel: Im Herbst 2024 hatten Sie einen Arbeitsunfall, der zu einer Behinderung geführt hat. Im Sommer 2025 lassen Sie Ihre Behinderung feststellen. Die Behinderung besteht aber bereits seit dem Unfall. Dann können Sie den Steuerfreibetrag auch schon für das Jahr 2024 bekommen. Das Finanzamt muss dann zu viel gezahlte Steuern zurückbezahlen.
Behindertenpauschbetrag oder tatsächliche Kosten - was ist besser?

Es gibt zwei Möglichkeiten, um Steuern zu sparen:
- Sie tragen den Behindertenpauschbetrag in Ihrer Steuererklärung ein.
oder - Sie geben die tatsächlich entstandenen Kosten beim Finanzamt an.
Die tatsächlichen Kosten anzugeben ist aufwendiger. Sie müssen dafür Rechnungen oder Belege sammeln und aufbewahren. Es kann sein, dass das Finanzamt diese prüfen möchte.
Von den gesamten Kosten zieht das Finanzamt die „zumutbare Belastung“ ab. Die Höhe der „zumutbaren Belastung“ hängt davon ab:
- wie viel sie verdienen,
- ob sie ledig oder verheiratet sind und
- wie viele Kinder Sie haben.
Die zumutbare Belastung liegt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Eine Tabelle zur Höhe der zumutbaren Belastung steht im Einkommen-Steuer-Gesetz, Paragraf 33, Absatz 3.
Deswegen sollten Sie die tatsächlichen Kosten nur dann angeben, wenn sie höher sind als der Pauschbetrag.
Denn den Pauschbetrag bekommen Sie in voller Höhe. Auch dann, wenn Ihre tatsächlichen Kosten niedriger waren. Wenn Sie den Behindertenpauschbetrag nutzen, brauchen Sie keine Rechnungen oder Belege nachweisen.
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Zuletzt aktualisiert am 23. Juli 2025