Die Sozialhilfe hilft Menschen, die sehr wenig Geld und Vermögen haben. Sie bekommen Geld vom Staat, damit sie die wichtigsten Dinge im Leben bezahlen können. Zum Beispiel Essen, Trinken, Wohnung, Kleidung, Heizung und ähnliches. Im 12. Sozialgesetzbuch stehen alle Regeln, wer welche Leistungen der Sozialhilfe bekommen kann. In diesem Text finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, Leistungen und Formen der Sozialhilfe.
Voraussetzung für Sozialhilfe
Sozialhilfe bekommen Menschen, die sehr wenig Geld und Vermögen haben. In Deutschland legt die Regierung einen Geldbetrag fest, den ein Mensch mindestens zum Leben braucht. Man nennt diesen Geldbetrag Existenzminimum. Sozialhilfe bekommt jeder, der wenig Vermögen hat und
- weniger Geld verdient, als das Existenzminimum.
- kein Geld verdient.
- nicht schon andere Sozialleistungen bekommt, die das Existenzminimum erreichen. Sozialleistungen sind zum Beispiel Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV).
- so wenig Unterhalt bekommt, dass er das Existenzminimum nicht erreicht.
Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch
Die Leistungen der Sozialhilfe sind in sieben Bereiche eingeteilt:
Leistungen der Sozialhilfe | Stelle im SGB 12 | Erklärung |
---|---|---|
Hilfe zum Lebensunterhalt | 3. Kapitel, Paragrafen 27-40 | Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst den Bedarf eines Menschen zum täglichen Leben. Das heißt, man bekommt Geld, um Essen, Kleidung, Hausrat, Strom, Körperpflege, Wohnung, Heizung und ähnliches zu bezahlen. |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 4. Kapitel, Paragrafen 41-46b | Man bekommt die gleichen Leistungen wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. Der einzige Unterschied ist, dass es keinen Unterhaltsrückgriff und keine Haftung von Erben gibt. Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". |
Hilfen zur Gesundheit | 5. Kapitel, Paragrafen 47-52 | Die Sozialhilfe übernimmt die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung. Das bedeutet, wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, ist automatisch auch gesetzlich kranhenversichert. |
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen | 6. Kapitel, Paragrafen 53-60 | Das Ziel der Eingliederungshilfe ist erstens, eine drohende Behinderung zu vermeiden. Zweitens soll sie die Folgen einer Behinderung mildern oder beseitigen. Drittens soll sie Menschen mit Behinderung ein selbständiges Leben ermöglichen. Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe im Familienratgeber-Artikel "Eingliederungshilfe". |
Hilfe zur Pflege | 7. Kapitel, Paragrafen 61-66 | Die Sozialhilfe bezahlt pflegebedürftigen Menschen die Kosten für die Pflege ganz oder teilweise. Zum Beispiel für die häusliche Pflege, Pflege-Hilfsmittel, Kurzzeit-Pflege, teilstationäre und stationäre Pflege. Weitere Informationen zur Pflege lesen Sie im Familienratgeber-Artikel "Sozialhilfe und Pflege". |
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten | 8. Kapitel, Paragrafen 67-69 | Diese Hilfe soll Menschen in besonders schwierigen Verhältnissen helfen. Dies sind zum Beispiel Menschen, die keine Wohnung haben und auf der Straße leben (Obdachlose). Hilfe bietet die Sozialhilfe in Form von Beratung, Vermittlung von einer Wohnung, betreutem Wohnen, teilstationärer oder stationärer Heimunterbringung. |
Hilfe in anderen Lebenslagen | 9. Kapitel, Paragrafen 70-74 | Die Hilfe in anderen Lebenslagen bietet Unterstützung in schwierigen Situationen. Leistungen in diesem Bereich sind zum Beispiel: Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Blindenhilfe, Übernahme von Bestattungskosten. |
Formen der Sozialhilfe
Man kann Sozialhilfe als Gutschein, Direktzahlung, Geld-, Sach- oder Dienstleistung erhalten:
Leistungsform | Erklärung |
---|---|
Geldleistung | Sozialhilfe-Empfänger erhalten eine Zahlung auf ihr Konto überwiesen. Normalerweise kommt diese Zahlung monatlich. |
Gutscheine oder Direktzahlungen | Diese Formen der Kosten-Übernahme treten meist bei Leistungen der Bildung- und Teilhabe für Kinder und Jugendliche auf. Zum Beispiel bekommen Kinder und Jugendliche einen Gutschein für Nachhilfe oder das Essen in Ganztagsschulen. Direktzahlung bedeutet, dass die Sozialhilfe Kosten direkt an die Schule bezahlt. Zum Beispiel für einen Schulausflug. |
Sachleistungen | Dies bedeutet, dass der Sozialhilfe-Empfänger zum Beispiel eine kostenlose Beratung bekommt. Man bekommt also ein Hilfsangebot, dass man nicht bezahlen muss. |
Dienstleistungen | Auch die Dienstleistungen bekommen Sozialhilfe-Empfänger oft in Form von Beratung und Unterstützung. Zum Beispiel kann das Sozialamt dabei helfen, einen Platz im Pflegeheim zu finden. |
Blindenhilfe als Teil der Hilfe zur Pflege
Blinde Menschen bekommen vom Sozialamt Blindengeld. Wie viel das ist, hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Das Blindengeld kann man nicht doppelt bekommen. Wenn zum Beispiel das Land Bayern ein Blindengeld bezahlt, bezahlt das Sozialamt keine Blindenhilfe. Bekommt ein blinder Mensch Leistungen bei häuslicher Pflege, werden diese Leistungen auf die Blindenhilfe angerechnet. Mehr Informationen zum Blindengeld finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. (DBSV).
Medizinische Reha und Teilhabe am Arbeitsleben
Die Sozialhilfe muss manchmal Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben übernehmen. Voraussetzung ist: 1. Der Mensch mit Behinderung braucht diese Leistung. 2. Es gibt sonst keine Stelle, die die Kosten übernimmt. Auskunft kann Ihnen das Sozialamt selbst geben oder Sozialberatungsstellen.
Weitere Informationen
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet einen Text mit weiteren Informationen zur Sozialhilfe.
- Außerdem können Sie dort auch Beispiel-Rechnungen und nähere Informationen zum Existenzminimum finden.
zuletzt aktualisiert: 23.04.2018