Sozialhilfe – 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Die Sozialhilfe hilft Menschen, die sehr wenig Geld und Vermögen haben. Sie bekommen Geld vom Staat, damit sie wichtige Dinge im Leben bezahlen können. Zum Beispiel Essen, Trinken, Wohnung, Kleidung und Heizung. Im 12. Sozialgesetzbuch steht, wer welche Leistungen der Sozialhilfe bekommt. In diesem Text lesen Sie Informationen zu den Leistungen und Voraussetzungen der Sozialhilfe.
- Wer bekommt Sozialhilfe?
- Was leistet die Sozialhilfe?
- Wichtig! Eingliederungshilfe gehört nicht mehr zur Sozialhilfe
- Wie bekomme ich Sozialhilfe?
- Welche Formen der Sozialhilfe gibt es?
- Blindenhilfe als Teil der Hilfe zur Pflege
- Medizinische Reha und Teilhabe am Arbeitsleben
Wer bekommt Sozialhilfe?
Sozialhilfe bekommen Menschen, die sehr wenig Geld und Vermögen haben. In Deutschland legt die Regierung einen Geldbetrag fest, den ein Mensch mindestens zum Leben braucht. Man nennt diesen Geldbetrag Existenzminimum oder auch Regelbedarf.
Für eine volljährige Person, die allein lebt, sind das 502 Euro im Monat (Stand: 2023).
Sozialhilfe bekommt jede Person, die wenig Vermögen hat und
- weniger Geld verdient als das Existenzminimum.
- kein Geld verdient.
- nicht schon andere Sozialleistungen bekommt, die das Existenzminimum erreichen.
- so wenig Unterhalt bekommt, dass sie das Existenzminimum nicht erreicht.
Volljährige Partner*innen, die mit in der Wohnung leben, erhalten 451 Euro im Monat (Stand: 2023).
Volljährige, die mit in der Wohnung leben bekommen 402 Euro, wenn sie:
- nicht Partner sind und
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (18 bis 24 Jahre).
Für Kinder, die mit im Haushalt leben, gibt es pro Monat (Stand: 2023):
0 - 5 Jahre | 6 -14 Jahre | 15-18 Jahre |
---|---|---|
318 Euro | 348 Euro | 420 Euro |
Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnform leben, erhalten 451 Euro im Monat (Stand: 2023).
Was leistet die Sozialhilfe?
Die Leistungen der Sozialhilfe sind in sechs Bereiche eingeteilt:
Leistungen der Sozialhilfe | Stelle im SGB 12 | Erklärung |
---|---|---|
Hilfe zum Lebensunterhalt | 3. Kapitel, Paragrafen 27-40 | Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist das Geld, dass ein Mensch zum täglichen Leben braucht. Das heißt, man bekommt Geld, um Essen, Kleidung, Hausrat, Strom, Körperpflege, Wohnung, Heizung und ähnliches zu bezahlen. |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 4. Kapitel, Paragrafen 41-46b | Grundsicherung bekommen Menschen im Rentenalter. Oder Menschen, die nicht oder nur sehr wenig arbeiten können. Sie bekommen die gleichen Leistungen wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Unterschied: Es gibt keinen Unterhaltsrückgriff (bis 100.000 Euro Jahreseinkommen) und keine Haftung von Erben. Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". |
Hilfen zur Gesundheit | 5. Kapitel, Paragrafen 47-52 | Die Sozialhilfe übernimmt die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung. |
Das 6. Kapitel (Eingliederungshilfe) gibt seit dem Jahr 2020 nicht mehr. | Die Regeln für die Eingliederungshilfe stehen jetzt im 9. Sozialgesetzbuch, Teil 2. | |
Hilfe zur Pflege | 7. Kapitel, Paragrafen 61-66 | Die Sozialhilfe bezahlt pflegebedürftigen Menschen die Kosten für die Pflege ganz oder teilweise. Zum Beispiel für die häusliche Pflege, Pflege-Hilfsmittel oder Kurzzeit-Pflege. Weitere Informationen zur Pflege lesen Sie im Familienratgeber-Artikel "Sozialhilfe und Pflege". |
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten | 8. Kapitel, Paragrafen 67-69 | Diese Hilfe soll Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen helfen. Dies sind zum Beispiel Menschen, die keine Wohnung haben und auf der Straße leben (Obdachlose). Hilfe bietet die Sozialhilfe in Form von Beratung, Vermittlung von einer Wohnung, betreutem Wohnen oder der Unterbringung in einem Heim. |
Hilfe in anderen Lebenslagen | 9. Kapitel, Paragrafen 70-74 | Die Hilfe in anderen Lebenslagen bietet Unterstützung in schwierigen Situationen. Zum Beispiel: Hilfen im Haushalt, Altenhilfe, Blindenhilfe. Und auch die Übernahme von Kosten für die Bestattung, wenn man sie nicht selbst bezahlen kann. |
Wichtig! Eingliederungshilfe gehört nicht mehr zur Sozialhilfe
Seit dem Jahr 2020 gehört die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nicht mehr zur Sozialhilfe. Die Regeln für die Eingliederungshilfe stehen jetzt im 9. Sozialgesetzbuch, Teil 2.
Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe lesen Sie im
Familienratgeber-Artikel Eingliederungshilfe.
Wie bekomme ich Sozialhilfe?
Sozialhilfe bekommt ein Mensch in Notlage, sobald das Sozialamt davon erfährt. Sie müssen dafür nicht unbedingt einen Antrag stellen. Ausnahme ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Trotzdem ist es sehr sinnvoll, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Am besten schriftlich. Wie Sie einen Antrag auf Sozialhilfe richtig stellen, erfahren Sie im Familienratgeber-Artikel: Fragen zum Sozialhilfe-Antrag
Welche Formen der Sozialhilfe gibt es?
Sie können Sozialhilfe als Geld-, Sach- oder Dienstleistung erhalten:
Leistungsform | Erklärung |
---|---|
Geldleistung | Sozialhilfe-Empfänger*innen erhalten eine Zahlung auf ihr Konto überwiesen. Normalerweise kommt diese Zahlung monatlich. |
Sachleistung | Dies bedeutet, dass Sozialhilfe-Empfänger*innen zum Beispiel eine kostenlose Beratung bekommen. Sie bekommen also ein Hilfsangebot, dass Sie nicht bezahlen müssen. |
Dienstleistung | Auch die Dienstleistungen bekommen Sozialhilfe-Empfänger*innen oft in Form von Beratung und Unterstützung. Zum Beispiel kann das Sozialamt dabei helfen, einen Platz in einem Pflegeheim oder Wohnheim zu finden. |
Blindenhilfe als Teil der Hilfe zur Pflege
Blinde Menschen bekommen vom Sozialamt Blindengeld. Wie viel das ist, hängt von ihrem Einkommen und Vermögen ab. Das Blindengeld können Sie aber nur bekommen, wenn Sie kein Blindengeld vom Bundesland bekommen. Wenn Sie zum Beispiel Blindengeld vom Land Bayern bekommen, bezahlt Ihnen das Sozialamt keine Blindenhilfe.
Bekommt ein blinder Mensch Leistungen bei häuslicher Pflege, dann erhält er weniger Blindenhilfe. Die Leistungen für die Hilfe im Haushalt werden zur Hälfte angerechnet. Mehr Informationen zum Blindengeld finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. (DBSV).
Medizinische Reha und Teilhabe am Arbeitsleben
Die Sozialhilfe muss manchmal Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben übernehmen. Voraussetzung ist:
- Sie haben eine Behinderung und brauchen diese Leistungen.
- Es gibt sonst keine Stelle, die die Kosten übernimmt.
Auskunft kann Ihnen das Sozialamt geben oder die EUTB-Beratungsstellen.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zur Sozialhilfe lesen Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
- Das Ministerium bietet auch einen Text zum Thema Sozialhilfe und Grundsicherung. Sie können den Text kostenlos herunterladen oder im Internet ansehen.
- Sozialplattform - ist ein Internet-Angebot der Sozialbehörden in Nordrhein-Westfalen. Hier bekommen Sie Informationen und Erklärungen zu verschiedenen Sozialleistungen. Und Sie erfahren, ob Sie die Leistungen direkt online beantragen können.
Die Internetseite Sozialplattform ist im Aufbau. Es fehlen noch viele Informationen.
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