Gesetze für Inklusion, Barrierefreiheit und Teilhabe
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf und faire Behandlung. In unterschiedlichen Gesetzen ist dieses Recht festgeschrieben: zum Beispiel im , dem Behinderten--Gesetz oder dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz. Die ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er überträgt die allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung.
Viele Fortschritte zur Teilhabe
Menschen mit Behinderung haben sich seit den 1960er Jahren für mehr Teilhabe und gerechte Behandlung eingesetzt. Dabei haben sie viel erreicht. In Deutschland dürfen Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden als Menschen ohne Behinderung. Das war früher anders.
Einer der wichtigsten Fortschritte dabei war die UN-Behindertenrechts-Konvention (). Mit der UN-BRK hat sich die Sichtweise auf Menschen mit Behinderung geändert: Nicht ein einzelner Mensch hat eine Behinderung. Sondern unterschiedliche Menschen stoßen auf . Zum Beispiel Menschen, die nicht gut gehen können, auf Treppen. Oder Menschen, die nicht gut sehen können, auf zu klein gedruckte Texte.
Fallen Barrieren weg, dann verbessert sich die Lebens-Situation von Menschen mit Behinderung. Weniger Barrieren bedeuten weniger Behinderung. Das ermöglicht mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens.
Die Aufgabe von Politik und Gesellschaft ist es, Barrieren zu beseitigen.
Die wichtigsten Gesetze zu Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit
In den folgenden Gesetzen und Konventionen sind die wichtigsten Rechte von Menschen mit Behinderung festgeschrieben:
- UN-Behinderten¬rechts-Konvention
- Grundgesetz Artikel 3
- Barriere¬freiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG)
- Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Bundes¬-Teilhabe¬-Gesetz ()
- Sozial-Gesetzbuch (SGB)
Mehr Infos zu Gesetzen und Normen findest du auf .de.
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Zuletzt aktualisiert am 19. Oktober 2026