Leistungen der Pflegeversicherung (Stand 2020)
Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie Leistungen von der Pflegeversicherung bekommen. Die Versicherung bezahlt zum Beispiel Geld für die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim. Welche Leistungen und wie viel Geld Sie bekommen, erfahren Sie hier.
- Pflege zu Hause
- Pflegevertretung und Kurzzeitpflege
- Teilstationäre Pflege
- Vollstationäre Pflege
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel
- Geld für barrierefreien Umbau
- Betreute Wohngruppen
Pflege zu Hause
Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat, bekommt Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Pflegegeld gibt es für die Betreuung und Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde zu Hause. Pflegegeld pro Monat:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
- | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Pflegesachleistungen nennt man die Hilfe von professionellen Pflegediensten. Für die Pflegesachleistung gibt es pro Monat höchstens folgende Beträge:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
- | 689 Euro | 1.298 Euro | 1.612 Euro | 1.995 Euro |
Wichtig: Wenn die Pflege alleine Angehörige, Nachbarn oder Freunde leisten, ist eine Pflegeberatung Pflicht. Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen, wenn die Pflegepersonen die Beratung nicht in Anspruch nehmen. Das gilt ab dem Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 und bei Bezug von Pflegesachleistungen können Sie auf Wunsch eine Beratung bekommen. Die Pflegeberatung ist kostenlos. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach.
Pflegevertretung und Kurzzeitpflege
Es kommt vor, dass eine private Pflegeperson ausfällt. Zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Verhinderungspflege
Eine andere Person oder ein ambulanter Pflegedienst übernimmt für einige Zeit die Pflege zu Hause. Dann zahlt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu sechs Wochen. Pro Jahr sind das maximal 1.612 Euro für Versicherte mit den Pflegegraden 2 bis 5.
2. Die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim
Die Versicherung übernimmt die Kosten bis zu acht Wochen. Aber auch hier maximal 1.612 Euro pro Jahr für Versicherte mit den Pflegegraden 2 bis 5. Mit dem Pflegegrad 1 kann man bis zu 125 Euro Zuschuss für die Kurzzeitpflege erhalten. Das ist über den Entlastungsbetrag möglich.
Teilstationäre Pflege
Die teilstationäre Pflege nennt man auch Tages- und Nachtpflege. Zur Tages- oder Nachtpflege ist der Pflegebedürftige einmal oder mehrmals pro Woche in einem Pflegeheim. Entweder tagsüber oder nachts. Die Pflege übernehmen dort professionelle Pflegerinnen und Pfleger. Die Pflegeversicherung zahlt dafür pro Monat:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
- | 689 Euro | 1.298 Euro | 1.612 Euro | 1.995 Euro |
Vollstationäre Pflege
In der vollstationären Pflege wohnt der Pflegebedürftige dauerhaft in einem Pflegeheim. Die Pflegeversicherung zahlt pro Monat:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
125 Euro | 770 Euro | 1.262 Euro | 1.775 Euro | 2.005 Euro |
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können einen Entlastungs-Betrag bekommen. Pro Monat zahlt die Versicherung maximal 125 Euro in allen fünf Pflegegraden. Das Geld soll Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen. Zum Beispiel durch eine Hilfe im Haushalt oder durch längere Kurzzeitpflege. Den Entlastungs-Betrag bekommen sie nicht automatisch. Sie müssen nachweisen, wofür Sie das Geld brauchen.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegeversicherung gibt Geld für Pflegehilfsmittel bei der Pflege zu Hause. Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Windeln. Jeder Pflegebedürftige bekommt pro Monat 40 Euro.
Geld für barrierefreien Umbau
Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden, muss manchmal die Wohnung umgebaut werden. Zum Beispiel eine Dusche ohne Stufe oder ein Haltegriff für die Toilette. Für solche Umbauarbeiten zahlt die Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen, bezahlt sie Umbauarbeiten bis zu 16.000 Euro. Das kommt zum Beispiel in einer ambulant betreuten Wohngruppe vor. Anspruch auf das Geld haben Pflegebedürftige in allen fünf Pflegegraden.
Betreute Wohngruppen
Es gibt Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben. Diese Wohngruppen nennt man auch Pflege-WGs. Die Bewohner können zusätzliches Geld bekommen. Jeder Pflegebedürftige in der Wohngruppe kann 214 Euro pro Monat erhalten. Mit dem Geld können Sie zum Beispiel einen Betreuer für die Wohngruppe bezahlen.
Die Pflegeversicherung fördert die Gründung von Pflege-WGs. Bei Gründung einer Pflege-WG kann jeder Pflegebedürftige 2.500 Euro bekommen. Maximal aber 10.000 Euro pro Wohngruppe. Das gilt für Pflegebedürftige in allen fünf Pflegegraden.
Weitere Informationen
- Die gesetzliche Grundlage für die Leistungen der Pflegeversicherung ist das Sozialgesetzbuch 11, Paragrafen 28 bis 45.
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
- Was übernimmt die Pflegeversicherung? - Infos von der Caritas