Eltern mit Behinderung
Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich, Eltern zu werden. Dazu haben sie jedes Recht. Vater und Mutter zu sein ist aber nicht immer leicht, besonders wenn man eine Behinderung hat. Deswegen gibt es verschiedene Hilfsangebote für Eltern mit Behinderung.
- Menschenrecht Elternschaft
- Kritik an der Elternschaft von Menschen mit Behinderung
- Sorgerecht von Eltern mit Behinderung
- Begleitete Elternschaft
- Assistenz für Eltern mit Behinderung
- Hilfsmittel
Menschenrecht Elternschaft
Viele Menschen wünschen sich eine eigene Familie und Kinder. Die freie Entscheidung Kinder zu bekommen, ist ein Menschenrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention geht in Artikel 23, Absatz 1 auf das Recht auf Elternschaft von Menschen mit Behinderung ein. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben. Das Land hat sich damit verpflichtet, jede Benachteiligung von Eltern mit Behinderung abzubauen. Menschen mit Behinderung haben also das Recht frei zu entscheiden, ob sie Kinder haben wollen oder nicht. Auch wann und wie viele Kinder sie sich wünschen, sollen Menschen mit Behinderung frei entscheiden.
Kritik an der Elternschaft von Menschen mit Behinderung
Manche Menschen sehen es sehr kritisch, wenn Menschen mit Behinderung Kinder wollen und bekommen. Sie denken, dass die Kinder vielleicht nicht gut genug versorgt werden. Manchmal verweigern Verwandte oder Bekannte von Eltern mit Behinderung deshalb jede Hilfe. Doch Menschen mit Behinderung sind wie alle Menschen sehr verschieden. Manche brauchen Hilfe, andere nicht. Auch das ist wie bei allen Eltern. Wichtig ist, dass jeder Mensch das Recht hat, Kinder zu bekommen. Der Staat und die Gesellschaft haben die Aufgabe, die bestmögliche Unterstützung zu bieten. So sagt es auch das Gesetz. Doch es gibt nicht genug Hilfsangebote. Beim Thema Elternschaft von Menschen mit Behinderung gibt es noch viel zu verbessern.
Sorgerecht von Eltern mit Behinderung
Das Sorgerecht für die eigenen Kinder soll möglichst bei den Eltern bleiben. Ob die Eltern eine Behinderung haben oder nicht, spielt dabei keine Rolle. In Artikel 23. Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention steht, dass die Eltern das Sorgerecht erhalten sollen. Außerdem steht dort, dass Menschen mit Behinderungen unterstützt werden sollen, wenn sie Eltern sind. Wichtig dabei ist immer: Dem Kind oder den Kindern soll es gut gehen.
Begleitete Elternschaft
In vielen Städten gibt es inzwischen Unterstützung für Eltern mit Behinderung. Zum Beispiel gibt es Wohn-Angebote für Eltern mit geistiger Behinderung oder Lernschwierigkeiten. Hier können Eltern und Kinder zusammenleben und Hilfe bekommen. Je nachdem wie viel Hilfe die Eltern mit Behinderung brauchen, können sie mehr oder weniger Unterstützung erhalten. So kann die Familie möglichst selbstbestimmt leben.
Die Gruppe „Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft“ hilft Eltern mit geistiger Behinderung. Sie will das Thema „Eltern mit geistiger Behinderung“ bekannter machen und Hilfen entwickeln.
Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft bekommen Sie mehr Informationen zur Unterstützung vor Ort.
Assistenz für Eltern mit Behinderung
Für viele Eltern mit Behinderung ist eine Assistenz die wichtigste Hilfe für den Alltag. Die Assistentinnen und Assistenten können verschiedene Aufgaben übernehmen. Zum Beispiel: Baby wickeln, Essen kochen, sich um das Kind kümmern, wenn die Eltern gerade nicht können. Die Erziehung der Kinder bleibt bei Mutter und Vater. Für die Eltern ist es aber oft schwierig, die Kosten der Assistenz bezahlt zu bekommen.
Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben Eltern mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf Eltern-Assistenz. In Paragraf 78 des Sozialgesetzbuch 9 (SGB 9, § 78) steht:
"(3) Die Leistungen für Assistenz nach Absatz 1 umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder."
Assistenz für Eltern mit Behinderung ist nun eine Leistung zur sozialen Teilhabe. Das gilt auch für Eltern mit Lernschwierigkeiten.
Weitere Informationen zur Eltern-Assistenz bietet der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V.. Auf der Internetseite gibt es auch einen Text zur Eltern-Assistenz.
Den Text gibt es auch in Leichter Sprache.
Hilfsmittel
Je nach Behinderungsart brauchen Eltern mit Behinderung bestimmte Hilfsmittel. Das können zum Beispiel angepasste Baby-Tragen, Kinder-Stühle oder Wickel-Tische sein. Leider gibt es noch immer zu wenig dieser Hilfsmittel. Oft müssen die Eltern die notwendigen Hilfsmittel selbst bauen und selbst finanzieren.
Auf der Internet-Seite vom Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V. finden Sie einige Angebote und Ideen von angepassten Hilfsmitteln.
Weitere Informationen
- Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V. bietet viele Informationen für Eltern mit Behinderung und deren Familien.
- Angebote für Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung finden Sie auf der Internetseite Begleitete Elternschaft.
- Auf der Internetseite von MyHandicap finden Sie Artikel zu Müttern mit Behinderung und Vätern mit Behinderung.
zuletzt aktualisiert: 28.10.2019