Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit soll Menschen mit Behinderung dabei helfen, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Bekommen können es Personen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten oder das Recht hätten, dort zu arbeiten. Das Budget ist 2018 mit dem Bundesteilhabegesetz als neue Leistung eingeführt worden.
- Wer hat ein Recht auf das Budget für Arbeit?
- Welche Leistungen umfasst das Budget für Arbeit?
- Welchen Status haben die Arbeitnehmer*innen?
- Wer ist für das Budget für Arbeit zuständig?
- Wo kommen die Arbeitsplätze her?
- Unterschiede zwischen dem Budget für Arbeit und dem Werkstatt-Außen-Arbeitsplatz
- Wo gibt es Beratung und Hilfe?
Für Mitarbeiter*innen einer WfbM ist es schwierig, einen Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt zu finden. Das Budget soll für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt sorgen. Die rechtlichen Regelungen finden sich im Paragraf 61 des neunten Sozialgesetzbuches.
Wer hat ein Recht auf das Budget für Arbeit?
Das Budget für Arbeit können Menschen beanspruchen, die in einer WfbM arbeiten oder das Recht hätten, dort zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass sie einen Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden, der oder die sie einstellen möchte. Dieser Arbeitsplatz muss sozialversicherungspflichtig sein. Das heißt, die Mitarbeiter*innen müssen bei dieser Tätigkeit mindestens 520 Euro verdienen. Minijobs werden nicht gefördert.
Keinen Anspruch auf das Budget haben Personen, die wegen der Schwere ihrer Behinderung oder Erkrankung auch nicht in einer WfbM arbeiten könnten.
Die Voraussetzung für einen Antrag ist, dass bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt.
Welche Leistungen umfasst das Budget für Arbeit?
Das Budget für Arbeit besteht aus zwei Teilen:
- Mitarbeiter*innen erhalten Assistenz und weitere Hilfen in den Bereichen, in denen sie Unterstützung benötigen.
- Die Organisation, die den Arbeitsplatz schafft, erhält einen Lohnkostenzuschuss. Dieser kann bundesweit bis zu 75 Prozent des vorgesehenen Gehalts, aber höchstens 1.246 Euro in Westdeutschland, beziehungsweise 1.148 Euro in den neuen Bundesländern betragen. Die Lohnkostenzuschüsse können in einigen Bundesländern auch höher als dieser Betrag sein.
Welche Hilfen konkret für welchen Zeitraum gewährt werden, handeln Arbeitgeber und Kosten-Träger untereinander aus.
Welchen Status haben die Arbeitnehmer*innen?
Solange Arbeitnehmer*innen das Budget für Arbeit erhalten, gelten sie als dauerhaft erwerbsgemindert. Wenn das Arbeitsverhältnis endet und kein neuer Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden wird, kann die oder der Mitarbeiter*in in die WfbM zurückkehren.
Wenn Arbeitnehmer*innen in ein reguläres Arbeitsverhältnis wechseln, verlieren sie den Anspruch auf das Budget für Arbeit. Sie dürfen in diesem Fall auch nicht mehr in eine WFBM zurückwechseln. Und gelten dann nicht mehr als voll erwerbsgemindert.
Wer ist für das Budget für Arbeit zuständig?
Das Budget wird bei der gleichen Stelle beantragt, welche auch die Leistungen für die Behindertenwerkstatt übernimmt. Dies sind die Träger der Eingliederungshilfe. Sie unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern.
Wo kommen die Arbeitsplätze her?
Es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Träger des Budgets für Arbeit einen Arbeitsplatz für einen Menschen mit Behinderung außerhalb der Werkstatt schafft. Der Mensch mit Behinderung oder andere Stellen müssen sich deshalb selbst darum kümmern, einen solchen Arbeitsplatz zu bekommen.
Unterschiede zwischen dem Budget für Arbeit und dem Werkstatt-Außen-Arbeitsplatz
Schon seit einigen Jahren gibt es das Konzept der Außen-Arbeitsplätze für Werkstatt-Mitarbeiter*innen. Solche Arbeitsplätze befinden sich zwar außerhalb der WFBM. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter bleibt aber angestellt bei der WFBM. Beim Budget für Arbeit hingegen werden die Mitarbeiter*innen mit einem normalen Arbeitsvertrag eingestellt. Sie sind damit vollständig in die Organisation des Arbeitgebers integriert.
Wo gibt es Beratung und Hilfe?
Beratung zum Budget für Arbeit bekommen Sie bei den EUTB-Beratungsstellen.
EUTB-Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Die Interessensvertretung selbstbestimmt Leben e.V. (ISL) bietet eine
Telefon-Beratung zum Persönlichen Budget und zum Budget für Arbeit.
Die Telefonnummer lautet: 030 - 235 935 190. Die Sprechstunden stehen auf der Internetseite der ISL. Die Beratung ist auch per E-Mail möglich: persoenliches.budget@isl-ev.de
Auch die Sozialdienste der Werkstätten können die Mitarbeiter*innen bei der Beantragung unterstützen.
Weitere Informationen
- Flyer zum Budget für Arbeit der Aktion Mensch (PDF)
- Fragen und Antworten zum Budget für Arbeit bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Der paritätische Gesamtverband listet besondere Regelungen zum Budget für Arbeit in einzelnen Bundesländern
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