Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Flucht und Behinderung

Geflüchtete Menschen mit Behinderung haben in der Europäischen Union besondere Schutz-Rechte. Besondere Rechte haben auch minderjährige Menschen, die ohne erwachsene Angehörige nach Deutschland geflüchtet sind. Welche Rechte sind das? Wo gibt es Beratung? Welche Hilfen und medizinische Versorgung bekommen Flüchtlinge mit Behinderung? Diese und andere Fragen beantworten wir im folgenden Text.


Aktuell! Krieg in der Ukraine – Informationen für Geflüchtete

Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, finden hier wichtige Informationen:
Internetseite der Bundesregierung Geflüchtete aus der Ukraine
Die Informationen können Sie auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch und Russisch lesen.
Infos gibt es zum Beispiel zu diesen Themen:

  • Einreise, Ausreise und Aufenthalt in Deutschland
  • Deutschkurse
  • Hilfen, Geld und Unterkunft
  • Ausbildung und Arbeit

 
Informationen für
Menschen mit Behinderung, die aus der Ukraine geflüchtet sind.
 
Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine auf der
Internetseite der Aktion Mensch.
 
Flüchtlinge aus der Ukraine, erhalten in den Ländern der Europäischen Union (EU) Schutz. Das bedeutet, sie brauchen keinen Asyl-Antrag zu stellen. Der Schutz kann bis zu drei Jahre dauern.
Mehr Infos dazu lesen Sie hier.
 
Mehr Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine und für Menschen, die helfen wollen:
Wo finden die Menschen aus der Ukraine Hilfe? – Informationen von der Caritas
Wie kann ich Menschen aus der Ukraine helfen? – Informationen von der Caritas
Infoportal: Krieg in der Ukraine – Informationen von der Diakonie
Ukraine-Hilfe – Informationen vom Deutschen Roten Kreuz
Ukraine helfen – Informationen von der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Dort gibt es auch Links zu Hilfe-Angeboten und Anlaufstellen.
#Ukraine – Unterstützung und Hilfe - Informationen von der Lebenshilfe
#UnterkunftUkraine - Netzwerk für Geflüchtete, die eine Unterkunft suchen. Und für Menschen, die eine Unterkunft anbieten.
Sunflower Care e.V. - Der Verein hilft Familien aus der Ukraine mit behinderten oder chronisch kranken Kindern. Zum Beispiel unterstützt er dabei, eine geeignete Unterkunft zu finden.

Wo gibt es Beratung für Flüchtlinge?

Beratungsstellen für Flüchtlinge und Menschen mit Behinderung gibt es von vielen Organisationen. Zum Beispiel von diesen:

Internet: Im Internet gibt es viele hilfreiche Informationen für Flüchtlinge. Zum Beispiel zu den Themen Ankunft in Deutschland, Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeit.

Telefon: Bei Pro Asyl bekommen Sie auch „Erste Hilfe“ am Telefon. Zum Beispiel bei Fragen zum Asylverfahren, zum Familien-Nachzug, zur drohenden Abschiebung. Eine Beratung ist auf Deutsch oder Englisch möglich.
Sie können bei Pro Asyl anrufen oder eine E-Mail schicken:
Telefon-Nummer: +49 (0)69-242 314 20, Mo–Fr 10–12 Uhr und 14–16 Uhr
E-Mail: proasyl@proasyl.de

Suche nach Beratungsstellen für Flüchtlinge

Suche nach Beratungsangeboten für Flüchtlinge und Migrant*innen
auf der Internetseite von Pro Asyl. Sie können nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen.

Beratung für Flüchtlinge mit Behinderung

Für geflüchtete Menschen mit Behinderung gibt es verschiedene Beratungs-Möglichkeiten. Beratung und Unterstützung bekommen sie zum Beispiel:

  • in allen Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen (siehe oben: Suche nach Beratungsstellen) oder
  • in Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel in den EUTB-Beratungsstellen. EUTB ist das Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Hier können Menschen mit Behinderung ihre Fragen stellen und sich beraten lassen. Die Berater*innen haben oft selbst eine Behinderung. In Deutschland gibt es fast 800 EUTB-Beratungsstellen.

Mehr Informationen lesen Sie im Familienratgeber-Artikel EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
 
Suche nach EUTB-Beratungsstellen in Ihrer Nähe
 
Außerdem gibt es an einigen Orten besondere Beratungs-Angebote speziell für Flüchtlinge mit Behinderung. Zum Beispiel diese:

Handicap International in Deutschland

Handicap International (HI) unterstützt weltweit Menschen mit Behinderung und sehr schutzbedürftige Menschen. In Deutschland setzt sich der gemeinnützige Verein für bessere Lebensbedingungen von Flüchtlingen mit Behinderungen ein.

Projekt Crossroads
Mit dem Projekt möchte Handicap International die Teilhabe Geflüchteter mit Behinderung zu verbessern. Zum Beispiel bei:

Welche besonderen Rechte haben Flüchtlinge mit Behinderung?

Viele Flüchtlinge, die nach Europa und Deutschland kommen, stehen unter besonderem Schutz. Dazu gehören chronisch Kranke, traumatisierte Personen, Schwangere, minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung und Menschen mit Behinderung. Etwa 15 Prozent der Flüchtlinge und Asylsuchenden haben eine chronische Krankheit oder Behinderung. Sie haben besondere Bedürfnisse und besondere Rechte. Diese muss das Aufnahmeland in Europa berücksichtigen. Hierzu zählt zum Beispiel:

  • die möglichst barrierefreie Aufnahmeunterkunft
  • die medizinische Betreuung
  • die Versorgung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel ein Rollstuhl oder eine Gehhilfe

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit schutz-bedürftigen Flüchtlingen ist die EU-Aufnahmerichtlinie für Schutzsuchende (2013/33/EU). Diese EU-Richtlinie setzt Deutschland bisher nur teilweise um.

Welche medizinische Versorgung gibt es für Flüchtlinge mit Behinderung?

Flüchtlinge mit chronischer Erkrankung oder Behinderung können in Deutschland medizinische Behandlungen bekommen. Welche das genau sind, ist nicht eindeutig geregelt. Die Behörden können selbst entscheiden, ob sie Hilfen und Leistungen geben oder nicht. Das nennt man "behördliches Ermessen". Je nach Bundesland, Stadt oder Kommune ist die medizinische Versorgung deshalb sehr unterschiedlich.
Aktuell haben Flüchtlinge und Asylbewerber*innen nur bei akuten Erkrankungen oder Schmerz-Zuständen einen Anspruch auf medizinische Leistungen. Andere Leistungen werden nur bezahlt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sagt, dass die Behandlung unbedingt notwendig ist. Notwendige Impfungen bekommen Flüchtlinge kostenlos, zum Beispiel die Corona-Schutzimpfung. (Paragraf 4, Asylbewerberleistungsgesetz).
 
Anders ist dies bei Asylbewerber*innen, die länger als 15 Monate in Deutschland leben. Sie haben Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung wie Empfänger*innen von Sozialhilfe. Die Asylbewerber*innen bekommen dann auch eine elektronische Gesundheitskarte.
Hier können Flüchtlinge mit Behinderung und deren Angehörige weitere Informationen bekommen:

 
Traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer erhalten professionelle Hilfe in Psychosozialen Zentren. Zurzeit gibt es in Deutschland 47 Psychosoziale Zentren (Stand: 2023). Auf der Internetseite der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) finden Sie Informationen zum Thema „Behandlung traumatisierter Flüchtlinge“.
 
Den Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland gibt das Bundes-Gesundheitsministerium und das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. heraus. Das Heft bietet Informationen zur Gesundheitsversorgung für Asylbewerber in mehreren Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Paschtu, Dari, Farsi und Kurdisch. Sie können das Heft kostenlos herunterladen.
 
Hier im Familienratgeber können Sie noch weitere Informationen bekommen zu:
Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung im Krankenhaus

Medizinische Beratung in verschiedenen Sprachen

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bietet kostenlose Beratung per Telefon und per E-Mail an. Hier können Sie Ihre Fragen zur Gesundheit stellen. Die Beratung ist in verschiedenen Sprachen möglich, unter anderen auf Türkisch, Russisch und Arabisch.

Viele Flüchtlinge sprechen zunächst wenig oder kein Deutsch. Für sie können Ärzt*innen, die ihre Sprache sprechen, wichtig sein.
Die Kassenärztliche Vereinigung hilft bei der Suche. Adressen und Telefonnummern von Ärzt*innen stehen auf der Internet-Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
 
Für den Arzt-Besuch gibt es hilfreiche Informationen in verschiedenen Sprachen im Internet. Kostenlos sind zum Beispiel diese:

Welche Hilfen gibt es für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?

Foto: Marion Koell/LVR

Für minderjährige Flüchtlinge, die ohne einen erwachsenen Angehörigen in Deutschland sind, ist das Jugendamt zuständig. Nicht die Ausländerbehörde! In der Jugendhilfe steht die Sicherheit (Sozialgesetzbuch 8, Paragraf 8a, b Kinderschutz) und das Wohl des Kindes im Vordergrund. Die geflüchteten Kinder und Jugendlichen haben zum Beispiel Anspruch auf:

  • Unterbringung und Versorgung in einer Einrichtung des Jugendamtes
  • einen persönlichen Vormund. Das ist ein Erwachsener, der oder die sich um sie kümmert und ihr rechtlicher Vertreter*in ist.
  • Schulbildung oder berufliche Ausbildung

Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Kinder- und Jugendhilferecht (Sozialgesetzbuch 8). Geflüchtete Mädchen und Jungen haben oft extreme Flucht- und Gewalterfahrungen gemacht. Deshalb brauchen sie eine besondere Hilfe und Unterstützung.

Gibt es Eingliederungshilfe für Flüchtlinge mit Behinderung?

Eingliederungshilfe ist der Begriff für verschiedene Hilfen für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Asylbewerber*innen und Migrant*innen ohne Aufenthaltsgenehmigung bekommen normalerweise keine Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Für sie ist es ratsam, zunächst zu einer Beratungsstelle für Flüchtlinge zu gehen. Sie sollten schon beim ersten Gespräch sagen, dass es nicht um Geldleistungen geht, sondern um Hilfsangebote. Zum Beispiel für ein Kind mit Behinderung. Oft gibt es Hilfen und Ausnahmen für Härtefälle.
 
Manchmal ist es möglich, dass auch „geduldete“ Flüchtlinge eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung besuchen. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, dass Sie mit Ihren Fragen oder Problemen zu einer Beratungsstelle gehen. Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen gibt es in vielen Städten und Landkreisen in Deutschland.

Wie kann ich Flüchtlingen helfen?

Mitmachen - Informationen für Menschen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten. Auf dieser Internetseite von Pro Asyl können Sie auch nach Projekten für Flüchtlinge in Ihrer Nähe suchen.

Engagement für Flüchtlinge – Informationen der Caritas und eine Übersicht über Hilfsprojekte.

Flüchtlingen in Deutschland helfen - Infos auf der Internetseite der UNO-Flüchtlingshilfe

Wie kann ich helfen? - Informationsportal über Hilfsprojekte für Flüchtlinge in Deutschland
 
Zur Beratung von Flüchtlingen und Migrant*innen mit Behinderung gibt es ein Info-Heft. Das Heft heißt: „Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht“ (Stand: 2023). Unter anderem informiert es über soziale Leistungen, die Geflüchtete und Migrant*innen mit Behinderung bekommen können. Sie können das Info-Heft kostenlos herunterladen.
 
Vom Verein MINA e.V. gibt es das Info-Heft Flucht, Migration und Behinderung. Wege zur Teilhabe und Engagement. Darin geht es um die Situation von Menschen mit Flucht- und/oder Migrationshintergrund und Behinderung in Deutschland. Das 30-seitige Heft bietet Tipps für die Beratung und Unterstützung dieser Menschen. Es richtet sich also auch an Berater*innen und Selbsthilfe-Organisationen.

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