Flüchtlinge und Behinderung
Flüchtlinge mit Behinderung haben in der Europäischen Union besondere Schutz-Rechte. Besondere Rechte haben auch minderjährige Flüchtlinge, die ohne erwachsene Angehörige nach Deutschland kommen. Welche Rechte sind das? Wo gibt es Beratung? Welche Hilfen und medizinische Versorgung bekommen Flüchtlinge mit Behinderung? Diese und andere Fragen beantworten wir im folgenden Text.
- Aktuell! Corona-Virus Informationen in 35 Sprachen
- Welche besonderen Rechte haben Flüchtlinge mit Behinderung?
- Wo gibt es Beratung für Flüchtlinge?
- Suche nach Beratungsstellen für Flüchtlinge
- Welche medizinische Versorgung gibt es für Flüchtlinge mit Behinderung?
- Medizinische Beratung in verschiedenen Sprachen
- Welche Hilfen gibt es für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?
- Gibt es Eingliederungshilfe für Flüchtlinge mit Behinderung?
- Wie kann ich Flüchtlingen helfen?
Aktuell! Corona-Virus Informationen in 35 Sprachen
Informationen und praktische Hinweise zu Covid-19 gibt es in 35 verschiedenen Sprachen auf der Internetseite des Ethno-Medizinischen-Zentrums e.V.
Informationen zum Corona-Virus für Menschen mit Behinderung und ihre Familien auf der Internetseite der Aktion Mensch. Viele Infos finden Sie dort auch in Leichter und Einfacher Sprache und in Gebärdensprache.
Welche besonderen Rechte haben Flüchtlinge mit Behinderung?
Viele Flüchtlinge, die nach Europa und Deutschland kommen, stehen unter besonderem Schutz. Dazu gehören chronisch Kranke, traumatisierte Personen, Schwangere, minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung und Menschen mit Behinderung. Etwa 15 Prozent der Flüchtlinge und Asylsuchenden haben eine chronische Krankheit oder Behinderung. Sie haben besondere Bedürfnisse und besondere Rechte. Diese muss das Aufnahmeland in Europa berücksichtigen. Hierzu zählt zum Beispiel:
- die möglichst barrierefreie Aufnahmeunterkunft
- die medizinische Betreuung
- die Versorgung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel eine Gehhilfe
Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit schutz-bedürftigen Flüchtlingen ist die EU-Aufnahmerichtlinie für Schutzsuchende (2013/33/EU). Diese EU-Richtlinie setzt Deutschland bisher nur teilweise um.
Wo gibt es Beratung für Flüchtlinge?
Beratungsstellen für Flüchtlinge und Menschen mit Behinderung gibt es von vielen Organisationen. Zum Beispiel von diesen:
- Caritas - Online-Beratung für Migranten und Flüchtlinge
- Wohlfahrtsverbände, zum Beispiel der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder das Deutsche Rote Kreuz
- Bundesverband Lebenshilfe
- Kirchengemeinden
- Beratungsstellen der Städte und Kommunen
Im Internet stehen inzwischen viele hilfreiche Informationen für Flüchtlinge. Zum Beispiel zu den Themen Ankunft in Deutschland, Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeit. Eine gute Übersicht finden Sie auf der Internetseite von Pro Asyl. Bei Pro Asyl bekommen Sie auch „Erste Hilfe“ am Telefon. Zum Beispiel bei Fragen zum Asylverfahren, zum Familien-Nachzug, zur drohenden Abschiebung. Eine Beratung ist auf Deutsch oder Englisch möglich.
Sie können bei Pro Asyl anrufen oder eine E-Mail schicken:
Telefon-Nummer: +49 (0)69-242 314 20, Mo–Fr 10–12 Uhr und 14–16 Uhr
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Suche nach Beratungsstellen für Flüchtlinge
Suche nach Beratungsangeboten zu Flucht und Migration – auf der Internetseite des Informationsverbundes Asyl und Migration. Zu dem Verbund gehören die Wohlfahrtsverbände sowie Amnesty International und Pro Asyl. Sie können nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen.
Welche medizinische Versorgung gibt es für Flüchtlinge mit Behinderung?
Flüchtlinge mit chronischer Erkrankung oder Behinderung können in Deutschland medizinische Behandlungen bekommen. Welche das genau sind, ist nicht eindeutig geregelt. Die Behörden können selbst entscheiden, ob sie Hilfen und Leistungen geben oder nicht. Das nennt man "behördliches Ermessen". Je nach Bundesland, Stadt oder Kommune ist die medizinische Versorgung deshalb sehr unterschiedlich. Aktuell haben Flüchtlinge und Asylbewerber nur bei akuten Erkrankungen oder Schmerz-Zuständen einen Anspruch auf medizinische Leistungen. Andere Leistungen werden nur bezahlt, wenn ein Arzt sagt, dass die Behandlung unbedingt notwendig ist. (Paragraf 4, Asylbewerberleistungsgesetz).
Anders ist dies bei Asylbewerbern, die länger als 15 Monate in Deutschland leben. Sie haben Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung wie Empfänger von Sozialhilfe. Die Asylbewerber bekommen dann auch eine elektronische Gesundheitskarte.
Hier können Flüchtlinge mit Behinderung und deren Angehörige weitere Informationen bekommen:
- Hausarzt
- Krankenkasse
- Gesundheits- und Sozialamt
- Migrationsberatung für erwachsene Flüchtlinge und Jugendmigrationsdienste
Traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer erhalten professionelle Hilfe in Psychosozialen Zentren. Zurzeit gibt es in Deutschland 44 Psychosoziale Zentren (Stand: 2020). Auf der Internetseite der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) finden Sie Informationen zum Thema „Behandlung traumatisierter Flüchtlinge“.
Den "Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland" gibt das Bundes-Gesundheitsministerium und das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. heraus. Das Heft bietet Informationen zur Gesundheitsversorgung für Asylbewerber in mehreren Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Paschtu, Dari, Farsi und Kurdisch-Kurmanci, Russisch, Spanisch, Italienisch, Französisch, Serbisch, Bosnisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch. Sie können das Heft kostenlos herunterladen.
Medizinische Beratung in verschiedenen Sprachen
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bietet kostenlose Beratung per Telefon und per E-Mail an. Hier können Sie Ihre Fragen zur Gesundheit stellen. Die Beratung ist in verschiedenen Sprachen möglich, unter anderen auf Arabisch. Viele Flüchtlinge sprechen zunächst wenig oder kein Deutsch. Für sie kann ein Arzt, der ihre Sprache spricht, wichtig sein.
Die Kassenärztliche Vereinigung hilft bei der Suche. Adressen und Telefonnummern von Ärzten stehen auf der Internet-Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Für den Besuch beim Arzt gibt es hilfreiche Informationen in verschiedenen Sprachen im Internet. Kostenlos sind zum Beispiel diese:
- Info-Hefte mit Bildern und Übersetzungen zu verschiedenen Krankheiten. Herausgegeben vom Setzer-Verlag in der Reihe tipdoc.
- Fragebogen Deutsch /Arabisch für den Besuch beim Arzt, von der Pharmazeutischen Zeitung. Fragen mit Übersetzung zur Gesundheit, zu Medikamenten und mehr.
- Bild-Wörterbuch für den Arztbesuch, erstellt von der Apotheken-Umschau. Es erklärt medizinische Begriffe mit Hilfe von Zeichnungen. Für die Begriffe gibt es Übersetzungen auf Englisch, Französisch und Arabisch. Zum Beispiel für die Begriffe Fieber, Herzrasen, Atemnot.
- Formulare in verschiedenen Sprachen und Info-Material mit Bildern auf der Internetseite www.kindergesundheit-info.de
Welche Hilfen gibt es für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?
Für minderjährige Flüchtlinge, die ohne einen erwachsenen Angehörigen in Deutschland sind, ist das Jugendamt zuständig. Nicht die Ausländerbehörde! In der Jugendhilfe steht die Sicherheit (Sozialgesetzbuch 8, Paragraf 8a, b Kinderschutz) und das Wohl des Kindes im Vordergrund. Die geflüchteten Kinder und Jugendlichen haben zum Beispiel Anspruch auf:
- Unterbringung und Versorgung in einer Einrichtung des Jugendamtes
- einen persönlichen Vormund. Das ist ein Erwachsener, der sich um sie kümmert und ihr rechtlicher Vertreter ist.
- Schulbildung oder berufliche Ausbildung
Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Kinder- und Jugendhilferecht (Sozialgesetzbuch 8). Geflüchtete Mädchen und Jungen haben oft extreme Flucht- und Gewalterfahrungen gemacht. Deshalb brauchen sie eine besondere Hilfe und Unterstützung.
- Mehr Informationen, Beratung und Hilfe hierzu gibt es beim Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF).
- Informationen über und für minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung bietet die Internetseite der Diakonie Deutschland.
Gibt es Eingliederungshilfe für Flüchtlinge mit Behinderung?
Eingliederungshilfe ist der Begriff für verschiedene Hilfen für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Asylbewerber und Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung bekommen normalerweise keine Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Für sie ist es ratsam, zunächst zu einer Beratungsstelle für Flüchtlinge zu gehen. Sie sollten schon beim ersten Gespräch sagen, dass es nicht um Geldleistungen geht, sondern um Hilfsangebote. Zum Beispiel für ein Kind mit Behinderung. Oft gibt es Hilfen und Ausnahmen für Härtefälle.
Manchmal ist es möglich, dass auch „geduldete“ Flüchtlinge eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung besuchen. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, dass Sie mit Ihren Fragen oder Problemen zu einer Beratungsstelle zu gehen. Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migranten gibt es in vielen Städten und Landkreisen in Deutschland.
Wie kann ich Flüchtlingen helfen?
Mitmachen - Informationen für Menschen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten. Auf dieser Internetseite von Pro Asyl können Sie auch nach Projekten für Flüchtlinge in Ihrer Nähe suchen.
Engagement für Flüchtlinge – Informationen der Caritas und eine Übersicht über Hilfsprojekte.
Wie kann ich helfen? - Informationsportal über Hilfsprojekte für Flüchtlinge in Deutschland
Info-Heft zur Beratung von Flüchtlingen und Migranten mit Behinderung. Das Heft heißt: „Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht“ (Stand 2020). Sie können es kostenlos im Internet herunterladen.
Weitere Informationen
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Stand: 2020)
- Zentrum ÜBERLEBEN – Hilfe und Unterstützung für Überlebende von Folter und Kriegsgewalt
- Informationsverbund Asyl und Migration e.V.
- Medizinische Versorgung von Asylbewerbern – Informationen der Verbraucherzentrale (Stand: 2020)
- Informationsseite „Erste Schritte in Deutschland“ - erstellt von der Deutschen Welle, Übersetzung in Englisch, Arabisch, Dari, Paschtu und Urdu
- Informationen für Flüchtlinge in Einfacher Sprache
- Caritas Berlin – Rechtsberatung für Geflüchtete
- Diakonie: Thema "Hilfe für Geflüchtete"
- Asylbewerber, Flüchtlinge, Migranten - was sind die Unterschiede?