Persönliche Assistenz
Persönliche Assistenz ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen des Lebens. Assistentinnen und Assistenten unterstützen bei allen Tätigkeiten des Alltags. Zum Beispiel im Haushalt, bei der Arbeit, in der Schule oder auch bei Freizeit-Aktivitäten. Dadurch können Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie entscheiden selbst, wann, wo und von wem sie Unterstützung bekommen. Sie können die Assistenz als Sach-Leistung beziehen. Oder sie organisieren selbstständig die Unterstützung durch Assistenten. Dann bezahlen sie die Unterstützung mit dem Persönlichen Budget.
- Was ist Assistenz?
- Welche Assistenz-Bereiche gibt es?
- Wie finde ich eine Assistentin oder einen Assistenten?
- Wer bezahlt die Assistenz?
- Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Was ist Assistenz?
Assistentinnen und Assistenten unterstützen Menschen mit Behinderung. Sie helfen Menschen mit Behinderung bei der Arbeit, in der Schule, beim Studium, zu Hause oder in der Freizeit. Die Aufgaben der Assistenten sind vielfältig: Von kleinen Botengängen über Hilfen bei der Kommunikation; die Begleitung zur Schule und Beruf sowie bei Ausflügen oder im Urlaub; bis hin zur Betreuung rund-um-die-Uhr.
Meist wählen Menschen mit Behinderung ihre Assistenten selbst aus und arbeiten sie auch selbst ein. Es gibt aber auch Fortbildungen für die Arbeit als Assistent.
Durch das Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderung seit 2020 einen Rechtsanspruch auf Assistenz. Dazu gehören auch Assistenz-Leistungen im Haushalt und in der Freizeit. Außerdem gibt es Assistenz für Mütter und Väter mit Behinderung, bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 4). Der Fachbegriff dafür lautet: Eltern-Assistenz.
Die rechtliche Grundlage für die Assistenz-Leistungen im Bereich "Soziale Teilhabe" ist das Sozialgesetzbuch 9, Paragrafen 78 und 81 (SGB IX, § 78 und 81).
Welche Assistenz-Bereiche gibt es?
Assistenten können in den Bereichen Beruf, Alltag und Freizeit helfen. Zum Beispiel für:
- Besuch von Kindergarten oder Kita
- Schul- und Hochschulbesuch
- Arbeit (Lesen Sie dazu auch den Familienratgeber-Artikel "Arbeitshilfen: Assistenz").
- Pflege (zum Beispiel beim Duschen oder Zähne putzen)
- Wohnen
- Aufenthalt in einem Krankenhaus
- Freizeitgestaltung (zum Beispiel Ausflüge, Theater, Kino, Museum, Urlaubs-Begleitung)
- Erwachsenenbildung (zum Beispiel Begleitung bei Kursen der Volkshochschule)
- Hilfen für Eltern mit (geistiger) Behinderung und ihre Kinder
Meistens helfen Assistentinnen und Assistenten einzelnen Personen. Es gibt aber auch Assistenz für mehrere Personen, zum Beispiel in einer Wohngruppe.
Wie finde ich eine Assistentin oder einen Assistenten?
Einige Internet-Seiten bieten eine Stellen-Vermittlung von Assistenz. Zum Beispiel diese:
Sie können auch die Hilfe von Assistenz-Diensten in Anspruch nehmen. Diese Dienste übernehmen die Organisation und Umsetzung der Assistenz. Diese Dienste müssen Sie in der Regel bezahlen. Eine Liste mit Assistenzdiensten in Deutschland bietet der Berliner Verein ambulante dienste e.V.
Auch die EUTB-Beratungsstellen können Ihnen einen Überblick über Assistenz-Anbieter in Ihrer Region geben. Die Beratungsstellen selbst vermitteln keine Assistentinnen und Assistenten, weil sie unabhängig arbeiten. Aber sie können Ihnen Kontaktdaten nennen.
Wer bezahlt die Assistenz?
Seit dem 1.1.2020 wird die Assistenz über die Eingliederungshilfe bezahlt.
Als Mensch mit Behinderung können Sie die Assistenz als Sach-Leistung beziehen.
Oder Sie können die Assistenz über das Persönliche Budget bezahlen. Das Persönliche Budget ist eine Geld-Leistung. Sie können das Persönliche Budget nur erhalten, wenn Sie Anspruch auf Teilhabe-Leistungen haben.
Das Persönliche Budget beantragen Sie bei Ihrem Rehabilitationsträger oder bei Ihrem Träger der Eingliederungshilfe. Rehabilitationsträger sind zum Beispiel die Krankenkasse, die Pflegekasse oder die Rentenversicherung. Welcher Träger für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sie können sich dazu beraten lassen. Entweder direkt bei den Reha-Trägern oder bei einer EUTB-Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Mit dem Geldbetrag aus dem Persönlichen Budget können Sie dann einen oder mehrere Assistenten einstellen. Dadurch werden Sie zum Arbeitgeber.
Mehr dazu im Familienratgeber-Artikel Persönliches Budget
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung brauchen oder Fragen zum Persönlichen Budget haben, können Sie sich beraten lassen. Wenden Sie sich an eine EUTB-Beratungsstelle. Dort erhalten Sie Beratung zu allen Themen aus dem Bereich Behinderung und Teilhabe. In den EUTB-Beratungsstellen haben viele Beraterinnen und Berater selbst eine Behinderung.
Suche nach EUTB-Beratungsstellen in Ihrer Nähe
Weitere Informationen
- Infos zum Thema Assistenz und Persönliches Budget auf NITSA e.V. - Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz.
- Video-Vortrag zum Thema Assistenz und Persönliches Budget auf der Internet-Seite von aktiv und selbstbestimmt leben e.V. (akse). Das Video können Sie barrierefrei sehen, mit Untertitel und in Gebärdensprache.
- Thema Assistenz und persönliches Budget auf der Internet-Seite der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)