Eine lächelnde Frau im E-Rollstuhl mit ihrem Assistenzhund.

Schwerbehinderung

In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung (Quelle: Statistisches Bundesamt). Bei den meisten Menschen entsteht eine Behinderung erst im Laufe des Lebens. Nur etwa drei Prozent der Menschen mit Schwerbehinderung haben ihre Behinderung seit der Geburt. Die meisten Behinderungen entstehen durch eine Krankheit (88 Prozent). Nur zwei Prozent hatten einen Unfall oder eine Berufskrankheit. Knapp die Hälfte (44 Prozent) der Menschen mit Schwerbehinderung ist zwischen 55 und 75 Jahre alt. Ein Drittel ist 75 Jahre und älter.

Wann hat man eine Schwerbehinderung?

Als schwerbehindert gelten Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Der Grad der Behinderung ist eine eigene Maßeinheit für die Schwere der Behinderung eines Menschen. Lesen Sie dazu mehr im Familienratgeber-Artikel Grad der Behinderung.

Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche

Personen mit einem GdB von mindestens 50 können einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Dafür müssen sie einen Antrag stellen. Mit dem Ausweis kann man verschiedene sogenannte Nachteilsausgleiche erhalten. Zum Beispiel Steuervorteile oder günstige Fahrten mit Bus und Bahn. Lesen Sie mehr dazu in den Familienratgeber-Artikeln Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis.

Rechte für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben Rechte, die ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen sollen. Zum Beispiel gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung. Kinder mit Behinderung haben das Recht auf gemeinsames Lernen mit Kindern ohne Behinderung. Die meisten Rechte für Menschen mit Behinderung stehen in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Mit der UN-BRK sind diese Rechte zu internationalen Menschenrechten geworden. Seit 2009 gilt die UN-BRK auch in Deutschland. 
Die Rechte von Menschen mit Schwerbehinderung stehen in Deutschland im Sozialgesetzbuch 9, Teil 3, Paragrafen 151 bis 241.

Lesen Sie mehr dazu in den Familienratgeber-Artikeln UN-Behindertenrechtskonvention und Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Zuletzt aktualisiert am 06. Februar 2024

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