Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Schwerbehindertenausweis

Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr können einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Wer hat Anspruch auf den Ausweis? Wozu nützt er? Und wo beantragt man den Ausweis? Antworten auf diese und andere Fragen lesen Sie im Text.


Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten nur Menschen mit Schwerbehinderung. Schwerbehindert sind Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Den Grad der Behinderung legt das Versorgungsamt fest. Außerdem muss man in Deutschland wohnen oder hier arbeiten.

Wie und wo beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?

Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie bei Ihrem Versorgungsamt oder bei Ihrem Bürgerbüro. Die Adresse des zuständigen Amtes erfahren Sie auch beim Bürgeramt oder Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
Den Antrag können Sie mit einem Antragsformular stellen. Das Formular bekommen Sie bei:

Sie können den Antrag auch im Internet herunterladen. Mehr dazu lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Die Anträge für den Schwerbehindertenausweis sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

Kann man den Schwerbehindertenausweis online beantragen?

In den meisten Bundesländern können Sie den Antrag inzwischen auch im Internet, also online, stellen. Die Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite Ihres Versorgungsamtes oder im Amt für Soziales. Nach dem zuständigen Amt in Ihrer Nähe können Sie im Familienratgeber-Artikel Versorgungsamt suchen.

Wozu braucht man einen Schwerbehindertenausweis?

Menschen mit Behinderung haben durch ihre Behinderung oft einen größeren Aufwand im Alltag. So müssen sie zum Beispiel mehr Geld für Medikamente, ein barrierefreies Auto oder für die Pflege ausgeben. Um diese und andere Nachteile zumindest etwas auszugleichen, gibt es sogenannte Nachteilsausgleiche.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der Familienratgeber-Rubrik Nachteilsausgleiche.
 
Um bestimmte Nachteilsausgleiche zu bekommen, müssen Sie eine Schwerbehinderung nachweisen. Das machen Sie mit einen Schwerbehindertenausweis. Der Schwerbehindertenausweis ist die amtliche Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung. Sie erhalten zum Beispiel nur mit einer anerkannter Schwerbehinderung einen besonderen Kündigungsschutz an Ihrem Arbeitsplatz. Oder Sie bekommen wegen Ihrer Schwerbehinderung zusätzliche Urlaubstage. Wenn Sie Steuer-Vergünstigungen aufgrund Ihrer Behinderung bekommen möchten, ist der Ausweis hilfreich. Auch um günstigere Karten für Museen, Schwimmbäder, Busse oder Bahnen zu bekommen, müssen Sie einen Schwerbehindertenausweis vorlegen.

Gibt es auch Nachteilsausgleiche ohne Schwerbehindertenausweis?

Es gibt auch einige Nachteilsausgleiche, für die Sie keinen Schwerbehindertenausweis brauchen. Diese Nachteilsausgleiche bekommen Sie meist, wenn Sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind. Für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben brauchen Sie zum Beispiel keinen Schwerbehindertenausweis. Auch Studierende können Nachteilsausgleiche ohne den Ausweis erhalten. Oft genügt es dann, dass Sie ein ärztliches Gutachten über die Behinderung vorlegen.
Niemand muss einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Sie können selbst entscheiden, ob Sie einen Ausweis haben möchten oder nicht.

Wie sieht der Schwerbehindertenausweis aus und was steht darauf?

Seit 2015 gibt es den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte. Er hat die Größe einer Kredit- oder Bankkarte. Auf dem Ausweis steht ein Hinweis zur Schwerbehinderung in englischer Sprache. Das kann bei einer Reise im Ausland helfen. Bei blinden Personen gibt es außerdem einen Hinweis in Brailleschrift. Bei Menschen ab dem zehnten Lebensjahr hat der Ausweis ein Passbild. Der Schwerbehindertenausweis ist kostenlos.
 
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Bei Menschen, die in ihrem Ausweis eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Bl“ oder „Gl“ haben, ist der Ausweis orange-grün. Sie dürfen dann kostenlos oder für wenig Geld in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs mitfahren.

Mit dem Schwerbehindertenausweis kostenlos oder günstiger im Nahverkehr fahren

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

Für die „Freifahrt“ in Bussen und Bahnen brauchen Sie aber zusätzlich ein Beiblatt mit Wertmarke. Das Beiblatt und die Wertmarke bekommen Sie bei Ihrer Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt. Die Wertmarke kostet 91 Euro für ein Jahr und 46 Euro für ein halbes Jahr (Stand: 2023).
Steht in Ihrem Ausweis das Merkzeichen „H“ oder „Bl“, bekommen Sie die Wertmarke kostenlos.
Sie bekommen die Wertmarke ebenfalls kostenlos, wenn:

  • Sie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) erhalten und
  • in Ihrem Ausweis das Merkzeichen G, aG oder Gl steht.

Auf der Vorderseite des grün-orangenen Ausweises steht das Merkzeichen „B“ für Begleitperson. Wenn das B nicht durchgestrichen ist, können Sie auch kostenlos eine Begleitperson mitnehmen. Die Begleitperson braucht dann keine Fahrkarte.

Was bedeuten die Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis?

Auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises sind verschiedene Merkzeichen aufgedruckt. (Ausnahme: Merkzeichen "B" steht auf der Vorderseite.) Welches Merkzeichen auf dem Ausweis steht, hängt von der jeweiligen Behinderung ab. Hier die verschiedenen Merkzeichen und ihre Bedeutung:

MerkzeichenBedeutung
GBewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
aGAußergewöhnliche Gehbehinderung
HHilflos
BlBlind
GlGehörlos
BDie Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.
TBlTaubblind
RFErmäßigung des Rundfunkbeitrags um 2/3 auf Antrag
1. Kl1. Klasse, berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in der Deutschen Bahn mit einer Fahrkarte für die 2. Klasse

Wie verlängert man den Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis ist bis zu fünf Jahre gültig. In Ausnahmefällen ist er unbefristet gültig. Zum Beispiel dann, wenn sich an Ihrer Behinderung auch in Zukunft nichts ändern wird. Den Ausweis können Sie zweimal verlängern lassen. Das macht das zuständige Versorgungsamt oder die Kommunalverwaltung. Nach zwei Verlängerungen können Sie beim Versorgungsamt oder bei der Kommunalverwaltung einen neuen Ausweis beantragen. Ärztliche Gutachten müssen Sie für die Verlängerung normalerweise nicht beifügen. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert (verbessert oder verschlechtert) hat, müssen Sie dies dem Versorgungsamt melden. Dann legt das Amt den Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen neu fest.

Darf man mit dem Schwerbehindertenausweis auf Behindertenparkplätzen parken?

Nein. Nur wer einen besonderen Parkausweis hat, darf auf einem Behindertenparkplatz parken. Mehr dazu lesen Sie im
Familienratgeber-Artikel "Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung".

Weitere Informationen

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Informationen in Deutscher Gebärdensprache

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