Eine junge Frau im Rollstuhl auf einem Bahnsteig. Eine U-Bahn fährt ein.

Kostenlose Fahrt mit Bus und Bahn

Menschen mit Schwerbehinderung können kostenlos oder zu einem niedrigeren Preis mit Bus und Bahn fahren. Das gilt für den Nahverkehr und den Regionalverkehr. Ob sie kostenlos oder billiger mitfahren können, hängt von den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab.

Wer darf kostenlos oder billiger mit Bus und Bahn fahren?

Menschen mit Schwerbehinderung können entweder kostenlos oder für wenig Geld mit Bussen und Bahnen fahren. Möglich ist das im Nahverkehr und im Regionalverkehr. Dazu brauchen sie:

  1. einen Schwerbehindertenausweis und
  2. eines der Merkzeichen G, aG, Gl, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis und
  3. ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.

Die rechtliche Grundlage dafür ist das 9. Sozialgesetzbuch, Paragraf 228.

Wo bekommt man die Wertmarke und wie viel kostet sie?

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

Das sogenannte „Beiblatt mit Wertmarke“ bekommen Sie beim Versorgungsamt oder bei der Verwaltung Ihrer Stadt oder Gemeinde.
 
Die Wertmarke ist kostenlos, wenn Sie:

  • das Merkzeichen Bl (Blind) haben.
  • das Merkzeichen H (Hilflos) haben.
  • kriegs- oder wehrdienstbeschädigt sind (oder gleichgestellt).

Personen mit den Merkzeichen

  • G (erhebliche Gehbehinderung),
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und
  • Gl (gehörlos)

müssen für die jährliche Wertmarke 91 Euro bezahlen. Für 46 Euro können Sie auch eine Wertmarke für ein halbes Jahr kaufen (Stand: 2024).
Ausnahme: Wenn Personen mit den Merkzeichen G, aG oder Gl Sozialleistungen erhalten, bekommen auch sie die Wertmarke kostenlos. Sozialleistungen sind zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt.
 
Auf der Internetseite ÖPNV-Info können Sie prüfen, ob Sie die Wertmarke bekommen können. Dort erfahren Sie auch, ob Sie die Wertmarke kostenlos bekommen können.
 
Wenn Sie die Jahres-Wertmarke zurückgeben möchten, bekommen Sie das Geld zurück. Voraussetzung dafür ist, dass die Wertmarke noch sechs Monate gültig ist. Sie bekommen dann 46 Euro zurück.

Wo und wie kann man mit der Wertmarke kostenlos fahren?

Mit einer gültigen Wertmarke dürfen Sie mit allen Bussen und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Regionalverkehr fahren. Das heißt, mit Bussen und Bahnen im regionalen Verkehrsverbund und mit Regionalbahnen der Deutschen Bahn. Das sind zum Beispiel:

  • Busse
  • U-Bahnen
  • Stadtbahnen
  • S-Bahnen
  • Regionalbahnen (RB)
  • Regionalexpress (RE)
  • Interregio-Express (IRE)

Sie können auch Schiffe im Linien-, und Fährverkehr kostenlos nutzen.
Die Wertmarke gilt nur für Plätze in der 2. Klasse.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn können Sie mit der Wertmarke nicht kostenlos fahren.
 
Zur Übersicht der Verkehrsmittel, die Sie nutzen können.

Kostenlose Fahrt auch für Begleit-Person und Hund

Ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis ein „B“ eingetragen, darf eine Begleit-Person kostenlos mitfahren. Auch einen Hund dürfen Sie dann ohne Zuzahlung mitnehmen. Ebenso können Sie Hilfsmittel, wie zum Beispiel einen Rollstuhl oder einen Rollator ohne Zuzahlung mitnehmen.
Mehr Informationen zur Mitnahme von Begleit-Person und Hund lesen Sie auf der Internetseite von Seh-Netz e.V.

Zuletzt aktualisiert am 18. Januar 2024

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