Zug-Fernverkehr
Menschen mit Schwerbehinderung bekommen im Fernverkehr der Deutschen Bahn Vergünstigungen. Die Voraussetzung für die Vergünstigungen ist ein Schwerbehindertenausweis. Einen Anspruch auf kostenloses Fahren mit der Bahn gibt es nicht.
- Wer bekommt die ermäßigte Bahncard 25 und 50?
- Mitnahme von Hilfsmitteln
- Begleitpersonen und Begleit-Hunde
- 2. Klasse bezahlen und 1. Klasse fahren
- Welche Hilfen gibt es für Menschen mit Behinderung?
Wer bekommt die ermäßigte Bahncard 25 und 50?
Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 können Sie die BahnCard 50 und die BahnCard 25 zu einem ermäßigten Preis bekommen. Das gilt auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen.
Die BahnCard 50 können Sie dann zum halben Preis kaufen. Sie kostet 114,- statt 229,- Euro für die 2. Klasse. Für die 1. Klasse kostet die BahnCard 50 226,- statt 453,- Euro.
Die BahnCard 25 gibt es zum ermäßigten Preis. Sie bezahlen 36,90 statt 55,70 Euro für die 2. Klasse. Und 72,90 statt 112,- Euro für die 1.Klasse. (Stand:2020)
Die Züge im Nahverkehr können Menschen mit Schwerbehinderung kostenlos nutzen. Dazu müssen Sie aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Kostenlose Fahrt mit Bus und Bahn.
Mitnahme von Hilfsmitteln
Bestimmte Hilfsmittel können Sie ohne Zuzahlung mitnehmen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Fahrradrollstühle
- Rollstühle mit Motor
- Rollatoren
- Gehgestelle
- Laufräder
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bahn.
Begleitpersonen und Begleit-Hunde
Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ steht, kann eine Begleitperson kostenlos mit Ihnen reisen. Das gilt auch, wenn im Schwerbehindertenausweis der Satz steht: „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.“ Am Fahrkartenschalter und über die Mobilitätszentrale der Bahn können Sie außerdem kostenlos Sitzplätze für sich und Ihre Begleitperson reservieren.
Zusätzlich kann auch ein Begleit-Hund kostenlos mitfahren.
2. Klasse bezahlen und 1. Klasse fahren
Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "1. Kl." eingetragen ist, dürfen Sie mit einer 2. Klasse-Fahrkarte in der 1. Klasse mitfahren.
Dies gilt auch für den Nahverkehr. Allerdings brauchen Sie dann eine Wertmarke.
Welche Hilfen gibt es für Menschen mit Behinderung?
Die Bahn bietet unterschiedliche Hilfen für Menschen mit Schwerbehinderung an. Es gibt zum Beispiel Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen. Die Hilfe kann ein Lift für den Rollstuhl sein oder Unterstützung durch Mitarbeiter der Bahn. Die Hilfen können Sie vor der Reise über die Internetseite der Bahn buchen. Oder Sie rufen den Mobilitäts-Service der Deutschen Bahn an: 0180 – 6 512 512.
Über die Internetseite HaSe können Sie sich beim Mobilitäts- und Hilfeservice der Deutschen Bahn anmelden. Hase ist die Abkürzung für „Hilfeleistung als Service“. Auf der Seite können Sie eine Zugverbindung auswählen und eine Hilfeleistung anfragen. Der Vorteil: Sie legen ihr eigenes Profil an. Das vereinfacht die Anfrage von Hilfeleistungen bei der nächsten Zugfahrt. Anmeldung und Nutzung sind kostenlos.
Weitere Informationen
- Auch auf der Internetseite der Deutschen Bahn finden Sie viele Informationen zum barrierefreien Reisen.