Mehrere Menschen auf einem Bahnsteig, daneben steht ein ICE.

Zug-Fernverkehr

Menschen mit Schwerbehinderung bekommen im Fernverkehr der Deutschen Bahn Vergünstigungen. Die Voraussetzung für die Vergünstigungen ist ein Schwerbehindertenausweis. Einen Anspruch auf kostenloses Fahren mit der Bahn gibt es nicht.

Wer bekommt die ermäßigte Bahncard 25 oder 50?

Sie können die BahnCard 50 und die BahnCard 25 zu einem ermäßigten Preis kaufen, wenn Sie:

Die BahnCard 50 können Sie dann zum halben Preis kaufen.
Sie kostet 122,- statt 244,- Euro für die 2. Klasse.
Und 241,- statt 492,- Euro für die 1. Klasse. (Stand: 2024)
 
Die BahnCard 25 gibt es zum ermäßigten Preis.
Sie bezahlen 40,90 statt 62,90 Euro für die 2. Klasse.
Und 81,90 statt 125,- Euro für die 1. Klasse. (Stand: 2024)
 
Die BahnCards sind jeweils für ein Jahr gültig.
Sie haben auch die Möglichkeit, ermäßigte Probe-BahnCards zu kaufen. Es gibt eine ermäßigte Probe-BahnCard 25 und eine ermäßigte Probe-BahnCard 50.
Weitere Infos zu den ermäßigten BahnCards 25 und 50 und zu den Probe-BahnCards lesen Sie auf der Internetseite der Bahn. Dort können Sie die ermäßigten BahnCards auch direkt bestellen.

Welche Hilfen gibt es für Menschen mit Behinderung beim Bahn-Fahren?

Ein Bild von der Internetseite des Mobilitätsservice der Deutschen Bahn.

Die Bahn bietet unterschiedliche Hilfen für Menschen mit Schwerbehinderung an.
Es gibt zum Beispiel Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen. Die Hilfe kann ein Lift für den Rollstuhl sein, Zum Beispiel beim Einsteigen in den Zug. Oder direkte Unterstützung durch Mitarbeiter*innen der Bahn.
Die Hilfen können Sie vor der Reise über die Internetseite der Bahn buchen.
Hilfe online buchen
Oder Sie rufen den Mobilitäts-Service der Deutschen Bahn an: 030 652 128 88.
Das ist möglich von Montag bis Freitag, von 6 bis 22 Uhr. Sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.

Die Internetseite bietet auch besondere Informationen für Menschen mit:

Außerdem können Sie Infos in einfacher und leichter Sprache lesen.

Über die Internetseite HaSe können Sie sich beim Mobilitäts- und Hilfeservice der Deutschen Bahn anmelden. Hase ist die Abkürzung für „Hilfeleistung als Service“. Auf der Seite können Sie eine Zugverbindung auswählen und eine Hilfeleistung anfragen. Der Vorteil: Sie legen ihr eigenes Profil an. Das vereinfacht die Anfrage von Hilfeleistungen bei der nächsten Zugfahrt. Anmeldung und Nutzung sind kostenlos.

Mitnahme von Hilfsmitteln

Bestimmte Hilfsmittel können Sie ohne Zuzahlung mitnehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Fahrradrollstühle
  • Rollstühle mit Motor
  • Rollatoren
  • Gehgestelle
  • Laufräder

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bahn unter „Hilfsmittel kostenfrei mitnehmen“.

Wer darf eine Begleitperson oder einen Begleit-Hund mitnehmen?

Eine junge Frau, die im Rollstuhl sitzt, mit zwei Begleithunden.

Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das MerkzeichenB“ steht, kann eine Begleitperson kostenlos mit Ihnen reisen. Das gilt auch, wenn im Schwerbehindertenausweis der Satz steht: „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.“ Am Fahrkartenschalter und über die Mobilitätszentrale der Bahn können Sie außerdem kostenlos Sitzplätze für sich und Ihre Begleitperson reservieren.
Zusätzlich kann auch ein Begleit-Hund kostenlos mitfahren.

2. Klasse bezahlen und 1. Klasse fahren

Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "1. Kl." eingetragen ist, dürfen Sie mit einer 2. Klasse-Fahrkarte in der 1. Klasse mitfahren. Ausgenommen davon sind Sonderzüge.
Dies gilt auch für den Nahverkehr und den Regionalverkehr. Allerdings brauchen Sie dafür im Nah- und Regionalverkehr ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke.

Wer kann kostenlos mit der Bahn fahren?

Die Züge und Busse im Nahverkehr können manche Menschen mit Schwerbehinderung kostenlos nutzen. Oder sie können zu einem günstigeren Preis fahren. Dazu müssen sie aber bestimmte Voraussetzung erfüllen.
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Kostenlose Fahrt mit Bus und Bahn.

Zuletzt aktualisiert am 13. Februar 2024

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