Nachteilsausgleiche für Wohnen und Bauen
Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus bauen oder umbauen? Oder Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus kaufen? Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie dafür von verschiedenen Stellen Geld bekommen. Zum Beispiel können Sie Geld von der bekommen. Oder Sie können einen günstigen Kredit beantragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, weniger Steuern zu bezahlen. All dies sind für Menschen mit Behinderung. Wir stellen Ihnen einige Möglichkeiten vor.
Geld von der Pflegeversicherung für den Abbau von Barrieren
Wenn Sie einen haben, können Sie Geld von der bekommen. Für Umbauarbeiten zahlt die bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen, bezahlt die bis zu 16.000 Euro für den Umbau. Zum Beispiel an Bewohner*innen einer betreuten Wohngruppe oder einer -WG. Anspruch auf das Geld haben Pflegebedürftige in allen fünf .
Es kann sein, dass Ihr Pflegebedarf mit der Zeit höher wird. Manchmal werden dann weitere Umbauten nötig. In diesem Fall können Sie erneut Zuschüsse bei der beantragen.
Beispiele für Umbau-Maßnahmen, für die die Geld bezahlt:
- Einbau eines Treppenlifts
- Einbau eines zweiten Geländers im Treppenhaus
- Verbreiterung von Türen
- Umbau zu einem Badezimmer
- Einbau eines Badewannenlifts
- Einbau von niedrigeren Lichtschaltern
- Abbau von Schwellen und anderen Hindernissen im Wohnbereich
Tipp: Beantragen Sie das Geld bei der bevor Sie mit den Umbau-Maßnahmen beginnen. Nur wenn die der Umbau-Maßnahme zustimmt, bekommen Sie später auch das Geld. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer .
Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Leistungen der Pflegeversicherung.
Steuervergünstigung für barrierefreies Bauen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Umbau von der Einkommenssteuer absetzen. Die Kosten gelten dann als außergewöhnliche Belastungen. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (VI R 7/09). Vor Beginn des Umbaus müssen Sie die eigene Schwerbehinderung oder die eines Familienmitglieds nachweisen. Der Umbau muss aufgrund der Behinderung notwendig sein. Die Kosten für den Umbau müssen Sie belegen.
In der Praxis ist es aber nicht so einfach, die Umbaukosten von der Steuer abzusetzen. Das Finanzamt verweigert dies häufig. Deshalb sollten Sie zunächst versuchen, einen finanziellen Zuschuss von der Krankenkasse oder der zu bekommen.
Geld von der KfW-Bank für den barrierefreien Umbau
Die KfW-Bankengruppe fördert den Umbau und Kauf von Wohnungen und Häusern. Sie können dort einen Zuschuss für den Umbau oder Kauf bekommen. Oder Sie können einen Kredit mit einem geringen Zinssatz erhalten.
Es gibt dazu zwei Programme von der KfW-Bank:
- Kredit für den Abbau von und für den Kauf für barrierefreiem Wohnraum (Kredit 159).
Das ist ein Kredit bis zu 50.000 Euro. Sie können den Kredit unabhängig von Ihrem Alter bekommen. - Zuschuss für den Abbau von (Zuschuss 455-B)
Das ist ein Zuschuss bis zu 6.250 Euro. Auch hier bekommen Sie den Zuschuss unabhängig von Ihrem Alter.
Zurzeit vergibt die KfW-Bank diesen Zuschuss leider nicht. Die Fördermittel aus dem Bundeshaushalt sind ausgeschöpft (Stand: 2024).
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank.
Zuschüsse für Berufstätige mit Behinderung
Berufstätige mit Behinderung, die von Zuhause aus arbeiten, können Geld für den Umbau bekommen. Zum Beispiel als Zuschuss oder als verbilligtes Darlehen. Das Geld zählt dann zu den „“. Zuständig ist die Rentenversicherung, die Arbeitsagentur oder das . Welche Stelle das Geld bezahlt, hängt von der jeweiligen Person mit Behinderung ab. Zum Beispiel davon, ob die Person selbstständig, angestellt oder verbeamtet ist. Oder davon, wie lange die Person schon berufstätig ist.
Mehr Informationen dazu lesen Sie auf der Internetseite des Vereins Barrierefrei Leben e.V.
Online-Tipp: Planung barrierefreies Bauen
Auf der Internetseite der Aktion Mensch finden Sie viele hilfreiche Infos zum Thema " Planen und Bauen". Zum Beispiel gibt es eine Checkliste für Planende.
Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
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Zuletzt aktualisiert am 14. Februar 2024